2447/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Schweitzer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Fernbleiben vom Unterricht aus Anlaß islamischer Feiertage
Einem Schreiben des Landesschulrates für Tirol an die Bezirksschulräte sowie die Direktio-
nen der mittleren und höheren Schulen Tirols war zu entnehmen, daß für Schüler mit islami-
schem Religionsbekenntnis anläßlich islamischer Feiertage das Fernbleiben vom Unterricht
gerechtfertigt sei und daß daher vom Schulleiter den betreffenden Schülern die Erlaubnis zum
Fernbleiben zu erteilen sei.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1 . In welchen Bundesländern erging ein Schreiben des Landesschulrates betreffend Fernblei-
ben vom Unterricht für Schüler islamischen Religionsbekenntnisses an islamischen Feier-
tagen an die Bezirksschulräte und Direktionen der Schulen?
2. In welcher Weise haben die Bezirksschulräte im gegenständlichen Fall die betreffenden
Schulen und Schulleiter von dieser Bestimmung in Kenntnis gesetzt und wie wurden die
Schüler davon in Kenntnis gesetzt?
3. Wieviel islamische Feiertage fallen insgesamt während eines Schuljahres an und inwieweit
ist Ihrer Meinung nach das Fernbleiben vom Unterricht an diesen Tagen zusätzlich zu den
bereits bestehenden schulfreien Tagen pädagogisch vertretbar?
4. Wieviel Schüler haben in diesem Jahr - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Schulty-
pen - konkret von der Erlaubnis des Fernbleibens vom Unterricht aus Anlaß islamischer
Feiertage Gebrauch gemacht und wieviel Schüler sind österreichweit - aufgeschlüsselt
nach Bundesländern und Schultypen - dem
islamischen Glaubensbekenntnis zuzurechnen?
5. Wird die Erlaubnis des Fernbleibens vom Unterricht aus Anlaß religiöser Feiertage auch
Angehörigen weiterer Glaubensgemeinschaften (außer Katholiken und Protestanten) mit-
tels eines Rundschreibens des Landesschulrates eingeräumt und wenn ja, welchen und
wenn nein, warum nicht?