2506/J XX.GP
DRINGLICHE ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl. Ing. Prinzhorn
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Postenschacher zu Lasten der Steuerzahler
Die Verfilzung von Politik und Wirtschaft ist derzeit "das Thema" in Österreich.
Die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundesanteile der CA an die Bank
Austria und noch mehr der tragische Tod des Kontrollbank-Vorstandsdirektors Gerhard
Praschak haben offengelegt, wie sehr die herrschende politische Klasse den großen Bereich der
staatsnahen Wirtschaft dominiert und als ihr Eigentum begreift. Der Nachlaß Praschaks legte
die Realverfassung Österreichs wieder einmal klar, die von Proporz und Postenschacher
gekennzeichnet ist. Die im internationalen Vergleich einzigartige Aufteilung Österreichs in
einen SPÖ-dominierten und ÖVP-dominierten Bereich ist allen interessierten Beobachtern
der österreichischen politischen Landschaft seit langem wohlbekannt; sie wurde immer wieder
von ihren Nutznießern als gleichsam sakrosankt, gottgewollt und unabänderlich verteidigt.
Die Absicherung der Proporzherrschaft erfordert natürlich, daß die Handlanger der Mächtigen
entsprechend belohnt werden müssen. Damit ist der Weg in die Republik der Sekretäre frei. In
einem hemmungslosen Postenschacher wird der Dienst im Vorzimmer der Macht mit
lukrativen Posten in allen Bereichen belohnt, die unter Einfluß der Proporzparteien stehen.
Die Nachteile dieser Art der Herrschaftsausübung durch SPÖ und ÖVP, die sich
logischerweise mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen jegliche Veränderungen sträuben,
sind durch die jüngsten dramatischen Ereignisse offenkundig geworden: Konservierung längst
überholter Strukturen und damit leichtfertiges Verschenken der Chancen Österreichs und
massiver Anpassungsdruck gegenüber den
Bürgern.
Der frühere Verstaatlichten-Manager Klaus Woltron, ein Insider des Systems, schreibt dazu:
"Ein Wimpernzucken eines Parteivorsitzenden, der Wink eines Generalsekretärs genügt, um
einen Funktionär wissen zu lassen, was er zu tun hat. Dazu braucht es keine großen Worte. "
Durch den Nachlaß des OeKB-Vorstandsdirektors Gerhard Praschak aufgeschreckt, der ein
besonders übles Beispiel eines Postenschachers zugunsten des abgehalfterten Ministers Rudolf
Scholten beleuchtet, versucht nun Bundeskanzler Viktor Klima mit einem sensationellen 5-
Punkte-Programm die Flucht nach vorne anzutreten. (Beim früheren Bundeskanzler Bruno
Kreisky waren es noch 10 Punkte.) Dieses Scheinprogramm gegen den Postenschacher enthält
Punkte wie die verpflichtende Ausschreibung von Führungsfunktionen in staatsnahen
Unternehmen, die ohnedies bereits gesetzlich geregelt sind, und andere, wie die Forderung
nach Festlegung marktgerechter Bezüge, die eigentlich in jedem anderen als einem
realsozialistischen System selbstverständlich sein sollten.
Ins Bild paßt, daß Bundeskanzler Viktor Klima in einem Schreiben an die Mitglieder der SPÖ
um Unterstützung bei der Umsetzung des 5-Punkte-Programmes wirbt. Offenbar kennt er die
Begehrlichkeiten in den Führungsschichten seiner Partei.
Ein langjähriger journalistischer Beobachter der österreichischen Realverfassung, der frühere
APA Chefredakteur Josef A. Nowak schreibt unter dem Titel "Hier gehört ein System
beseitigt": "Die SPÖ glaubt, nach dem Fall Praschak mit einem Fünf-Punkte-Programm die
Last von sich gewälzt zu haben. Aber es geht nicht nur um eine bloße Begrenzung politischer
Einflußnahme, Absage am Postenschacher und Freunderlwirtschaft...........
Hier geht es - mit Verlaub, Herr Bundeskanzler - nicht darum ein System zu "reparieren ".
