2288/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Spindelegger
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Tatblatt-Inserat in der Zeitschrift der Fakultätsvertretung fiir Grund- und
Integrativwissenschaften
Laut Impressum wird die Zeitschrift "GROOVY" von der Fakultätsvertretung der Grund- und
Integrativwissenschaften herausgegeben, Medieninhaberin und Verlegerin ist die
Österreichische Hochschülerschaft an der Universität Wien.
In der Zeitschrift "GROOVY", Ausgabe Nummer 5/Sommersemester 1997, findet sich auf
Seite 30 eine Ankündigung fiir eine Kundgebung vor dem Innenministerium gegen
"Ausgrenzungspakete" und "Rassismus". Darüber sind diverse Inserate, darunter auch ein
Inserat des TATblatts plaziert. Weiters findet sich der Hinweis, daß es sich bei diesen
Einschaltungen um unbezahlte Anzeigen handelt.
Das TATblatt ist eine einschlägig bekannte linksextreme Druckschrift, die seit Jahren im
Blickpunkt der öffentlichen Diskussion steht.
Vor allem die Berichterstattung zu dem Terroranschlag in Ebergassing und eine damit
verbundene Aufforderung, die Ermittlungsarbeiten von Polizei und Justiz zu boykottieren,
sind ein untrüglicher Beweis für die antidemokratische und staatsgefährdende Haltung des
TATblatts.
Darüber hinaus bietet das TATblatt seit geraumer Zeit immer wieder Anleitungen zur
Durchführung von Anschlägen zum Verkauf an und dokumentiert damit seine permanente
Gewaltbereitschaft.
Bei der vorliegenden unbezahlten Anzeige in der oben genannten Zeitschrift handelt es sich
also um eine Unterstützung des TATblatts in Form einer indirekten Förderung durch die ÖH
der Universität Wien, die dieser gewaltbereiten und linksextremen Zeitschrift einen
kostenlosen Raum zu Werbezwecken zur Verfügung stellt.
Dem Bundesminister für Wissenschaft obliegt die Aufsicht über die Österreichische
Hochschülerschaft und er ist durch die Kontrollkommission über die Gebarung der ÖH zu
informieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
ANFRAGE
1 . lst Ihnen bekannt, daß das TATblatt in einer Zeitschrift der ÖH Wien inseriert hat?
2. Wenn nein, warum wurden Sie über diesen Vorgang durch die zuständige Kommission
nicht informiert?
3. Wenn ja, was haben sie dagegen unternommen?
4. Halten Sie es grundsätzlich für vertretbar, daß die ÖH als gesetzliche Interessensvertretung
aller Studenten und als öffentliche Körperschaft dem TATblatt Raum für
Werbeeinschaltungen einräumt?
5. Halten Sie es im Zusammenhang mit der Gebarung der ÖH für vertretbar, daß im Zuge
indirekter Förderungen, d.h. durch Erlassen eines Kostenbeitrages für
Werbeeinschaltungen, Hochschülerschaftsbeiträge zur Förderung einer linksextremen und
gewaltbereiten Zeitschrift wie dem TATblatt herangezogen werden?
6. Werden sie der ÖH eine solche Mittelverwendung in Hinkunft untersagen?
7. Wenn nein, warum nicht?