2475/J XX.GP
der Abgeordneten Bgdr JUNG
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Chinareise des Verteidigungsministers
Einer Meldung der APA (653 5A 1 025811) vom 6.5. 1997 unter der Überschrift
"China/Österreich/Militär/Gewerkschaft/Fasslabend ... Begegnung mit Gewerkschaftsführer in
Peking"
ist zu entnehmen, daß ". . . Fasslabend, der seit Samstag zu einem einwöchigen offziellen Be-
such in der Volksrepublik China weilt, traf in seiner Eigenschaft als ÖAAB-Obmann auch mit
dem Vizepräsidenten des Altchinesischen Gewerkschaftsbundes zusammen".
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1 . Wurde diese Reise in der Regierungsfunktion als Verteidigungsminister oder der Parteifunk-
tion als ÖAAB-Obmann unternommen?
2. Glaubt der Verteidigungsminister, daß solche Verbindungen von Regierungs- und Partei-
funktionen, zumal die Reisekosten vom Verteidigungsbudget, also aus öffentlichen Mitteln,
getragen werden, rechtlich einwandfrei und zulässig sind?
3. Wenn ja, aus welcher Gesetzessteile wird die Bezahlung von Reisen in Parteifunktionen aus
öffentlichen Mitteln abgeleitet?
4. Gedenkt der Verteidigungsminister auch künftig solche "gemischte" Dienstreisen als
"Teilzeitminister" bzw. "Teilzeit-ÖAAB-Obmann" zu unternehmen?
5. Welche Kosten sind für diese Reise (Minister und Delegation) angefallen?