2506/J XX.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl. Ing. Prinzhorn

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Postenschacher zu Lasten der Steuerzahler

Die Verfilzung von Politik und Wirtschaft ist derzeit "das Thema" in Österreich.

Die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundesanteile der CA an die Bank

Austria und noch mehr der tragische Tod des Kontrollbank-Vorstandsdirektors Gerhard

Praschak haben offengelegt, wie sehr die herrschende politische Klasse den großen Bereich der

staatsnahen Wirtschaft dominiert und als ihr Eigentum begreift. Der Nachlaß Praschaks legte

die Realverfassung Österreichs wieder einmal klar, die von Proporz und Postenschacher

gekennzeichnet ist. Die im internationalen Vergleich einzigartige Aufteilung Österreichs in

einen SPÖ-dominierten und ÖVP-dominierten Bereich ist allen interessierten Beobachtern

der österreichischen politischen Landschaft seit langem wohlbekannt; sie wurde immer wieder

von ihren Nutznießern als gleichsam sakrosankt, gottgewollt und unabänderlich verteidigt.

Die Absicherung der Proporzherrschaft erfordert natürlich, daß die Handlanger der Mächtigen

entsprechend belohnt werden müssen. Damit ist der Weg in die Republik der Sekretäre frei. In

einem hemmungslosen Postenschacher wird der Dienst im Vorzimmer der Macht mit

lukrativen Posten in allen Bereichen belohnt, die unter Einfluß der Proporzparteien stehen.

Die Nachteile dieser Art der Herrschaftsausübung durch SPÖ und ÖVP, die sich

logischerweise mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen jegliche Veränderungen sträuben,

sind durch die jüngsten dramatischen Ereignisse offenkundig geworden: Konservierung längst

überholter Strukturen und damit leichtfertiges Verschenken der Chancen Österreichs und

massiver Anpassungsdruck gegenüber den Bürgern.

Der frühere Verstaatlichten-Manager Klaus Woltron, ein Insider des Systems, schreibt dazu:

"Ein Wimpernzucken eines Parteivorsitzenden, der Wink eines Generalsekretärs genügt, um

einen Funktionär wissen zu lassen, was er zu tun hat. Dazu braucht es keine großen Worte. "

Durch den Nachlaß des OeKB-Vorstandsdirektors Gerhard Praschak aufgeschreckt, der ein

besonders übles Beispiel eines Postenschachers zugunsten des abgehalfterten Ministers Rudolf

Scholten beleuchtet, versucht nun Bundeskanzler Viktor Klima mit einem sensationellen 5-

Punkte-Programm die Flucht nach vorne anzutreten. (Beim früheren Bundeskanzler Bruno

Kreisky waren es noch 10 Punkte.) Dieses Scheinprogramm gegen den Postenschacher enthält

Punkte wie die verpflichtende Ausschreibung von Führungsfunktionen in staatsnahen

Unternehmen, die ohnedies bereits gesetzlich geregelt sind, und andere, wie die Forderung

nach Festlegung marktgerechter Bezüge, die eigentlich in jedem anderen als einem

realsozialistischen System selbstverständlich sein sollten.

Ins Bild paßt, daß Bundeskanzler Viktor Klima in einem Schreiben an die Mitglieder der SPÖ

um Unterstützung bei der Umsetzung des 5-Punkte-Programmes wirbt. Offenbar kennt er die

Begehrlichkeiten in den Führungsschichten seiner Partei.

Ein langjähriger journalistischer Beobachter der österreichischen Realverfassung, der frühere

APA Chefredakteur Josef A. Nowak schreibt unter dem Titel "Hier gehört ein System

beseitigt": "Die SPÖ glaubt, nach dem Fall Praschak mit einem Fünf-Punkte-Programm die

Last von sich gewälzt zu haben. Aber es geht nicht nur um eine bloße Begrenzung politischer

Einflußnahme, Absage am Postenschacher und Freunderlwirtschaft...........

Hier geht es - mit Verlaub, Herr Bundeskanzler - nicht darum ein System zu "reparieren ".

