2447/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Schweitzer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Fernbleiben vom Unterricht aus Anlaß islamischer Feiertage

Einem Schreiben des Landesschulrates für Tirol an die Bezirksschulräte sowie die Direktio-

nen der mittleren und höheren Schulen Tirols war zu entnehmen, daß für Schüler mit islami-

schem Religionsbekenntnis anläßlich islamischer Feiertage das Fernbleiben vom Unterricht

gerechtfertigt sei und daß daher vom Schulleiter den betreffenden Schülern die Erlaubnis zum

Fernbleiben zu erteilen sei.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1 . In welchen Bundesländern erging ein Schreiben des Landesschulrates betreffend Fernblei-

ben vom Unterricht für Schüler islamischen Religionsbekenntnisses an islamischen Feier-

tagen an die Bezirksschulräte und Direktionen der Schulen?

2. In welcher Weise haben die Bezirksschulräte im gegenständlichen Fall die betreffenden

Schulen und Schulleiter von dieser Bestimmung in Kenntnis gesetzt und wie wurden die

Schüler davon in Kenntnis gesetzt?

3. Wieviel islamische Feiertage fallen insgesamt während eines Schuljahres an und inwieweit

ist Ihrer Meinung nach das Fernbleiben vom Unterricht an diesen Tagen zusätzlich zu den

bereits bestehenden schulfreien Tagen pädagogisch vertretbar?

4. Wieviel Schüler haben in diesem Jahr - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Schulty-

pen - konkret von der Erlaubnis des Fernbleibens vom Unterricht aus Anlaß islamischer

Feiertage Gebrauch gemacht und wieviel Schüler sind österreichweit - aufgeschlüsselt

nach Bundesländern und Schultypen - dem islamischen Glaubensbekenntnis zuzurechnen?

5. Wird die Erlaubnis des Fernbleibens vom Unterricht aus Anlaß religiöser Feiertage auch

Angehörigen weiterer Glaubensgemeinschaften (außer Katholiken und Protestanten) mit-

tels eines Rundschreibens des Landesschulrates eingeräumt und wenn ja, welchen und

wenn nein, warum nicht?