2503/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer, DI Hofmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend mangelhafte Anfragebeantwortung 2040 AB
1) In oben genannter Anfragebeantwortung wird bezüglich Punkt 1 der in der
Präambel angeführten Punkte behauptet, daß im Falle der Notwendigkeit
exekutiven Einschreitens von den Bediensteten der Firma VIAS Polizeiorgane
mittels vorhandener Alarmeinrichtungen angefordert werden können.
Das ist prinzipiell richtig, es wird aber dabei völlig außer acht gelassen, daß diese
so genannten Alarmeinrichtungen nichts anderes sind als am Flughafen installierte
Telefone, mittels derer dann die Funkstelle benachrichtigt werden kann. Im
"Notfall" hat diese Vorgehensweise eine nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung
zur Folge, die unter anderem auch für die Bediensteten der Firma VIAS Gefahren
in sich birgt, zumal diese unbewaffnet sind und weder polizeilich einschreiten
dürfen, geschweige denn können.
11) In der Beantwortung zu Punkt 2 der in der Präambel erwähnten Punkte wird
behauptet, die Firma VIAS führe keine Großgepäckskontrollen durch
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge führt die Firma VIAS bei
drei Fluggesellschaften, Air France, Asiana sowie DHL, Großgepäckskontrollen
durch. Überdies wird sie nicht generell, wie in der Anfragebeantwortung behauptet,
nach dem "All in-Engelt" bezahlt, da die Firma VIAS der Air France und den
British Airways die spezielle Kontrolle und Öffnung jedes fünften Gepäcksstückes,
das die Sicherheitskontrolle passiert, extra in Rechnung stellt. Es ist überdies
anzumerken, daß von den circa 220 Bediensteten der Firma VIAS lediglich zwei
über die für die Durchführung von Großgepäckskontrollen notwendige Ausbildung
verfügen.
III) In der Beantwortung der Punkte 3 und 4. der in der Präambel angeführten
Punkte wird behauptet, die Bezahlung der Firma VIAS erfolgte nach
dokumentierten Dienstplanstunden und werde von der Einsatzabteilung Flughafen
auf die rechnerische Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung überprüft.
Das ist lediglich im Kern richtig, außer acht gelassen wird jedoch die Tatsache, daß
im Normalfall die Stundenlisten der Firma VIAS dem zuständigen Beamten der
Einsatzabteilung Flughafen nicht am selben Tag zur Abzeichnung weitergeleitet
werden, sondern der betreffende Offizier diese frühestens am darauffolgenden Tag
erhält, wodurch eine genaue Kontrolle derselben nicht mehr möglich ist. Weiters ist
durch stichprobenartige Überprüfung zwar eine Kontrolle der Anzahl des am
betreffenden Tag tatsächlich eingesetzten Personals möglich, jedoch nicht eine
Überprüfung der von den einzelnen Bediensteten der Firma VIAS tatsächlich
geleisteten Stunden.
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge stellt aber die Firma VIAS
der öffentlichen Hand für ihr Personal Beträge für einen dreizehn Stunden
dauernden Einsatz in Rechnung, zahlt ihren Beschäftigten jedoch jeweils nur das
Entgelt für zwölf Stunden aus.
IV) In der Beantwortung zu Frage 5 wird erwähnt. daß in sämtlichen Bereichen
der Sicherheitskontrolle Exekutivbeamte eingesetzt seien, um im Bedarfsfall
eingreifen zu können und die Arbeitsweise der Firma VIAS zu überwachen.
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge ist die Zahl der
Exekutivbeamten viel zu gering, um diese Aufgaben effizient erfüllen zu können,
da beispielsweise der Personalstand trotz Eröffnung des Pier West und der damit
verbundenen Erweiterung des Überwachungsgebietes in etwa gleich geblieben ist.
V) In der Beantwortung zu Frage 9 werden unter anderem bezüglich der
Kostenersparnis durch die Vergabe gewisser Überwachungstätigkeiten an die
Firma VIAS der Wegfall der Miet- und Betriebskostenzahlungen sowie der
Beschaffung von vorgeschriebenen Anlagen und Geräten angeführt. Diese
Ersparnis beträgt seit 01.04.1993 bis 31.12.1996 S 85,139.152,01
Diese Beantwortung ist mißverständlich und als Antwort auf die Frage nach der
Kostenersparnis durch die Vergabe gewisser Kontrolltätigkeiten an die Firma
VIAS nicht korrekt.
