2503/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Lafer, DI Hofmann

an den Bundesminister für Inneres

betreffend mangelhafte Anfragebeantwortung 2040 AB

1) In oben genannter Anfragebeantwortung wird bezüglich Punkt 1 der in der

Präambel angeführten Punkte behauptet, daß im Falle der Notwendigkeit

exekutiven Einschreitens von den Bediensteten der Firma VIAS Polizeiorgane

mittels vorhandener Alarmeinrichtungen angefordert werden können.

Das ist prinzipiell richtig, es wird aber dabei völlig außer acht gelassen, daß diese

so genannten Alarmeinrichtungen nichts anderes sind als am Flughafen installierte

Telefone, mittels derer dann die Funkstelle benachrichtigt werden kann. Im

"Notfall" hat diese Vorgehensweise eine nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung

zur Folge, die unter anderem auch für die Bediensteten der Firma VIAS Gefahren

in sich birgt, zumal diese unbewaffnet sind und weder polizeilich einschreiten

dürfen, geschweige denn können.

11) In der Beantwortung zu Punkt 2 der in der Präambel erwähnten Punkte wird

behauptet, die Firma VIAS führe keine Großgepäckskontrollen durch

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge führt die Firma VIAS bei

drei Fluggesellschaften, Air France, Asiana sowie DHL, Großgepäckskontrollen

durch. Überdies wird sie nicht generell, wie in der Anfragebeantwortung behauptet,

nach dem "All in-Engelt" bezahlt, da die Firma VIAS der Air France und den

British Airways die spezielle Kontrolle und Öffnung jedes fünften Gepäcksstückes,

das die Sicherheitskontrolle passiert, extra in Rechnung stellt. Es ist überdies

anzumerken, daß von den circa 220 Bediensteten der Firma VIAS lediglich zwei

über die für die Durchführung von Großgepäckskontrollen notwendige Ausbildung

verfügen.

III) In der Beantwortung der Punkte 3 und 4. der in der Präambel angeführten

Punkte wird behauptet, die Bezahlung der Firma VIAS erfolgte nach

dokumentierten Dienstplanstunden und werde von der Einsatzabteilung Flughafen

auf die rechnerische Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung überprüft.

Das ist lediglich im Kern richtig, außer acht gelassen wird jedoch die Tatsache, daß

im Normalfall die Stundenlisten der Firma VIAS dem zuständigen Beamten der

Einsatzabteilung Flughafen nicht am selben Tag zur Abzeichnung weitergeleitet

werden, sondern der betreffende Offizier diese frühestens am darauffolgenden Tag

erhält, wodurch eine genaue Kontrolle derselben nicht mehr möglich ist. Weiters ist

durch stichprobenartige Überprüfung zwar eine Kontrolle der Anzahl des am

betreffenden Tag tatsächlich eingesetzten Personals möglich, jedoch nicht eine

Überprüfung der von den einzelnen Bediensteten der Firma VIAS tatsächlich

geleisteten Stunden.

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge stellt aber die Firma VIAS

der öffentlichen Hand für ihr Personal Beträge für einen dreizehn Stunden

dauernden Einsatz in Rechnung, zahlt ihren Beschäftigten jedoch jeweils nur das

Entgelt für zwölf Stunden aus.

IV) In der Beantwortung zu Frage 5 wird erwähnt. daß in sämtlichen Bereichen

der Sicherheitskontrolle Exekutivbeamte eingesetzt seien, um im Bedarfsfall

eingreifen zu können und die Arbeitsweise der Firma VIAS zu überwachen.

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge ist die Zahl der

Exekutivbeamten viel zu gering, um diese Aufgaben effizient erfüllen zu können,

da beispielsweise der Personalstand trotz Eröffnung des Pier West und der damit

verbundenen Erweiterung des Überwachungsgebietes in etwa gleich geblieben ist.

V) In der Beantwortung zu Frage 9 werden unter anderem bezüglich der

Kostenersparnis durch die Vergabe gewisser Überwachungstätigkeiten an die

Firma VIAS der Wegfall der Miet- und Betriebskostenzahlungen sowie der

Beschaffung von vorgeschriebenen Anlagen und Geräten angeführt. Diese

Ersparnis beträgt seit 01.04.1993 bis 31.12.1996 S 85,139.152,01

Diese Beantwortung ist mißverständlich und als Antwort auf die Frage nach der

Kostenersparnis durch die Vergabe gewisser Kontrolltätigkeiten an die Firma

VIAS nicht korrekt.