Hier gehört ein System, das permanente Abhängigkeiten erzeugt und Erpressungen Tür und

Tor öffnet, schlicht und einfach abgeschafft. Und zwar ersatzlos. Soll heißen: Hier ist nicht

Begrenzung, sondern Beendigung der politischen Einflußnahme auf Postenbesetzungen

außerhalb der Politik angesagt..... "

Nach dem Verkauf der Bundesanteile der CA an die Bank Austria ist der parteipolitische

Einfluß auf die Banken nicht nur nicht zurückgedrängt sondern nun sogar verstärkt worden. So

erfolgte etwa die Verkaufsentscheidung erst dann durch die zuständigen Organe, nachdem

durch Parteienvertreter von SPÖ und ÖVP, wie dies Bürgermeister Michael Häupl in der

Sitzung des Sparkassenrates der AVZ vom 24. Jänner 1997 ausdrücklich bestätigt hat, die

Zustimmung erteilt wurde.

Die Parteienverhandlungen brachten damals zwischen SPÖ und ÖVP folgendes Ergebnis, das

als "künftige Vorgangsweise bei Privatisierung und Kapitalmarktreform sowie CA-Verkauf"

schriftlich festgehalten und von Spitzenvertretern unterschrieben wurde:

"1. Stimmrechtsanteile von AVZ und Wiener Holding an der BA werden innerhalb von 5

Jahren auf unter 25 % reduziert (Umtausch von Aktien oder Kapitalerhöhung oder Verkauf).

Die Stimmrechte des darüberliegenden Teils werden zwischenzeitlich von Treuhändern

wahrgenommen. Bei vorhandenen Marktmöglichkeiten besteht die Absicht, innerhalb von

weiteren zwei Jahren diesen Prozentsatz auf unter 20 % zu reduzieren. Ab dem 6. Jahr werden

die über 20 % liegenden Anteile der Stimmrechte gleichfalls von den Treuhändern

wahrgenommen.

2. Abgabe der 19 % Bundesanteile an der Bank Austria in möglichst breiter Streuung an

Private im Jahr 1997.

3. CA bleibt als selbständiges Unternehmen für die Dauer von mindestens 5 Jahren

erhalten (ausgenommen Teilfunktionen).

4. Arbeitnehmer: Erhaltung der Arbeitsplätze in der CA. Personalreduktion nur durch

natürlichen Abgang.

5. Bereinigung bei Investkredit und Kontrollbank durch Abgabe der CA-Anteile

abzüglich GC-Anteile an andere Anteilshaber und Anbot aller Anteile der GiroCredit durch

die AVZ mit ehestmöglicher Abgabe. Keine Beteiligung der BA bei der PSK-Privatisierung.

6. Kein asset-stripping (gilt nicht für Regionalbanken, Investbank, ÖRAG, ...)

7. Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt ermittelt durch internationalen Gutachter für

den Vorteil aus der Gemeindehaftung gemäß neuem Sparkassengesetz.

8. Umtauschangebot für CA-Aktonäre / zusätzlich die Möglichkeit einer Barabfindung

für Stammaktien bis maximal S 200.000,-- Kurswert von natürlichen Personen (850

abzüglich 15 %).

Absicherung gegen Mißbrauch.

9. Anbot für CA-Mitarbeiter zum Erwerb von Aktien der CA bis max. 500 Mio. S

Verkaufspreis.

10. Privatisierungsgesetz: Ausschreibungsbedingungen und Zuschlag bei Veräußerung von

Bundesvermögen bedarf Zustimmung der Bundesregierung. In diesem Gesetz sollen alle

bisherigen Ermächtigungen umfaßt werden. Bericht an den Hauptausschuß.

11. Die Ausnahmeregelung für die Konsolidierung wird mit 31.12.1998 befristet.

12. Erstellung eines Übernahmerechtes.

13. Novellierung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder

Haftungsentgelt.

14. Die Umwandlung der Wiener Börse in eine AG unter Beteiligung der Emittenten,

Investoren und Banken.

15. Punkte 10-14 sind über Regierungsvorlage bis Sommer 1997 zu beschließen.

16. Je eine Milliarde Schilling für Forschung/Entwicklung und Exportpromotion in den

Jahren 1998 und 1999 analog 1997.

