2338/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Auflösung einer Professorenstelle nach abgeschlossenem Berufungsverfahren
Im März 1995 hat sich Frau Univ. Doz. Dr. Irene Gottlob für eine Ordentliche Professur
für Augenheilkunde mit Schwerpunkt Strabolobie, Neuroophtalmologie und extrabulbäre
Ophthalmologie an der Universität Wien beworben. Im Oktober 1995 wurde Frau Dr.
Gottlob seitens der Berufungskommission der Fakultät in einem Dreiervorschlag an die erste
Stelle gereiht.
Nun soll, nach Abschluß der Berufungskommission, diese Stelle doch nicht besetzt werden
bzw. angeblich in eine a.o. Professur umgewandelt werden,
Unverständlich ist daran einerseits, warum das Ministerium erst nach Abschluß der
Berufungskommission und nach Erstellung eines Dreiervorschlags daraufkommt, daß es
diese Professur nicht geben soll . Das zeugt von sehr schlechter Planung und ist gleichzeitig
eine Geringschätzung derjenigen, die sich um diese Stelle beworben und dafür Zeit und
Energie aufgewandt haben .
Noch unverständlicher ist daran andererseits, daß diese Stelle genau zu jenem Zeitpunkt
aufgelöst werden soll , zu dem klar wurde, daß eine Frau an erster Stelle gereiht ist und daß
damit erstmals eine Frau eine klinische Abteilung leiten könnte. Der Verdacht ist zumindest
angebracht, daß die diskutierte Auflösung der Stelle mit der Reihung einer Frau an die erste
Stelle des Berufungsvorschlags zu tun haben könnte. Angesichts aller Beteuerungen des
zuständigen Ministers, den Frauenanteil unter den Lehrenden und besonders unter den
Professoren heben zu wollen, käme eine derartige Vorgangsweise einer Verhöhnung und
Ungleichbehandlung der Frauen gleich, einer Ungleichbehandlung, gegen die nicht zuletzt
das Frauenvolksbegehren aufgetreten ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Ordentliche Professur für Augenheilkunde
mit Schwerpunkt Strabolobie, Neuroophtalmologie und extrabulbäre Ophthalmologie
an der Universität Wien erhalten bleibt?
2) Wenn nein: Warum nicht?
3) Warum stellt das Ministerium erst nach Abschluß der Berufungskommission und nach
Erstellung des Dreiervorschlags Überlegungen an, die Stelle nicht zu besetzen? Müßte .
einer derartige Entscheidung nicht eigentlich vor der Ausschreibung der Stelle
erfolgen? Fehlt es im Ministerium diesbezüglich an jeder Bedarfserhebung?
4) Wenn die Stelle gestrichen werden sollte: Hat die Umwandlung der ausgeschriebenen
Ordentlichen Professur in eine Außerordentliche Professur, wovon derzeit die Rede
sein soll, auch damit zu tun, daß an die erste Stelle des Berufungsvorschlags eine Frau
gereiht wurde?
5) Was kostet eine Ordentliche Professur für diese Abteilung im Vergleich zu einer
Außerordentlichen Professur? Wie groß sind die Einsparungen bei der Umwandlung
der ausgeschriebenen Stelle in eine Außerordentliche Professur, abgesehen von der
Gehaltseinsparung? Wie hoch wäre der Unterschied im Gehalt? (Da das Gehalt auch
der Verhandlung unterliegt, bitte von einem vergleichbaren durchschnittlichen Gehalt
ausgehen!)
6) Wie soll der Frauenanteil unter den Professoren erhöht werden, wenn genau dann,
wenn eine Frau in die Nähe einer Berufung kommt, weil sie erstgereiht ist, die
entsprechende Stelle gestrichen wird?
7) Ist es richtig, daß die Stadt Wien den entsprechenden Strukturveränderungen bisher
nicht zugestimmt hat?