Denn Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge ist die genannte

Kostenersparnis nicht eine Ergebnis der Privatisierung von gewissen

Sicherheitsdiensten, sondern ergibt sich aus § 8 und § 9 SSSZ, in Kraft seit in der

Beantwortung genanntem 1. April 1993, wonach es dem Flugplatzhalter obliegt,

für Anlagen und Geräte sowie Räume aufzukommen.

VI) Zur Beantwortung zu Frage 10 sowie allgemein zur Beantwortung

betreffend Kostenersparnis ist folgendes zu bemerken:

Das in der Beantwortung angeführte Argument, daß es durch die Beauftragung

einer privaten Firma zu einer Verringerung der erheblichen Zahl an Überstunden

seitens der Exekutivorgane kam, die eine Kostenverringerung zur Folge hatte, ist in

dieser Form nicht zutreffend.

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge ist die hohe Zahl an

Überstunden eine Folge des sukzessiven Abbaues des Personalstandes der

Vertragsbediensteten, die den Aufgabenbereich der Firma VIAS innehatten, Durch

den circa zwei Jahre dauernden Personalabbau und die Nicht-Nachbesetzung der

freigewordenen Posten kam es letztendlich zu der hohen Zahl an Überstunden. die

natürlich - in Ermangelung eines ausreichenden Personalstandes bei den

Vertragsbediensteten - auch von Exekutivbeamten geleistet werden mußten, deren

Überstunden im Vergleich zu denen eines Vertragsbediensteten teurer sind und

somit höherer Kosten verursachen. Ein Vergleich der Kosten, die kurz vor der

Übernahme der genannten Aufgaben durch die Firma VIAS entstanden, mit denen,

die die Tätigkeit der Firma VIAS aufwirft, ist daher nicht zulässig. Ein

Kostenvergleich sollte daher beispielsweise ausgehend von den Jahren vor 1991 -

die verstärkten Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Golfkrieg

verursachten ungewöhnlich hohe und somit für einen Vergleich nicht

heranzuziehende Kosten - und den seit der Übernahme durch die Firma VIAS

entstandenen Kosten erfolgen.

VII) Zur Beantwortung der Frage 12 ist zu bemerken, daß nicht nur die

Firmeninteressen zu wahren sind.

Da es sich im betreffenden Fall um einen höchst sensiblen Bereich der öffentlichen

Sicherheit, dessen Finanzierung auch die Öffentlichkeit betrifft - wenn auch auf

Umwegen, nämlich im Falle, daß es einen Überschuß an Einnahmen durch den

Sicherheitsbeitrag gegenüber den Ausgaben für die Überwachungstätigkeit der

Firma VIAS gibt und dieser Überschuß in das Budget des Bundesministeriums

zurückfließt - halten die unterfertigten Abgeordneten die Einsicht in den

betreffenden Vertrag für unabdingbar.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE:

1) Stehen den Bediensteten der Firma VIAS abgesehen von oben genannten

Telefonen noch andere Alarmeinrichtungen zur Verfügung?

Wenn ja, welche sind das?

Wenn nein, halten Sie die zeitliche Verzögerung. die sich durch diese Art der

Übermittlung zwangsläufig ergibt, für aus sicherheitstechnischen Grunden

gefährlich und wenn nein, warum nicht?

2) Glauben Sie, daß die Überwachung und Sicherung der Ankunftsgates eine originäre

Aufgabe der Sicherheitswachebeamten ist und angesichts der in der Präambel unter Punkt I

angeführten Überlegungen von diesen übernommen werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?

3 ) Sind die Informationen der unterfertigten Abgeordneten bezüglich der von der Firma VIAS

im Auftrag von drei Fluggesellschaften getätigten Großgepäckskontrollen und der

Durchführung von speziellen Kontrollen im Auftrag der genannten Fluggesellschaften

zutreffend?

4) Ist Ihnen bekannt, daß von 220 Bediensteten der Firma VIAS lediglich zwei über die nötige

Ausbildung zur Durchführung von Großgepäckskontrollen verfügen?

