2243/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Transitverkehrsregelungen der Schweiz
Bei einer eintägigen Arbeitsvisite in Bern hat Bundeskanzler Viktor Klima am 24. Februar
1997 Gespräche mit Bundespräsident Arnold Koller, Außenminister Flavio Cotti und Ver-
kehrsminister Moritz Leuenberger unter anderem zu Fragen des Transitverkehrs geführt.
Im Zuge der Schweizvisite hat Bundeskanzler Viktor Klima immer wieder zum Ausdruck
gebracht, daß jene Transitregelungen, die die EU in den bilateralen Verhandlungen der
Schweiz zugestehen wird, auch für Österreich gelten müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Welche konkreten Vereinbarungen haben Sie bei Ihrem Schweizbesuch am 24.2. 1997
in der Schweiz mit Ihren Gesprächspartnern Bundespräsident Arnold Koller, Außen-
minister Flavio Cotti und Verkehrsminister Moritz Leuenberger im Zusammenhang
mit der Transitverkehrsproblematik getroffen?
2. In den Medien werden Sie mit der Aussage zitiert, daß mit den anderen 14 EU-Staa-
ten bereits vereinbart worden wäre, daß jede Transitregelung, die die EU in bilatera-
len Verhandlungen der Schweiz zugestehen sollte, auch für Österreich Gültigkeit
haben werde.
In welcher Form wurde diese Vereinbarung mit den 14 anderen EU-Staaten getroffen?
Wie sieht ihr genauer Wortlaut und welche rechtliche Verbindlichkeit besitzt diese Ver-
einbarung?
3. Die Schweiz hat in den Verhandlungen mit der EU eine Mautobergrenze von 600
Franken (4.836 Schilling) für Lkw vorgeschlagen.
Wie beurteilen Sie die Chancen, daß sich die Schweiz mit dieser Forderung in der EU
durchsetzen wird?
4. Wo liegt für Österreich die Schmerzgrenze hinsichtlich der zulässigen Mautober-
grenze?
5. Vor Pressevertretern in Bern haben Sie angeblich erklärt, daß Österreich noch in die-
sem Jahrtausend eine faire, wegeabhängige Gebührenmaut für Lkw auf dem gesamten
Straßennetz einführen will.
Heißt dies, daß Sie vom bisherigen Ziel eines Road-Pricings ausschließlich auf den
hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) abgehen wollen und statt-
dessen eine flächendeckende Gebührenmaut etwa in Form einer Kilometerabgabe
einführen wollen?
6. Wie beurteilen Sie den derzeitigen Stand der Verhandlungen innerhalb der EU zur
Neugestaltung der Wegekostenrichtlinie?