2288/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Spindelegger

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Tatblatt-Inserat in der Zeitschrift der Fakultätsvertretung fiir Grund- und

Integrativwissenschaften

Laut Impressum wird die Zeitschrift "GROOVY" von der Fakultätsvertretung der Grund- und

Integrativwissenschaften herausgegeben, Medieninhaberin und Verlegerin ist die

Österreichische Hochschülerschaft an der Universität Wien.

In der Zeitschrift "GROOVY", Ausgabe Nummer 5/Sommersemester 1997, findet sich auf

Seite 30 eine Ankündigung fiir eine Kundgebung vor dem Innenministerium gegen

"Ausgrenzungspakete" und "Rassismus". Darüber sind diverse Inserate, darunter auch ein

Inserat des TATblatts plaziert. Weiters findet sich der Hinweis, daß es sich bei diesen

Einschaltungen um unbezahlte Anzeigen handelt.

Das TATblatt ist eine einschlägig bekannte linksextreme Druckschrift, die seit Jahren im

Blickpunkt der öffentlichen Diskussion steht.

Vor allem die Berichterstattung zu dem Terroranschlag in Ebergassing und eine damit

verbundene Aufforderung, die Ermittlungsarbeiten von Polizei und Justiz zu boykottieren,

sind ein untrüglicher Beweis für die antidemokratische und staatsgefährdende Haltung des

TATblatts.

Darüber hinaus bietet das TATblatt seit geraumer Zeit immer wieder Anleitungen zur

Durchführung von Anschlägen zum Verkauf an und dokumentiert damit seine permanente

Gewaltbereitschaft.

Bei der vorliegenden unbezahlten Anzeige in der oben genannten Zeitschrift handelt es sich

also um eine Unterstützung des TATblatts in Form einer indirekten Förderung durch die ÖH

der Universität Wien, die dieser gewaltbereiten und linksextremen Zeitschrift einen

kostenlosen Raum zu Werbezwecken zur Verfügung stellt.

Dem Bundesminister für Wissenschaft obliegt die Aufsicht über die Österreichische

Hochschülerschaft und er ist durch die Kontrollkommission über die Gebarung der ÖH zu

informieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

ANFRAGE

1 . lst Ihnen bekannt, daß das TATblatt in einer Zeitschrift der ÖH Wien inseriert hat?

2. Wenn nein, warum wurden Sie über diesen Vorgang durch die zuständige Kommission

nicht informiert?

3. Wenn ja, was haben sie dagegen unternommen?

4. Halten Sie es grundsätzlich für vertretbar, daß die ÖH als gesetzliche Interessensvertretung

aller Studenten und als öffentliche Körperschaft dem TATblatt Raum für

Werbeeinschaltungen einräumt?

5. Halten Sie es im Zusammenhang mit der Gebarung der ÖH für vertretbar, daß im Zuge

indirekter Förderungen, d.h. durch Erlassen eines Kostenbeitrages für

Werbeeinschaltungen, Hochschülerschaftsbeiträge zur Förderung einer linksextremen und

gewaltbereiten Zeitschrift wie dem TATblatt herangezogen werden?

6. Werden sie der ÖH eine solche Mittelverwendung in Hinkunft untersagen?

7. Wenn nein, warum nicht?