17. Kommt ein Beschluß der AVZ zu Punkt 1 innerhalb von vier Wochen nicht zustande,

dann kommen die Vertragsparteien überein, eine Rückabwicklung des Kaufes durchzuführen."

Der Verkauf der Bundesanteile der CA erfolgte auf Grund der im Bundesgesetz BGBI.Nr.

163/1991 an den Bundesminister für Finanzen erteilten Ermächtigung, die Anteilsrechte

bestmöglich zu veräußern, wobei im Bericht des Finanzausschusses des Nationalrates

ausdrücklich festgehalten ist, daß die nationalen Interessen Österreichs zu wahren seien und

eine Strukturverbesserung der Bankenlandschaft Österreichs erzielt werden soll. Der

Berichterstatter erklärte damals im Plenum des Nationalrates ausdrücklich: "Nationale

Interessen sind insbesondere durch satzungsgemäße Stimmrechtsbegrenzungen oder ähnliche

Instrumente zu wahren."

Ungeheuerlich ist, daß Parteienvertreter über die Stimmrechtsanteile der AVZ und Wiener

Holding an der Bank Austria Verfügungen treffen, zu denen sie doch laut Bundeskanzler

Klima keinesfalls befugt waren. Laut Bundeskanzler Klima sind doch dazu nur die

zuständigen Organe befugt. Offenbar hat Klima, der das Parteiübereinkommen als

Chefverhandler der SPÖ mitunterzeichnet hat, damals noch nicht gewußt, daß dazu nur die

zuständigen Organe befugt sind. Interessant ist, wie sich damals maßgebliche Organe der AVZ

zum Ansinnen, die Stimmrechtsanteile der AVZ an der Bank Austria zu verkaufen, äußerten:

der Multi-Generaldirektor der Bank Austria und der AVZ, Gerhard Randa schreibt im

Mitarbeitermagazin der Bank Austria "Team Work extra" vom Jänner 1997: "Die AV-Z ist ein

sich selbst gehörendes Vermögen und die AV-Z hat nicht die leiseste Absicht, das sage ich als

Vorstandsvorsitzender dieser Gesellschaft, Aktien der Bank Austria zu verkaufen."

Die Zentralbetriebsratsvorsitzende der Bank Austria, Hedwig Fuhrmann, die Mitglied des

Aufsichtsrates der AVZ ist, stellt in der selben Ausgabe der genannten Zeitschrift fest: "Die

Liquidation der Anteilsverwaltung kann nur passieren, wenn in Eigenkompetenz des

Sparkassenrates ein Sparkassenmitglied einen solchen Antrag stellt. Sie können davon

ausgehen, daß alle drei Arbeitnehmervertreter im Sparkassenrat mit ihrem Stimmrecht gegen

einen solchen Antrag stimmen werden. Ebenso setzt ein Verkauf von Anteilen der AV-Z

durch die AV-Z einen diesbezüglichen Antrag des Vorstandes der AV-Z voraus. Sollte wider

Erwarten - wovon allerdings nicht auszugehen ist - ein Antrag auf Verkauf von Anteilen,

welche die AV-Z an der Bank Austria hält, gestellt werden, würden auch hier die

Arbeitnehmervertreter mit ihrem Stimmrecht dagegen votieren."

Die drei ausschließlich sozialdemokratischen Arbeitnehmervertreter können im Aufsichtsrat

der AVZ, der aus 8 Mitglieder besteht und mit 2/3 Mehrheit zu entscheiden hat, somit jeden

diesbezüglichen Beschluß verhindern,

Seit Jänner 1997, als die Bedingungen zur Übernahme der CA-Bundesanteile durch die Bank

Austria festgelegt wurden, wie jüngst bekannt wurde hat die Stadt Wien nicht einmal mehr das

Recht, alle Sparkassenräte zu bestimmen, Die Entsendung der drei Bank Austria-Betriebsräte

in den achtköpfigen Sparkassenrat obliegt nun ausschließlich dem Betriebsrat selbst und

braucht keine Bestätigung durch den Wiener Gemeinderat mehr.