Hier gehört ein System, das permanente Abhängigkeiten erzeugt und Erpressungen Tür und
Tor öffnet, schlicht und einfach abgeschafft. Und zwar ersatzlos. Soll heißen: Hier ist nicht
Begrenzung, sondern Beendigung der politischen Einflußnahme auf Postenbesetzungen
außerhalb der Politik angesagt..... "
Nach dem Verkauf der Bundesanteile der CA an die Bank Austria ist der parteipolitische
Einfluß auf die Banken nicht nur nicht
zurückgedrängt sondern nun sogar verstärkt worden. So
erfolgte etwa die Verkaufsentscheidung erst dann durch die zuständigen Organe, nachdem
durch Parteienvertreter von SPÖ und ÖVP, wie dies Bürgermeister Michael Häupl in der
Sitzung des Sparkassenrates der AVZ vom 24. Jänner 1997 ausdrücklich bestätigt hat, die
Zustimmung erteilt wurde.
Die Parteienverhandlungen brachten damals zwischen SPÖ und ÖVP folgendes Ergebnis, das
als "künftige Vorgangsweise bei Privatisierung und Kapitalmarktreform sowie CA-Verkauf"
schriftlich festgehalten und von Spitzenvertretern unterschrieben wurde:
"1. Stimmrechtsanteile von AVZ und Wiener Holding an der BA werden innerhalb von 5
Jahren auf unter 25 % reduziert (Umtausch von Aktien oder Kapitalerhöhung oder Verkauf).
Die Stimmrechte des darüberliegenden Teils werden zwischenzeitlich von Treuhändern
wahrgenommen. Bei vorhandenen Marktmöglichkeiten besteht die Absicht, innerhalb von
weiteren zwei Jahren diesen Prozentsatz auf unter 20 % zu reduzieren. Ab dem 6. Jahr werden
die über 20 % liegenden Anteile der Stimmrechte gleichfalls von den Treuhändern
wahrgenommen.
2. Abgabe der 19 % Bundesanteile an der Bank Austria in möglichst breiter Streuung an
Private im Jahr 1997.
3. CA bleibt als selbständiges Unternehmen für die Dauer von mindestens 5 Jahren
erhalten (ausgenommen Teilfunktionen).
4. Arbeitnehmer: Erhaltung der Arbeitsplätze in der CA. Personalreduktion nur durch
natürlichen Abgang.
5. Bereinigung bei Investkredit und Kontrollbank durch Abgabe der CA-Anteile
abzüglich GC-Anteile an andere Anteilshaber und Anbot aller Anteile der GiroCredit durch
die AVZ mit ehestmöglicher Abgabe. Keine Beteiligung der BA bei der PSK-Privatisierung.
6. Kein asset-stripping (gilt nicht für Regionalbanken, Investbank, ÖRAG, ...)
7. Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt ermittelt durch internationalen Gutachter für
den Vorteil aus der Gemeindehaftung gemäß neuem Sparkassengesetz.
8. Umtauschangebot für CA-Aktonäre / zusätzlich die Möglichkeit einer Barabfindung
für Stammaktien bis maximal S 200.000,-- Kurswert von natürlichen Personen (850
abzüglich 15 %).
Absicherung gegen Mißbrauch.
9. Anbot für CA-Mitarbeiter zum Erwerb von Aktien der CA bis max. 500 Mio. S
Verkaufspreis.
10. Privatisierungsgesetz: Ausschreibungsbedingungen und Zuschlag bei Veräußerung von
Bundesvermögen bedarf Zustimmung der Bundesregierung. In diesem Gesetz sollen alle
bisherigen Ermächtigungen umfaßt werden. Bericht an den Hauptausschuß.
11. Die Ausnahmeregelung für die Konsolidierung wird mit 31.12.1998 befristet.
12. Erstellung eines Übernahmerechtes.
13. Novellierung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder
Haftungsentgelt.
14. Die Umwandlung der Wiener Börse in eine AG unter Beteiligung der Emittenten,
Investoren und Banken.
15. Punkte 10-14 sind über Regierungsvorlage bis Sommer 1997 zu beschließen.
16. Je eine Milliarde Schilling für Forschung/Entwicklung und Exportpromotion in den
Jahren 1998 und 1999 analog 1997.
17. Kommt ein Beschluß der AVZ zu Punkt 1 innerhalb von vier Wochen nicht zustande,
dann kommen die Vertragsparteien überein, eine Rückabwicklung des Kaufes durchzuführen."
Der Verkauf der Bundesanteile der CA erfolgte auf Grund der im Bundesgesetz BGBI.Nr.