Denn Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge ist die genannte
Kostenersparnis nicht eine Ergebnis der Privatisierung von gewissen
Sicherheitsdiensten, sondern ergibt sich aus § 8 und § 9 SSSZ, in Kraft seit in der
Beantwortung genanntem 1. April 1993, wonach es dem Flugplatzhalter obliegt,
für Anlagen und Geräte sowie Räume aufzukommen.
VI) Zur Beantwortung zu Frage 10 sowie allgemein zur Beantwortung
betreffend Kostenersparnis ist folgendes zu bemerken:
Das in der Beantwortung angeführte Argument, daß es durch die Beauftragung
einer privaten Firma zu einer Verringerung der erheblichen Zahl an Überstunden
seitens der Exekutivorgane kam, die eine Kostenverringerung zur Folge hatte, ist in
dieser Form nicht zutreffend.
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge ist die hohe Zahl an
Überstunden eine Folge des sukzessiven Abbaues des Personalstandes der
Vertragsbediensteten, die den Aufgabenbereich der Firma VIAS innehatten, Durch
den circa zwei Jahre dauernden Personalabbau und die Nicht-Nachbesetzung der
freigewordenen Posten kam es letztendlich zu der hohen Zahl an Überstunden. die
natürlich - in Ermangelung eines ausreichenden Personalstandes bei den
Vertragsbediensteten - auch von Exekutivbeamten geleistet werden mußten, deren
Überstunden im Vergleich zu denen eines Vertragsbediensteten teurer sind und
somit höherer Kosten verursachen. Ein Vergleich der Kosten, die kurz vor der
Übernahme der genannten Aufgaben durch die Firma VIAS entstanden, mit denen,
die die Tätigkeit der Firma VIAS aufwirft, ist daher nicht zulässig. Ein
Kostenvergleich sollte daher beispielsweise ausgehend von den Jahren vor 1991 -
die verstärkten Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Golfkrieg
verursachten ungewöhnlich hohe und somit für einen Vergleich nicht
heranzuziehende Kosten - und den seit der Übernahme durch die Firma VIAS
entstandenen Kosten erfolgen.
VII) Zur Beantwortung der Frage 12 ist zu bemerken, daß nicht nur die
Firmeninteressen zu wahren sind.
Da es sich im betreffenden Fall um einen höchst sensiblen Bereich der öffentlichen
Sicherheit, dessen Finanzierung auch die Öffentlichkeit betrifft - wenn auch auf
Umwegen, nämlich im Falle, daß es
einen Überschuß an Einnahmen durch den
Sicherheitsbeitrag gegenüber den Ausgaben für die Überwachungstätigkeit der
Firma VIAS gibt und dieser Überschuß in das Budget des Bundesministeriums
zurückfließt - halten die unterfertigten Abgeordneten die Einsicht in den
betreffenden Vertrag für unabdingbar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Stehen den Bediensteten der Firma VIAS abgesehen von oben genannten
Telefonen noch andere Alarmeinrichtungen zur Verfügung?
Wenn ja, welche sind das?
Wenn nein, halten Sie die zeitliche Verzögerung. die sich durch diese Art der
Übermittlung zwangsläufig ergibt, für aus sicherheitstechnischen Grunden
gefährlich und wenn nein, warum nicht?
2) Glauben Sie, daß die Überwachung und Sicherung der Ankunftsgates eine originäre
Aufgabe der Sicherheitswachebeamten ist und angesichts der in der Präambel unter Punkt I
angeführten Überlegungen von diesen übernommen werden sollte?
Wenn nein, warum nicht?
3 ) Sind die Informationen der unterfertigten Abgeordneten bezüglich der von der Firma VIAS
im Auftrag von drei Fluggesellschaften getätigten Großgepäckskontrollen und der
Durchführung von speziellen Kontrollen im Auftrag der genannten Fluggesellschaften
zutreffend?
4) Ist Ihnen bekannt, daß von 220 Bediensteten der Firma VIAS lediglich zwei über die nötige
Ausbildung zur Durchführung von Großgepäckskontrollen verfügen?