Daß die Bank Austria-Betriebsräte ab nun ohne Zustimmung des Gemeinderates in den AVZ-

Sparkassenrat einziehen können, beruht auf einer Satzungsänderung, die mit der SP-Mehrheit

in diesem Gremium beschlossen und von Bürgermeister Michael Häupl sowie Bank Austria-

Generaldirektor Gerhard Randa in seiner Funktion als AVZ-Vorsitzender durch Unterschrift

besiegelt worden ist.

Bekannt geworden ist die Satzungsänderung im Detail erst im Zuge der Sondersitzung des

Wiener Gemeinderates, in der die Rathauskoalition ihr Sechs-Punkte-Programm zum völligen

Rückzug der Stadt Wien aus der Bank Austria präsentiert und beschlossen hat.

So gesehen scheint die nach langem Tauziehen getroffene Vereinbarung zwischen SP-Chef

Michael Häupl und VP-Obmann Bernhard Görg zur Privatisierung der AVZ-Aktien an der

Bank Austria innerhalb von sechs Jahren kaum das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht.

Bemerkenswert ist, daß nur den Mitarbeitern der Bank Austria diese Vertretung im

Sparkassenrat der AVZ zukommt, nicht aber den Mitarbeitern der Bank Austria Tochter CA,

die von den Entscheidungen in derselben Weise betroffen sind. Insoweit kann von einer

einzigartigen Privilegierung der Bank Austria Mitarbeiter gesprochen werden, die auf diese

Weise jede wichtige Entscheidung über die künftige Eigentümerstruktur der Bank Austria

blockieren können. Die CA-Bediensteten, immerhin rund 9.000, sind hingegen von der

Mitwirkung ausgeschlossen.

Im Verlauf der gesamten sechs Jahre dauernden CA-Verkaufsstory wurde von den

Koalitionsparteien immer wieder betont, daß man eine österreichische Lösung anstrebe und

dies auch mit dem oben genannten Ausschußbericht bekräftigt.

Nunmehr stellt sich heraus, daß die Westdeutsche Landesbank (WestLB), die mehrheitlich im

Eigentum des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen steht und sozialdemokratisch

dominiert wird, die Bank Austria bereits seit 1995 tatsächlich beherrscht. Laut

Gesellschaftervertrag zwischen AVZ (rund 46 % der Stimmrechte an der Bank Austria) und

WestLB (rund 10 % der Stimmrechte an der Bank Austria) haben sich die beiden

Gesellschafter ungeachtet ihrer Beteiligungsquote über die einheitliche Ausübung der ihnen

zustehenden Rechte zu verständigen. Dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die

Verwendung des Bilanzgewinnes, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung

und der Kapitalherabsetzung sowie bei Entscheidungen von besonderer strategischer

Bedeutung (z.B. bei Eingehung von strategischen Beteiligungen bzw. Kooperationen).

Darüber hinaus wurde der WestLB ein Vorkaufsrecht an den Aktien der AVZ eingeräumt,

wobei diese die Übertragung der Aktien auf sich oder einen allein von ihr zu benennenden

Dritten verlangen kann. Die AVZ hat sich weiters verpflichtet, nur mit Zustimmung der

WestLB Aktien an ein nicht österreichisches Kreditinstitut zu veräußern. Die AVZ hat sich

auch verpflichtet, der WestLB zwei Aufsichtsräte in der Bank Austria zuzubilligen und den

Vorstandsvorsitzenden der WestLB als Aufsichtsrat wiederzuwählen bzw. gegen allfällige

Anträge auf Abberufung zu stimmen. Die Gesellschafter verpflichten sich aus gutem Grund,

über diese Vereinbarung sowie über ihren Inhalt, über den Inhalt von

Gesellschaftsbesprechungen sowie über alle aufgrund dieser Vereinbarung ausgetauschten

Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Dies bedeutet, daß schon längst der Weg für eine ausländische Mehrheit an der Bank Austria

geebnet wurde. Dubios ist dabei die Rolle der führenden Mitglieder des Sparkassenrates der

AVZ, die vom Gemeinderat der Stadt Wien bestellt wurden: des Bürgermeisters Michael

Häupl als Vorsitzender und des damaligen Finanzstadtrates Rudolf Edlinger, die auch das

Parteienübereinkommen unterfertigt und daher gewußt hatten, daß die WestLB die Bank