163/1991 an den Bundesminister für Finanzen erteilten Ermächtigung, die Anteilsrechte
bestmöglich zu veräußern, wobei im Bericht des Finanzausschusses des Nationalrates
ausdrücklich festgehalten ist, daß die nationalen Interessen Österreichs zu wahren seien und
eine Strukturverbesserung der Bankenlandschaft Österreichs erzielt werden soll. Der
Berichterstatter erklärte damals im Plenum des Nationalrates ausdrücklich: "Nationale
Interessen sind insbesondere durch satzungsgemäße Stimmrechtsbegrenzungen oder ähnliche
Instrumente zu wahren."
Ungeheuerlich ist, daß Parteienvertreter über die Stimmrechtsanteile der AVZ und Wiener
Holding an der Bank Austria Verfügungen treffen, zu denen sie doch laut Bundeskanzler
Klima keinesfalls befugt waren. Laut Bundeskanzler Klima sind doch dazu nur die
zuständigen Organe befugt. Offenbar hat Klima, der das Parteiübereinkommen als
Chefverhandler der SPÖ mitunterzeichnet hat, damals noch nicht gewußt, daß dazu nur die
zuständigen Organe befugt sind. Interessant ist, wie sich damals maßgebliche Organe der AVZ
zum Ansinnen, die Stimmrechtsanteile der AVZ
an der Bank Austria zu verkaufen, äußerten:
der Multi-Generaldirektor der Bank Austria und der AVZ, Gerhard Randa schreibt im
Mitarbeitermagazin der Bank Austria "Team Work extra" vom Jänner 1997: "Die AV-Z ist ein
sich selbst gehörendes Vermögen und die AV-Z hat nicht die leiseste Absicht, das sage ich als
Vorstandsvorsitzender dieser Gesellschaft, Aktien der Bank Austria zu verkaufen."
Die Zentralbetriebsratsvorsitzende der Bank Austria, Hedwig Fuhrmann, die Mitglied des
Aufsichtsrates der AVZ ist, stellt in der selben Ausgabe der genannten Zeitschrift fest: "Die
Liquidation der Anteilsverwaltung kann nur passieren, wenn in Eigenkompetenz des
Sparkassenrates ein Sparkassenmitglied einen solchen Antrag stellt. Sie können davon
ausgehen, daß alle drei Arbeitnehmervertreter im Sparkassenrat mit ihrem Stimmrecht gegen
einen solchen Antrag stimmen werden. Ebenso setzt ein Verkauf von Anteilen der AV-Z
durch die AV-Z einen diesbezüglichen Antrag des Vorstandes der AV-Z voraus. Sollte wider
Erwarten - wovon allerdings nicht auszugehen ist - ein Antrag auf Verkauf von Anteilen,
welche die AV-Z an der Bank Austria hält, gestellt werden, würden auch hier die
Arbeitnehmervertreter mit ihrem Stimmrecht dagegen votieren."
Die drei ausschließlich sozialdemokratischen Arbeitnehmervertreter können im Aufsichtsrat
der AVZ, der aus 8 Mitglieder besteht und mit 2/3 Mehrheit zu entscheiden hat, somit jeden
diesbezüglichen Beschluß verhindern,
Seit Jänner 1997, als die Bedingungen zur Übernahme der CA-Bundesanteile durch die Bank
Austria festgelegt wurden, wie jüngst bekannt wurde hat die Stadt Wien nicht einmal mehr das
Recht, alle Sparkassenräte zu bestimmen, Die Entsendung der drei Bank Austria-Betriebsräte
in den achtköpfigen Sparkassenrat obliegt nun ausschließlich dem Betriebsrat selbst und
braucht keine Bestätigung durch den Wiener Gemeinderat mehr.
Daß die Bank Austria-Betriebsräte ab nun ohne Zustimmung des Gemeinderates in den AVZ-
Sparkassenrat einziehen können, beruht auf einer Satzungsänderung, die mit der SP-Mehrheit
in diesem Gremium beschlossen und von Bürgermeister Michael Häupl sowie Bank Austria-
Generaldirektor Gerhard Randa in seiner Funktion als AVZ-Vorsitzender durch Unterschrift
besiegelt worden ist.
Bekannt geworden ist die Satzungsänderung im Detail erst im Zuge der Sondersitzung des
Wiener Gemeinderates, in der die Rathauskoalition ihr Sechs-Punkte-Programm zum völligen
Rückzug der Stadt Wien aus der Bank Austria präsentiert und beschlossen hat.
So gesehen scheint die nach langem Tauziehen getroffene Vereinbarung zwischen SP-Chef
Michael Häupl und VP-Obmann Bernhard Görg zur Privatisierung der AVZ-Aktien an der
Bank Austria innerhalb von sechs Jahren kaum das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht.
