2423/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Flugsicherungsgebühren der Austro Control
Anfang 1994 wurde das ehemalige Bundesamt für Zivilluftfahrt aus dem Budget ausgegliedert.
Die daraus hervorgegangene Austro Control GesmbH. (ACG) steht allerdings nach wie vor im
Alleineigentum des Bundes.
Seit der Ausgliederung wurden die Gebühren für An-, Ab- und Überflüge stark erhöht. Erst
mit Anfang dieses Jahres wurden sie abermals um über 10 Prozent angehoben, so daß z. B. für
den An- und Abflug eines Airbus 320 in Österreich 4.691,-, in Italien aber nur 2. 137,- Schilling
zu bezahlen sind.
Begründet wird diese Preispolitik stets damit, daß die ACG im Gegensatz zum früheren
Bundesamt für Zivilluftfahrt, dem jährlich etwa 400 Millionen Schilling aus dem Budget
zugeschossen werden mußten, kostendeckend arbeitet.
An Kostensenkungen im Verwaltungsbereich oder Rationalisierungen wird aber offensichtlich
nicht gedacht. Denn anders ist nicht zu erklären, daß das durchschnittliche Einkommen der
knapp über 1.000 Mitarbeiter von 1994 auf 1995 um etwa 15 Prozent auf rund 900.000
Schilling jährlich angehoben wurde, wobei hier der Aufwand für Sozialabgaben, Abfertigungen
und Pensionen nicht beinhaltet ist. Diese enormen Personalkosten machen rund zwei Drittel der
Betriebsaufwendungen aus.
Abgesehen von dieser unverständlichen Lohnpolitik hat die ACG aber auch noch schwere
Hypotheken aus der Vergangenheit mitzutragen. Anläßlich der Ausgliederung der
Flugsicherung wurde es nämlich verabsäumt, die neu gegründete ACG ausreichend mit Mitteln
auszustatten. Die ACG wurde zwar verpflichtet, für Abfertigungen und Pensionen neue
Rückstellungen zu bilden, denen aber auf der Vermögensseite keine entsprechenden Werte
gegenüberstanden, Die bereits einbezahlten Pensionsbeiträge wurden vom Bund behalten.
Gelöst wurde dieses Problem mit dem finanztechnischen Kunstgriff eines Sonderbilanzpostens
in Höhe von rund 1,2 Milliarden Schilling in der Eröffnungsbilanz zum 1. 1. 1997,
Darüber hinaus wurden den mittlerweile ehemaligen Bundesbediensteten noch großzügige
Zusagen gemacht (wie z. B. Behaltepflicht, ungeschmälerte Rechte im neuen Dienstverhältnis
etc.).In diesem Zusammenhang soll nun durch die geplante Novelle des Austro Control
Gesetzes eine weitere Rückstellung nach genanntem Muster in der Höhe von 700 Millionen
Schilling gebildet werden.
Derart hat sich die Republik ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren ehemaligen Bediensteten
und Beamten, die die neue Gesellschaft übernehmen mußte, entledigt, ohne daß die
Gesellschaft mit entsprechenden Aktivposten
ausgestattet wurde. Die Abschreibung der
Sonderbilanzposten wiederum verteuert die Aufwendungen der ACG um rund 95 Millionen
Schilling pro Jahr.
Die Kosten auch für diesen Budgettrick werden nun die ohnehin unter großem
Konkurrenzdruck stehenden Österreichischen Flugunternehmen in Form von überhöhten
Gebühren zu tragen haben.
Dagegen haben andere vergleichbare Flugsicherungsunternehmen ihre Gebühren erst jüngst
gesenkt. So die seit 1996 private Schweizerische Aktiengesellschaft für Flugsicherung
(Swisscontrol), die die Streckengebühren mit 1997 um 2,7 und die Anfluggebühren sogar um 3
Prozent gesenkt hat. Eine weitere rigorose Kostenkontrolle und die sich daraus ergebende
Verbesserung des Preis-Leistungs-Verhältnisses sind geplant.
Angesichts dieser Lage ist dringend zu befürchten, daß der ohnehin schon bestehende
Standortnachteil Österreichs noch verstärkt wird.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr die folgende
ANFRAGE
1 , Wie haben sich die in Österreich verrechneten An-, Ab- und Streckengebühren für die
verschiedenen Gewichtsklassen der Luftfahrzeuge seit 1993 jährlich entwickelt?
2. a) Wie haben sich die Durchschnittsgehälter der Beschäftigten der ACG (vormals
Bundesamt für Zivilluftfahrt) seit 1993 entwickelt?
b) Wie verhält sich dieser Durchschnitt zu dem Gehaltsniveau bei vergleichbaren
ausländischen Einrichtungen?
3. a) Wie viele Direktoren stehen an der Spitze der ACG?
b) Für welchen Zeitraum sind diese mit welcher Art von Vertrag bestellt?
c) Wie hoch sind deren Gehälter im Vergleich mit Direktoren vergleichbarer ausländischer
Einrichtungen?
4. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten am jährlichen Gesamtaufwand der ACG?
5. a) Sind die Personalkosten ausschlaggebend für die im europäischen Vergleich hohen An-
und Abfluggebühren in Österreich?
b) Wenn ja, was werden Sie dann zur Senkung dieses Kostenfaktors unternehmen?
c) Wenn nein, worauf sind die hohen Gebühren dann zurückzuführen?
6. a) Warum wurde es in der Vergangenheit verabsäumt bei der Ausgliederung der ACG, diese
mit den entsprechenden Mitteln für die Schaffung von Pensions- und
Abfertigungsrückstellungen auszustatten?
b) Wer trägt die Verantwortung für dieses finanztechnische "Versäumnis"?
7, Werden die Flugsicherungsgebühren durch die Bildung einer neuerlichen Rückstellung in
Höhe von rund 700 Millionen Schilling durch die geplante Novelle des ACG Gesetzes
abermals erhöht werden und wenn ja um
wieviel?
8. a) Sind Sie nicht auch der Ansicht, daß die im internationalen Vergleich hohen
Flugsicherungsgebühren für den Wirtschaftsstandort Österreich einen großen Nachteil mit
sich bringt?
b) Wenn nein, wie begründen Sie dies?
c) Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?