2313/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl.Ing. Prinzhorn

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend

Rechtsbereinigung

Im Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien vom 1 L März 1996 sind als Ziele auch

" Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung" genannt. Als mittelfristiges Ziel wird die

Erstellung einer Bundesrechtssammlung mit übersichtlicher Gliederung des gesamten

Bundesrechtes angeführt.

Das Arbeitsübereinkommen der Koalitionsparteien vom 29. November 1994, war dies-

bezüglich noch wesentlich ambitionierter, Damals hieß es: "Die Koalitionspartner wollen die

Durchforstung sämtlicher Gesetze und Verordnungen in allen Bereichen in Angriff nehmen und

deren Zweckmäßigkeit bzw. Aktualität überprüfen, Eine detaillierte Übersicht über jene

Gesetze und Verordnungen, die ersatzlos aufzuheben sind, ist zu erstellen. "

ln der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr, 574/J hat der damalige

Bundeskanzler Dr. Vranitzky am 27, März 1995 (449/AB) als Gegenstand eines ersten

Schrittes einer Rechtsbereinigung den Rechtsbestand bezeichnet, der vor dem 1 . Jänner 1 946 in

Kraft gesetzt wurde und ausgeführt, daß als Methode der Rechtsbereinigung die gänzliche

Aufhebung nicht mehr relevanter Rechtsvorschriften oder die Einarbeitung noch bedeutsamer

Einzelbestimmungen in bestehende oder zu schaffende Schwerpunktregelungen für den

jeweiligen Rechtsbereich sowie die Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften in Frage

kämen, Das Projekt müsse durch einen legislativen Akt abgeschlossen werden, mit dem der

gesamte aus der Zeit vor 1946 stammende Rechtsbestand außer Kraft gesetzt werde. Für

besonders umfangreiche Gesetze müsse allerdings eine Ausnahme vorgesehen werden, Im

Bundeskanzleramt werde derzeit auch überlegt, zur Erprobung des Konzepts ein Pilotprojekt

voranzustellen.

Seither sind jedoch keinerlei Maßnahmen zur Umsetzung einer Rechtsbereinigung erfolgt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler die nachstehende

Anfrage

1. Wurden von der Bundesregierung im Interesse einer umfassenden Rechtsbereinigung in der

XIX. GP und im bisherigen Verlauf der XX. GP konkrete Maßnahmen ergriffen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wurde die in der Anfragebeantwortung vom 27. März 1995 angestellten Überlegungen

durch konkrete Maßnahmen umgesetzt?

Wenn ja, durch welche?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wurden bereits Maßnahmen getroffen, um das Koalitionsübereinkommen genannte mittel-

fristige Ziel einer Bundesrechtssammlung mit übersichtlicher Gliederung des Bundesrechts

zu erreichen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

4. Teilen Sie die Auffassung, daß im Interesse einer umfassenden Rechtsbereinigung der

gesamte Normenbestand einer Überprüfung nach folgenden Grundsätzen zu unterziehen ist:

a) Bedarfes der Regelung?

b) Welche Rechtsqualität soll die Regelung besitzen?

c) Können bestehende Regelungen zusammengefaßt oder vereinheitlicht werden?

d) Ist der Regelungsumfang erforderlich?

e) Ist die Regelung verständlich?

Wenn ja, inwieweit und welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

5. Bestehen konkrete Überlegungen bezüglich einer Rechtsbereinigung im Bereich des

a) ABGB

b) ASVG

c) des Gewerberechtes

d) des Steuerrechtes

e) des Dienstrechtes des Bundes?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

6. Bestehen bezüglich anderer Rechtsbereiche diesbezügliche konkrete Überlegungen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

7. Sind in den letzten Jahren Aspekte der Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung bei den

Gesetzesanträgen der Bundesregierung beachtet worden?

Wenn ja, welchen konkreten Regierungsvorlagen lagen welche konkreten Aspekte der

Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung zugrunde?

Wenn nein, warum nicht?