2475/J XX.GP

 

der Abgeordneten Bgdr JUNG

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Chinareise des Verteidigungsministers

Einer Meldung der APA (653 5A 1 025811) vom 6.5. 1997 unter der Überschrift

"China/Österreich/Militär/Gewerkschaft/Fasslabend ... Begegnung mit Gewerkschaftsführer in

Peking"

ist zu entnehmen, daß ". . . Fasslabend, der seit Samstag zu einem einwöchigen offziellen Be-

such in der Volksrepublik China weilt, traf in seiner Eigenschaft als ÖAAB-Obmann auch mit

dem Vizepräsidenten des Altchinesischen Gewerkschaftsbundes zusammen".

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1 . Wurde diese Reise in der Regierungsfunktion als Verteidigungsminister oder der Parteifunk-

tion als ÖAAB-Obmann unternommen?

2. Glaubt der Verteidigungsminister, daß solche Verbindungen von Regierungs- und Partei-

funktionen, zumal die Reisekosten vom Verteidigungsbudget, also aus öffentlichen Mitteln,

getragen werden, rechtlich einwandfrei und zulässig sind?

3. Wenn ja, aus welcher Gesetzessteile wird die Bezahlung von Reisen in Parteifunktionen aus

öffentlichen Mitteln abgeleitet?

4. Gedenkt der Verteidigungsminister auch künftig solche "gemischte" Dienstreisen als

"Teilzeitminister" bzw. "Teilzeit-ÖAAB-Obmann" zu unternehmen?

5. Welche Kosten sind für diese Reise (Minister und Delegation) angefallen?