Bemerkenswert ist, daß nur den Mitarbeitern der Bank Austria diese Vertretung im
Sparkassenrat der AVZ zukommt, nicht aber den Mitarbeitern der Bank Austria Tochter CA,
die von den Entscheidungen in derselben Weise betroffen sind. Insoweit kann von einer
einzigartigen Privilegierung der Bank Austria Mitarbeiter gesprochen werden, die auf diese
Weise jede wichtige Entscheidung über die künftige Eigentümerstruktur der Bank Austria
blockieren können. Die CA-Bediensteten, immerhin rund 9.000, sind hingegen von der
Mitwirkung ausgeschlossen.
Im Verlauf der gesamten sechs Jahre dauernden CA-Verkaufsstory wurde von den
Koalitionsparteien immer wieder betont, daß man eine österreichische Lösung anstrebe und
dies auch mit dem oben genannten Ausschußbericht bekräftigt.
Nunmehr stellt sich heraus, daß die Westdeutsche Landesbank (WestLB), die mehrheitlich im
Eigentum des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen steht und sozialdemokratisch
dominiert wird, die Bank Austria bereits seit 1995 tatsächlich beherrscht. Laut
Gesellschaftervertrag zwischen AVZ (rund 46 % der Stimmrechte an der Bank Austria) und
WestLB (rund 10 % der Stimmrechte an der Bank Austria) haben sich die beiden
Gesellschafter ungeachtet ihrer Beteiligungsquote über die einheitliche Ausübung der ihnen
zustehenden Rechte zu verständigen. Dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die
Verwendung des Bilanzgewinnes, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
und der Kapitalherabsetzung sowie bei Entscheidungen von besonderer strategischer
Bedeutung (z.B. bei Eingehung von strategischen Beteiligungen bzw. Kooperationen).
Darüber hinaus wurde der WestLB ein Vorkaufsrecht an den Aktien der AVZ eingeräumt,
wobei diese die Übertragung der Aktien auf sich oder einen allein von ihr zu benennenden
Dritten verlangen kann. Die AVZ hat sich
weiters verpflichtet, nur mit Zustimmung der
WestLB Aktien an ein nicht österreichisches Kreditinstitut zu veräußern. Die AVZ hat sich
auch verpflichtet, der WestLB zwei Aufsichtsräte in der Bank Austria zuzubilligen und den
Vorstandsvorsitzenden der WestLB als Aufsichtsrat wiederzuwählen bzw. gegen allfällige
Anträge auf Abberufung zu stimmen. Die Gesellschafter verpflichten sich aus gutem Grund,
über diese Vereinbarung sowie über ihren Inhalt, über den Inhalt von
Gesellschaftsbesprechungen sowie über alle aufgrund dieser Vereinbarung ausgetauschten
Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Dies bedeutet, daß schon längst der Weg für eine ausländische Mehrheit an der Bank Austria
geebnet wurde. Dubios ist dabei die Rolle der führenden Mitglieder des Sparkassenrates der
AVZ, die vom Gemeinderat der Stadt Wien bestellt wurden: des Bürgermeisters Michael
Häupl als Vorsitzender und des damaligen Finanzstadtrates Rudolf Edlinger, die auch das
Parteienübereinkommen unterfertigt und daher gewußt hatten, daß die WestLB die Bank
Austria bereits beherrscht. Mit Sicherheit ist auch anzunehmen, daß der damalige
Finanzminister Klima, der auch als Eigentümervertreter der Bundesanteile an der CA deren
Verkauf an die Bank Austria forciert hat, davon informiert sein mußte, da es sich immerhin um
eine Frage handelt, die die Geschäftsgrundlage dieses Verkaufes unmittelbar berührt, nämlich
die Wahrung österreichischer Interessen. Sollte er nicht davon informiert gewesen sein, so
wäre dieser Umstand bezeichnend für die Sachkompetenz, mit der der Bank Austria-CA-Deal
abgewickelt worden ist.
Es ist einzigartig, wie die führenden Vertreter der SPÖ verbal immer wieder die große
österreichische Bankenlösung beschworen und den Bank Austria-CA-Deal als einzig
mögliche zukunftsweisende Strukturreform gepriesen haben während sie schon längst einen
Abverkauf der Bank Austria und damit auch ihrer nunmehrigen Tochter CA an eine
ausländische Bank ins Auge gefaßt hatten:
Finanzminister Viktor Klima, 11. Dezember 1996:
Für Finanzminister Klima verbessern sich durch das bevorstehende Offert der Bank Austria die
Ausichten, den Privatisierungserlös aus dem Verkauf der CA-Stimmrechtsmehrheit zu
optimieren und gleichzeitig auch die anderen politischen Vorgaben zur Privatisierung der CA,
nämlich Strukturbereinigung im
Bankensektor und eine österreichische Lösung, zu erfüllen.