Austria bereits beherrscht. Mit Sicherheit ist auch anzunehmen, daß der damalige

Finanzminister Klima, der auch als Eigentümervertreter der Bundesanteile an der CA deren

Verkauf an die Bank Austria forciert hat, davon informiert sein mußte, da es sich immerhin um

eine Frage handelt, die die Geschäftsgrundlage dieses Verkaufes unmittelbar berührt, nämlich

die Wahrung österreichischer Interessen. Sollte er nicht davon informiert gewesen sein, so

wäre dieser Umstand bezeichnend für die Sachkompetenz, mit der der Bank Austria-CA-Deal

abgewickelt worden ist.

Es ist einzigartig, wie die führenden Vertreter der SPÖ verbal immer wieder die große

österreichische Bankenlösung beschworen und den Bank Austria-CA-Deal als einzig

mögliche zukunftsweisende Strukturreform gepriesen haben während sie schon längst einen

Abverkauf der Bank Austria und damit auch ihrer nunmehrigen Tochter CA an eine

ausländische Bank ins Auge gefaßt hatten:

Finanzminister Viktor Klima, 11. Dezember 1996:

Für Finanzminister Klima verbessern sich durch das bevorstehende Offert der Bank Austria die

Ausichten, den Privatisierungserlös aus dem Verkauf der CA-Stimmrechtsmehrheit zu

optimieren und gleichzeitig auch die anderen politischen Vorgaben zur Privatisierung der CA,

nämlich Strukturbereinigung im Bankensektor und eine österreichische Lösung, zu erfüllen.

Bundeskanzler Franz Vranitzky, 13. Dezember 1996:

Der Bundeskanzler erinnerte, daß der Finanzminister "laut Gesetz und laut Willen der

Bundesregierung" beauftragt sei, die Aktien der Creditanstalt bestmöglich zu veräußern und

dabei österreichische Interessen zu wahren und zur Struktur des Bankensektors in Österreich

beizutragen.

Bank Austria General Gerhard Randa, 12. Jänner 1997:

Randa sprach von CA-Privatisierung - die Kaufverträge wurden heute mit Finanzminister

Klima unterzeichnet - als "einzige rein österreichische Lösung", die auch im internationalen

Kontex eine kritische Mindestgröße darstelle.

Es ist offenkundig, daß sie damit nicht nur ihren Koalitionspartner ÖVP (Wolfgang Schüssel,

10. Dezember 1996: Eine Übernahme der CA durch die WestLB sei, wenn tatsächlich ein

Offert vorliegen sollte, "keine österreichische Lösung". Er, Schüssel fühle sich aber einer

solchen "verpflichtet".) sondern die gesamte Öffentlichkeit getäuscht haben:

In Wahrheit halten es die Spitzenvertreter der SPÖ für einen zukunftsweisenden Weg, die mit

Abstand größte Bankengruppe Österreichs an das Ausland zu verkaufen und damit auch die

strategischen Entscheidungen eines für die Zukunft Österreichs besonders wichtigen

Wirtschaftsbereiches ins Ausland zu verlagern.

Angesichts der aktuellen Ereignisse stellen die unterfertigten Abgeordneten im Hinblick auf

die Kompetenz zur wirtschaftlichen Koordination an den Bundeskanzler nachstehende

DRINGLICHE ANFRAGE

1. In welcher Eigenschaft haben Sie die Parteienübereinkommen über die "Künftige

Vorgangsweise bei Privatisierung und Kapitalmarktreform sowie CA-Verkauf"

unterzeichnet?

2. In welcher Weise haben Sie die Bundesregierung über die Verhandlungen und deren

Ergebnis informiert?

3. Waren Sie als Bundesminister für Finanzen während Ihrer Befassung mit dem Verkauf der

Bundesanteile der CA und insbesondere auch im Zeitpunkt der Unterfertigung des

Parteienübereinkommens über den Inhalt des Gesellschaftervertrages zwischen AVZ und

WestLB informiert?

Wenn ja, seit wann?

4. Wenn ja, weshalb haben Sie die Vertreter des Koalitionspartners ÖVP und die

Öffentlichkeit davon nicht in Kenntnis gesetzt?