Wenn ja, was werden Sie diesbezüglich
unternehmen?
5) Ist Ihnen bekannt, daß von Inlandsflügen kommende und ins Ausland weiterreisende
Passagiere durch Bedienstete der Firma VIAS im Auftrag der Tyrolean Airways einer
Paßkontrolle unterzogen werden?
6) Ist es richtig, daß diese Tätigkeit von Gesetzes wegen nicht von der Firma VIAS
übernommen werden durfte?
7) Ist es richtig, daß unter den unter Punkt III angeführten Gesichtspunkten eine genaue
Überprüfung der Übereinstimmung der Stundenlisten mit der tatsächlich geleisteten
Stundenzahl bisher nicht stattgefunden hat und Sie daher nicht ausschließen können, daß es
hier gravierende, letztendlich zu Lasten des Steuerzahlers gehende Unregelmäßigkeiten
gibt?
Wenn ja, werden Sie eine genaue Überprüfung veranlassen und in welcher Form?
8) Ist es richtig, daß aufgrund der Personalsituation der Sicherheitswachebeamten nicht an
jedem Gate zumindest ein Beamter zur Überwachung eingesetzt werden kann?
Wenn ja, halten Sie das für ein Sicherheitsmanko und wenn nein, warum nicht?
9) Auf welche Höhe belaufen sich die seit 1. April durch Inkrafttreten von § 8 und § 9 SSSZ
eingesparten Kosten und wie hoch sind die Kosten, die tatsächlich durch die Vergabe
gewisser Aufgaben an die Firma VIAS eingespart werden konnten?
10) Sind die unter Punkt VI genannten Ausführungen zutreffend?
11) Wie hoch waren die Kosten der sicherheitsdienstlichen Überwachung des Flughafens im
Jahr 1990, aufgeschlüsselt nach den Kosten für Vertragsbedienstete,
Sicherheitswachebeamte sowie anderen rechnerisch relevanten Positionen?
12) Auf welche Höhe belaufen sich die durch die Tätigkeit der Firma VIAS aufgeworfenen
Kosten im Jahre 1994, 1995?
13) Ist es richtig, daß Vertragsbedienstete eine 40-Stundenwoche hatten, die Angestellten der
Firma VIAS eine 48-Stundenwoche haben?
14) Wieviele Überstunden wurden in den Jahren 1994 sowie 1995 von der Firma VIAS in
Rechnung gestellt und wieviele Überstunden ergaben sich durch Vertragsbedienstete im Jahr
1990 ?
15) Was kostete im Schnitt eine Arbeitsstunde eines Vertragsbediensteten, was verrechnet die
Firma VIAS?
16) Wieviele Vertragsbedienstete waren im Schnitt im Jahr 1990 täglich wieviele Stunden
eingesetzt, wieviele Angestellte setzte im Schnitt die Firma VIAS laut Verrechnung
wieviele Stunden pro Tag ein, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1994 und 1 995?
17) Ist es richtig, daß der Differenz zwischen Einnahmen aus dem Sicherheitsbeitrag und den
tatsächlichen Kosten für sicherheitsdienstliche Überwachungstätigkeiten dem Budget des
Bundesministeriums für Inneres zufließt?
18) Ist es richtig, daß § 5a SPG dem Bundesministerium für Inneres die Möglichkeit gibt.
Vertragsbedienstete mit den momentan von der Firma VIAS ausgeführten Tätigkeiten zu
betrauen und die anfallenden Kosten in Form von Überwachungsgebühren durch den
sogenannten Sicherheitsschilling einzuheben?
19) Wieviel Prozent der Einnahmen aus dem Sicherheitsbeitrag werden benötigt, um die durch
die Tätigkeit der Firma VIAS entstandenen Kosten zu decken und wieviel Prozent wären -
hypothetisch betrachtet - nötig. um die durch den Einsatz von Vertragsbediensteten
angefallenen Kosten zu decken?
20) Glauben Sie, daß die unter Punkt VII angeführten Argumente stichhaltig sind und werden
Sie dem Nationalrat Einsicht in den Vertrag gewähren?
Wenn nein, warum nicht?