2417/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Bezugsfortzahlung gemäß § 14 des Bezügegesetzes

Die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Volksanwaltschaft,

die Landeshauptmänner und der Präsident des Rechnungshofes erhalten nach den näheren

Bestimmungen des § 14 Abs. 1 des Bezügegesetzes eine Bezugsfortzahlung, die im Ergebnis

einer besonders üppigen Abfertigung entspricht.

Auch die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates erhalten nach § 14 Abs, 2 und 3

des Bezügegesetzes eine derartige, einer Abfertigung entsprechende Bezugsfortzahlung, die für

alle Mitglieder, die bereits vor dem Beginn der XX. Legislaturperiode einer gesetzgebenden

Körperschaft angehört haben, sowohl hinsichtlich der Begründung des Anspruches als auch

der Höhe nach die Abfertigungsregelungen des Angestelltengesetzes weit in den Schatten

stellt.

Der Steuerzahler mußte auch für dieses Politikerprivileg aufkommen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE

1. Wie hoch sind die Beträge, die in den einzelnen Jahren seit 1990 als Bezugsfortzahlung

gemäß § 14 des Bezügegesetzes insgesamt ausgezahlt wurden?

2. An welche (ehemaligen) Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Mitglieder der

Volksanwaltschaft, Landeshauptmänner und Präsidenten des Rechnungshofes wurde seit

1990 eine Bezugsfortzahlung geleistet, wann wurde sie ausgezahlt und wie hoch waren die

einzelnen Beträge?

3. An welche (ehemaligen) Mitglieder des Nationalrates wurde seit 1990 eine

Bezugsfortzahlung geleistet, wann wurde sie ausgezahlt und wie hoch waren die einzelnen

Beträge?

4. An welche (ehemaligen) Mitglieder des Bundesrates wurde seit 1990 eine

Bezugsfortzahlung geleistet, wann wurde sie ausgezahlt und wie hoch waren die einzelnen

Beträge?