2417/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Bezugsfortzahlung gemäß § 14 des Bezügegesetzes
Die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Volksanwaltschaft,
die Landeshauptmänner und der Präsident des Rechnungshofes erhalten nach den näheren
Bestimmungen des § 14 Abs. 1 des Bezügegesetzes eine Bezugsfortzahlung, die im Ergebnis
einer besonders üppigen Abfertigung entspricht.
Auch die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates erhalten nach § 14 Abs, 2 und 3
des Bezügegesetzes eine derartige, einer Abfertigung entsprechende Bezugsfortzahlung, die für
alle Mitglieder, die bereits vor dem Beginn der XX. Legislaturperiode einer gesetzgebenden
Körperschaft angehört haben, sowohl hinsichtlich der Begründung des Anspruches als auch
der Höhe nach die Abfertigungsregelungen des Angestelltengesetzes weit in den Schatten
stellt.
Der Steuerzahler mußte auch für dieses Politikerprivileg aufkommen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE
1. Wie hoch sind die Beträge, die in den einzelnen Jahren seit 1990 als Bezugsfortzahlung
gemäß § 14 des Bezügegesetzes insgesamt ausgezahlt wurden?
2. An welche (ehemaligen) Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Mitglieder der
Volksanwaltschaft, Landeshauptmänner und
Präsidenten des Rechnungshofes wurde seit
1990 eine Bezugsfortzahlung geleistet, wann wurde sie ausgezahlt und wie hoch waren die
einzelnen Beträge?
3. An welche (ehemaligen) Mitglieder des Nationalrates wurde seit 1990 eine
Bezugsfortzahlung geleistet, wann wurde sie ausgezahlt und wie hoch waren die einzelnen
Beträge?
4. An welche (ehemaligen) Mitglieder des Bundesrates wurde seit 1990 eine
Bezugsfortzahlung geleistet, wann wurde sie ausgezahlt und wie hoch waren die einzelnen
Beträge?