2439/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Dl Schöggl, DI Ho6nann, DI Prinzhorn
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Fachhochschulen
Schon im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung im Herbst 1990 wurde der
Ausbau von nichtuniversitären Ausbildungsalternativen in postsekundären
Ausbildungsbereich beschlossen, um
- Absolventen mit praxisorientierter Qualifikation für die österreichische Wirtschaft zu
schaffen
- der Nachfrage vieler Jugendlicher nach einer postsekundären Ausbildung, die kürzer
sowie stärker berufsbezogen als das Universitätsstudium ist, Rechnung zu tragen
- die Universitäten von Studenten, die kein Interesse an einer
wissenschaftlichen Ausbildung haben, zu entlasten
Der zwischenzeitlich eingerichtete Fachhochschulsektor entspricht grundsätzlich
diesem Verlangen.
Die Einrichtung von Fachhochschulstudiengängen und von Fachhochschulen ist kein
Monopol des Bundes mehr, da es die Möglichkeit privater Tragerschaften gibt.
Der Gesetzgeber beschränkt sich im Fachhochschulbereich auf ein Minimum
normativer Inhalte, weil die inhaltliche Definition der Studienangebote im
Verantwortungsbereich der Anbieter liegt.
Im Gegensatz zur Hochschulfinanzierung zeichnet sich die Finanzierung der
Fachhochschulen dadurch aus, daß einerseits eine stärkere Betonung des
betriebswirtschaftlichen Aspektes durch die Übernahme der Kosten für die vereinbarte
Zahl von Studienplätzen erfolgt und andererseits eine gemischte Finanzierung aus
mehreren, zum Ted privaten Quellen, die Finanzbasis der Fachhochschulen darstellt.
Die Schnittstellen für die positive Verfahrensabwicklung zur Errichtung eines
Fachhochschullehrganges sind der Fachhochschulrat, der für die fachliche
Anerkennung des Studienganges zuständig ist, sowie das Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr, das für den öffentlichen Teil der Finanzierung zuständig
ist. Beträchtliche Reibungsverluste entstanden durch das im Fachhochschulbericht
1995 erwähnte "unkoordinierte" Vorgehen der beiden Institutionen ( A. 1 .9. ), sodaß
auf eine Verbesserung des Verfahrensablaufes und die Zusammenarbeit zwischen
Fachhochschulrat und Ministerium zu drängen ist. Die Universitäten und die
außeruniversitäre Forschung protestierten schärfstens gegen die vom
Bundesministerium für Finanzen
verhängte Bindung von 8 % des Budgets, das einer
effektiven Kürzung des Budgets entspricht und die im EU-Vergleich ohnehin schlecht
dotierte Forschung in weitere Nöte bringt.
Auch der weitere Ausbau des Fachhochschulwesens erscheint durch diese
Vorgangsweise schwer geschädigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an
den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
folgende
ANFRAGE
1 . Wieviele Anträge für Fachhochschulen wurden in den Jahren 1996/97
eingebracht ?
2. Welche Anträge in welchen Ausbildungs- und Berufsfeldern wurden eingebracht
3 . Wieviele Anträge wurden bis dato vom Bundesministerium für Wissenschaft und
Verkehr genehmigt ?
4. Wie hoch ist die voraussichtliche Studentenzahl ?
5. Welche Budgetmittel sind für die Fachhochschulen für das Jahr 1997 vorgesehen
5a. Kann bereits eine Prognose über die verfügbaren Mittel 1998, 1999
gemacht werden ?
5b. Wenn ja, wie hoch werden diese sein ?
6. Existiert seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr ein
Finanzierungs- und Entwicklungsplan im Fachhochschulbereich ?
6a. Wenn nein, warum nicht ?
6b. Wenn ja, inwieweit besteht Übereinstimmung mit der vom Fachhochschulrat
1995 vorgelegten Planung ?
7. Welche Maßnahmen werden seitens des Bundesministeriums unternommen,
um einen effektiveren Verfahrensablauf bei der Einrichtung der genehmigten
Fachhochschullehrgange zu gewährleisten ?