5. Wenn ja, weshalb haben Sie dennoch den CA-Verkauf an die Bank Austria betrieben?

6. Trifft es zu, daß Sie der Auffassung sind, daß der Erwerb der Stimmrechtsmehrheit an der

Bank Austria durch ausländische Großbanken wie die WestLB, sei es durch Erwerb von

Aktien oder im Wege von Kapitalerhöhungen eine zukunftsweisende Option für die Bank

Austria ist?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wie beurteilen Sie die zentrale Bedeutung der mit Abstand größten österreichischen

Bankengruppe vor dem Hintergrund des von den Organen der AVZ offenbar betriebenen

Ausverkaufs ans Ausland?

8. Halten Sie es für vertretbar, daß die strategischen Entscheidungen der Bankengruppe Bank

Austria-CA in Zukunft im Ausland getroffen werden?

9. Welche Konsequenzen werden Sie auf Grund des nunmehrigen bekanntgewordenen

Gesellschaftervertrages ziehen, werden Sie insbesondere auch den Gesellschaftervertrag

vollinhaltlich vorlegen?

10.Können Sie ausschließen, daß zwischen AVZ (Bzw. Bank Austria) und WestLB noch

weitere Vereinbarungen bzw. Absprachen bestehen, die bisher noch nicht bekanntgeworden

sind?

Wenn ja, welche Nachforschungen haben Sie diesbezüglich angestellt?

Wenn nein, warum nicht?

11 .Sind Sie der Auffassung, daß die auf Grund des Gesellschaftervertrages gegebene Situation

den Interessen Österreichs entspricht?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen?

12.Wie beurteilen Sie nunmehr den Verkauf der Bundesanteile der CA an die Bank Austria vor

dem Hintergrund des bekanntgewordenen Gesellschaftervertrages im Hinblick auf die im

Ermächtigungsgesetz enthaltene Verpflichtung zur Wahrung der österreichischen

Interessen?

13.Wird die nunmehr bekanntgewordene Situation an der Absicht, die Bundesanteile an der

Bank Austria noch im Jahr 1997 in möglichst breiter Streuung an Private zu veräußern,

etwa ändern?

Wenn ja, inwieweit?

Wenn nein, warum und welche Schritte sind seitens der Bundesregierung konkret zu

welchem Zeitpunkt beabsichtigt?

14.Teilen Sie die Auffassung, daß eine wesentliche Geschäftsgrundlage des CA Verkaufes

infolge des Verkaufsrechtes der WestLB an den Bank Austria Aktien der AVZ nicht

gegeben ist, nämlich die Forderung, daß das österreichische Interesse durch den Verkauf

gefördert werden müssen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

15.Wird die Bundesregierung die Forderung von Bundesminister Johannes Farnleitner

aufgreifen und Maßnahmen zur Rückabwicklung des CA-Verkaufes ergreifen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

16.Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der

Abschaffung der Gemeindehaftung bzw, der Schaffung eines Haftungsentgeltes setzen?

17.Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Haftungsgemeinde durch die Satzungen der AVZ

die den Bank Austria Betriebsräten ein Vetorecht einräumt, in der AVZ praktisch den

Einfluß auf wesentliche Entscheidungen verloren hat und welche konkreten Maßnahmen

planen Sie zur Änderungen dieser Situation, z.B. durch eine Novelle zum

Sparkassengesetz?

18.Wann ist mit der Vorlage des angekündigten Privatisierungsgesetzes zu rechnen und was

wird der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes sein?

19.Welche konkreten Privatisierungsschritte sind seitens der Bundesregierung in den Jahren

1997 und 1998 geplant?

20.Wie wird die Bundesregierung hinsichtlich des Konsolidierungszeitraumes, der nunmehr

auch für andere Großbanken von Bedeutung ist, weiter vorgehen?

21.Wann ist mit der angekündigten Erstellung eines Übernahmerechtes zu rechnen?

22.Wie wollen Sie im Zusammenhang mit der beabsichtigten Umwandlung der Wiener Börse

in eine AG sicherstellen, daß die bestehende Verflechtung der Banken und der Börse in

personeller und institutioneller Hinsicht beendet und eine vom Einfluß der Banken und

Emittenten unabhängige Börse installiert wird?

