2243/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Transitverkehrsregelungen der Schweiz

Bei einer eintägigen Arbeitsvisite in Bern hat Bundeskanzler Viktor Klima am 24. Februar

1997 Gespräche mit Bundespräsident Arnold Koller, Außenminister Flavio Cotti und Ver-

kehrsminister Moritz Leuenberger unter anderem zu Fragen des Transitverkehrs geführt.

Im Zuge der Schweizvisite hat Bundeskanzler Viktor Klima immer wieder zum Ausdruck

gebracht, daß jene Transitregelungen, die die EU in den bilateralen Verhandlungen der

Schweiz zugestehen wird, auch für Österreich gelten müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Welche konkreten Vereinbarungen haben Sie bei Ihrem Schweizbesuch am 24.2. 1997

in der Schweiz mit Ihren Gesprächspartnern Bundespräsident Arnold Koller, Außen-

minister Flavio Cotti und Verkehrsminister Moritz Leuenberger im Zusammenhang

mit der Transitverkehrsproblematik getroffen?

2. In den Medien werden Sie mit der Aussage zitiert, daß mit den anderen 14 EU-Staa-

ten bereits vereinbart worden wäre, daß jede Transitregelung, die die EU in bilatera-

len Verhandlungen der Schweiz zugestehen sollte, auch für Österreich Gültigkeit

haben werde.

In welcher Form wurde diese Vereinbarung mit den 14 anderen EU-Staaten getroffen?

Wie sieht ihr genauer Wortlaut und welche rechtliche Verbindlichkeit besitzt diese Ver-

einbarung?

3. Die Schweiz hat in den Verhandlungen mit der EU eine Mautobergrenze von 600

Franken (4.836 Schilling) für Lkw vorgeschlagen.

Wie beurteilen Sie die Chancen, daß sich die Schweiz mit dieser Forderung in der EU

durchsetzen wird?

4. Wo liegt für Österreich die Schmerzgrenze hinsichtlich der zulässigen Mautober-

grenze?

5. Vor Pressevertretern in Bern haben Sie angeblich erklärt, daß Österreich noch in die-

sem Jahrtausend eine faire, wegeabhängige Gebührenmaut für Lkw auf dem gesamten

Straßennetz einführen will.

Heißt dies, daß Sie vom bisherigen Ziel eines Road-Pricings ausschließlich auf den

hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) abgehen wollen und statt-

dessen eine flächendeckende Gebührenmaut etwa in Form einer Kilometerabgabe

einführen wollen?

6. Wie beurteilen Sie den derzeitigen Stand der Verhandlungen innerhalb der EU zur

Neugestaltung der Wegekostenrichtlinie?