2283/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten DDr.Niederwieser, Mag.Guggenberger, Mag. Gisela Wurm. Brigitte Tegischer
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Daten zu den Folgen des Budgetkonsolidierungsprogrammes
Im Rahmen der Erstellung der Budgets 1996 und 1997 mit dem Ziel einer nachhaltigen Konsoli-
dierung des Staatshaushaltes und der Wiedererlangung budgetärer Handlungsspielräume wurden
auch Maßnahmen gesetzt, die einzelne Personengruppen besonders betreffen. Die Änderungen
bei der Familienbeihilfe, den Freifahrten bzw. Fahrtkostenbeihilfen und den Studienbeihilfen für
Studierende bzw. deren Eltern zählen dazu.
Von der Österr. Hochschülerschaft wurde angenommen, daß mit Inkrafttreten der neuen Bestim-
mungen des Familienlastenausgleichsgesetzes im Wintersemester 1997/98 rund 10.000 Studie-
rende die Familienbeihilfe verlieren werden. Damit die Auswirkungen der Budgetkonsolidierung
nicht dazu führen, daß sich Studierende aus sozial schwächeren Familien das Studium nicht mehr
leisten können, wurde von den unterzeichneten und anderen Abgeordneten sowie Mitgliedern der
Bundesregierung die laufende Evaluierung der Auswirkungen des Konsolidierungspaketes
versprochen.
In diesem Sinne richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister
folgende -
A n frage
1 . Welcher Einsparungseffekt läßt sich bisher durch die Änderungen bei den Studentenbeförde-
rungen (am Studienort bzw. vom Wohn- zum Studienort) im Familienlastenausgleichsfonds für
1996 und 1997 errechnen ?
2. Wie beurteilen Sie den Umstand. daß Familien aus entlegenen Regionen, deren Kinder beson-
ders weite Entfernungen zum Studien- bzw, Schulort zurückzulegen haben, besonders betroffen
sind und gibt es Überlegungen, durch Umschichtungen hier zu einer Entlastung zu kommen ?
3. Wieviel Studierende bzw. deren Eltern haben im Wintersemester 1997 durch die gesetzliche, Än-
derung die Familienbeihilfe verloren ?
4. Gibt es in Ihrem Ressort Berechnungen, in welchem Umfang für Schüler und Studenten aus
entlegenen Regionen wiederum eine Schulfahrtbeihilfe eingeführt werden könnte, wenn der Ei-
genbeitrag aller beispielsweise von öS 270.-- Auf öS 290.-- angehoben würde und wenn ja, was ist
das Ergebnis dieser Modellrechnungen ?