23.Ist Ihnen das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982, BGBI.Nr. 521/1982, über die öffentliche

Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder oder

Gemeinden beteiligt sind, bekannt?

Wenn ja, seit wann?

24.In wie vielen Fällen wurde das Gesetz in Ansehung von Bundesbeteiligungen angewendet?

25.Wie erklären Sie sich, daß trotz dieses Gesetzes bei der Besetzung von Führungsfunktionen

in staatsnahen Unternehmen immer wieder Postenschacher übelster Sorte betrieben wurde?

26.Worauf gründen Sie Ihre Hoffnung, daß auf Grund Ihres sensationellen 5-Punkte-

Programmes nunmehr weiterem Postenschacher der Riegel vorgeschoben wird?

27.Entspricht Ihre Vorgangsweise bei der Bestellung des neuen Burgtheaterdirektors Klaus

Bachler, die Sie in der Anfragebeantwortung 2150/AB dargestellt haben ("Es erschien nicht

zweckmäßig, öffentliche Hearings durchzuführen, schon allein deshalb, weil dies Konflikte

mit aufrechten Vertragsverhältnissen von möglichen Kandidaten ergeben hätte können. Es

erwies sich als effizienter, Expertinnen und Experten in internen Gesprächen um ihre

Meinung zu befragen. Da diese Gespräche vertraulichen Charakter hatten, bitte ich um

Verständnis dafür, daß die Namen der Gesprächspartner nicht bekanntgegeben werden

können. Es handelte sich dabei um Vertreter aus dem Kunst- und Geistesleben, aus der

Theaterszene, um TheaterkritikerInnen aus dem In- und Ausland, aber auch um

Theaterwissenschafter. Sie gaben ihre Meinung unentgeltlich ab."), und offenbar nur aus

sogenannten "internen Gesprächen" bestand, den Grundsätzen des 5-Punkte-Programmes

und wer waren die Gesprächspartner der internen Gespräche?

28.Welche Vorkehrungen werden Sie zusätzlich treffen, die Objektivität bei der Besetzung von

Führungsfunktionen im Bereich staatsnaher Unternehmungen sicherzustellen?

29.Halten Sie in diesem Zusammenhang die begleitende Kontrolle durch einen Ausschuß einer

gesetzgebenden Körperschaft für zielführend?

Wenn nein, warum nicht?

30.Trifft es zu, daß Sie die Absicht haben, eine Kommission unter Vorsitz des

Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz Fiedler mit der Ausarbeitung der leistungsorientierten

Standardverträge gemäß Punkt 2 des sensationellen 5-Punkte-Programmes zu betrauen?

Wenn ja, warum erfüllen Sie diese schwierige Aufgabe nicht selbst?

Wenn nein, wer soll dann diese schwierige Aufgabe übernehmen?

31.Trifft es zu, daß die Festlegung marktgerechter Bezüge für Führungsfunktionäre gemäß

Punkt 3 des 5-Punkte-Programmes ebenfalls durch eine derartige Kommission erfolgen

soll?

Wenn ja, warum erfüllen Sie diese schwierige Aufgabe nicht selbst?

Wenn nein, wer soll dann diese schwierige Aufgabe übernehmen?

32.Ist daraus zu schließen, daß bisher die Bezüge der Führungsfunktionäre nicht martkonform

festgelegt wurden?

Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich und welche Maßnahmen werden Sie setzen?

Wenn nein, worauf gründet sich Ihre Auffassung, daß die Bezüge etwa in der OeNB und

OeKB bisher marktkonform festgelegt wurden?

33.In welcher Form sollen die verantwortlichen Entscheidungsträger gemäß Punkt 4 des

sensationellen 5-Punkte-Programmes veröffentlicht werden und welche Entscheidungs-

träger sollen darin einbezogen werden?

34.Wer wird mit den Ermittlungen der offenzulegenden Einkommen gemäß Punkt 5 des 5-

Punkte-Programmes betraut werden?

35.Wann ist mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zu rechnen, mit dem das sensationelle

5-Punkte-Programm umgesetzt werden soll?

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum

ehestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.