2273/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. Rosenstingl und Kollegen

an den Bundesminister für innere Angelegenheiten

betreffend den Aufwand für die Aufnahme von Verkehrsunfällen

Zu dem sehr umfangreichen Aufgabengebiet der Exekutive gehört die Aufnahme und

die Protokollierung von Verkehrsunfällen. Durch die bedauerlicherweise viel zu gro-

ße Zahl solcher Einsätze stellt die Aufnahme von Unfällen sowohl aus zeitlicher als

auch aus kostenmäßiger Sicht eine nicht zu vernachlässigende Größe dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für innere An-

gelegenheiten die nachstehende

Anfrage:

1 . Wieviel Unfallaufnahmekommandos für Verkehrsunfälle stehen derzeit bundes-

weit im Einsatz?

2. Wieviel Kommandofahrzeuge stehen dafür bereit?

3. Wieviel Personal ist diesen Kommandos zugeteilt?

4. Wie hoch sind die Personalkosten dafür?

5. Wieviel Stunden sind die Unfallaufnahmekommandos im Dienst? Welcher Anteil

an Arbeitszeit entfällt dabei auf Bereitschaft und welcher auf Einsatz?

6. Wie hoch ist der Sachaufwand für die Ausstattung und die Fahrzeuge der Un-

fallaufnahmekommandos?

7. Die Aufnahme von Unfällen durch Exekutivbeamte erfolgt nicht nur durch Un-

fallaufnahmekommandos. Wieviel Mannstunden bedarf es bundesweit insgesamt,

um Unfälle aufzunehmen (aufgegliedert in Unfallaufnahmekommandos und ande-

re Exekutivbeamte, zusätzlich aufgegliedert in Unfälle mit und ohne Personen-

schaden)?

8. Mit welchem Betrag werden die Personalkosten dafür veranschlagt?

9. Welcher Sachaufwand entsteht für die bundesweite Unfallaufnahme (angefallene

Fahrzeugkilometer, Materialausstattung)?