Wenn ja, was werden Sie diesbezüglich unternehmen?

5) Ist Ihnen bekannt, daß von Inlandsflügen kommende und ins Ausland weiterreisende

Passagiere durch Bedienstete der Firma VIAS im Auftrag der Tyrolean Airways einer

Paßkontrolle unterzogen werden?

6) Ist es richtig, daß diese Tätigkeit von Gesetzes wegen nicht von der Firma VIAS

übernommen werden durfte?

7) Ist es richtig, daß unter den unter Punkt III angeführten Gesichtspunkten eine genaue

Überprüfung der Übereinstimmung der Stundenlisten mit der tatsächlich geleisteten

Stundenzahl bisher nicht stattgefunden hat und Sie daher nicht ausschließen können, daß es

hier gravierende, letztendlich zu Lasten des Steuerzahlers gehende Unregelmäßigkeiten

gibt?

Wenn ja, werden Sie eine genaue Überprüfung veranlassen und in welcher Form?

8) Ist es richtig, daß aufgrund der Personalsituation der Sicherheitswachebeamten nicht an

jedem Gate zumindest ein Beamter zur Überwachung eingesetzt werden kann?

Wenn ja, halten Sie das für ein Sicherheitsmanko und wenn nein, warum nicht?

9) Auf welche Höhe belaufen sich die seit 1. April durch Inkrafttreten von § 8  und § 9 SSSZ

eingesparten Kosten und wie hoch sind die Kosten, die tatsächlich durch die Vergabe

gewisser Aufgaben an die Firma VIAS eingespart werden konnten?

10) Sind die unter Punkt VI genannten Ausführungen zutreffend?

11) Wie hoch waren die Kosten der sicherheitsdienstlichen Überwachung des Flughafens im

Jahr 1990, aufgeschlüsselt nach den Kosten für Vertragsbedienstete,

Sicherheitswachebeamte sowie anderen rechnerisch relevanten Positionen?

12) Auf welche Höhe belaufen sich die durch die Tätigkeit der Firma VIAS aufgeworfenen

Kosten im Jahre 1994, 1995?

13) Ist es richtig, daß Vertragsbedienstete eine 40-Stundenwoche hatten, die Angestellten der

Firma VIAS eine 48-Stundenwoche haben?

14) Wieviele Überstunden wurden in den Jahren 1994 sowie 1995 von der Firma VIAS in

Rechnung gestellt und wieviele Überstunden ergaben sich durch Vertragsbedienstete im Jahr

1990 ?

15) Was kostete im Schnitt eine Arbeitsstunde eines Vertragsbediensteten, was verrechnet die

Firma VIAS?

16) Wieviele Vertragsbedienstete waren im Schnitt im Jahr 1990 täglich wieviele Stunden

eingesetzt, wieviele Angestellte setzte im Schnitt die Firma VIAS laut Verrechnung

wieviele Stunden pro Tag ein, aufgeschlüsselt nach den Jahren 1994 und 1 995?

17) Ist es richtig, daß der Differenz zwischen Einnahmen aus dem Sicherheitsbeitrag und den

tatsächlichen Kosten für sicherheitsdienstliche Überwachungstätigkeiten dem Budget des

Bundesministeriums für Inneres zufließt?

18) Ist es richtig, daß § 5a SPG dem Bundesministerium für Inneres die Möglichkeit gibt.

Vertragsbedienstete mit den momentan von der Firma VIAS ausgeführten Tätigkeiten zu

betrauen und die anfallenden Kosten in Form von Überwachungsgebühren durch den

sogenannten Sicherheitsschilling einzuheben?

19) Wieviel Prozent der Einnahmen aus dem Sicherheitsbeitrag werden benötigt, um die durch

die Tätigkeit der Firma VIAS entstandenen Kosten zu decken und wieviel Prozent wären -

hypothetisch betrachtet - nötig. um die durch den Einsatz von Vertragsbediensteten

angefallenen Kosten zu decken?

20) Glauben Sie, daß die unter Punkt VII angeführten Argumente stichhaltig sind und werden

Sie dem Nationalrat Einsicht in den Vertrag gewähren?

Wenn nein, warum nicht?