Bundeskanzler Franz Vranitzky, 13. Dezember 1996:
Der Bundeskanzler erinnerte, daß der Finanzminister "laut Gesetz und laut Willen der
Bundesregierung" beauftragt sei, die Aktien der Creditanstalt bestmöglich zu veräußern und
dabei österreichische Interessen zu wahren und zur Struktur des Bankensektors in Österreich
beizutragen.
Bank Austria General Gerhard Randa, 12. Jänner 1997:
Randa sprach von CA-Privatisierung - die Kaufverträge wurden heute mit Finanzminister
Klima unterzeichnet - als "einzige rein österreichische Lösung", die auch im internationalen
Kontex eine kritische Mindestgröße darstelle.
Es ist offenkundig, daß sie damit nicht nur ihren Koalitionspartner ÖVP (Wolfgang Schüssel,
10. Dezember 1996: Eine Übernahme der CA durch die WestLB sei, wenn tatsächlich ein
Offert vorliegen sollte, "keine österreichische Lösung". Er, Schüssel fühle sich aber einer
solchen "verpflichtet".) sondern die gesamte Öffentlichkeit getäuscht haben:
In Wahrheit halten es die Spitzenvertreter der SPÖ für einen zukunftsweisenden Weg, die mit
Abstand größte Bankengruppe Österreichs an das Ausland zu verkaufen und damit auch die
strategischen Entscheidungen eines für die Zukunft Österreichs besonders wichtigen
Wirtschaftsbereiches ins Ausland zu verlagern.
Angesichts der aktuellen Ereignisse stellen die unterfertigten Abgeordneten im Hinblick auf
die Kompetenz zur wirtschaftlichen Koordination an den Bundeskanzler nachstehende
DRINGLICHE ANFRAGE
1. In welcher Eigenschaft haben Sie die Parteienübereinkommen über die "Künftige
Vorgangsweise bei Privatisierung und Kapitalmarktreform sowie CA-Verkauf"
unterzeichnet?
2. In welcher Weise haben Sie die Bundesregierung über die Verhandlungen und deren
Ergebnis informiert?
3. Waren Sie als Bundesminister für Finanzen während Ihrer Befassung mit dem Verkauf der
Bundesanteile der CA und insbesondere auch im Zeitpunkt der Unterfertigung des
Parteienübereinkommens über den Inhalt des Gesellschaftervertrages zwischen AVZ und
WestLB informiert?
Wenn ja, seit wann?
4. Wenn ja, weshalb haben Sie die Vertreter des Koalitionspartners ÖVP und die
Öffentlichkeit davon nicht in Kenntnis gesetzt?
5. Wenn ja, weshalb haben Sie dennoch den CA-Verkauf an die Bank Austria betrieben?
6. Trifft es zu, daß Sie der Auffassung sind, daß der Erwerb der Stimmrechtsmehrheit an der
Bank Austria durch ausländische Großbanken wie die WestLB, sei es durch Erwerb von
Aktien oder im Wege von Kapitalerhöhungen eine zukunftsweisende Option für die Bank
Austria ist?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wie beurteilen Sie die zentrale Bedeutung der mit Abstand größten österreichischen
Bankengruppe vor dem Hintergrund des von den Organen der AVZ offenbar betriebenen
Ausverkaufs ans Ausland?
8. Halten Sie es für vertretbar, daß die strategischen Entscheidungen der Bankengruppe Bank
Austria-CA in Zukunft im Ausland getroffen
werden?
9. Welche Konsequenzen werden Sie auf Grund des nunmehrigen bekanntgewordenen
Gesellschaftervertrages ziehen, werden Sie insbesondere auch den Gesellschaftervertrag
vollinhaltlich vorlegen?
10.Können Sie ausschließen, daß zwischen AVZ (Bzw. Bank Austria) und WestLB noch
weitere Vereinbarungen bzw. Absprachen bestehen, die bisher noch nicht bekanntgeworden
sind?
Wenn ja, welche Nachforschungen haben Sie diesbezüglich angestellt?
Wenn nein, warum nicht?
11 .Sind Sie der Auffassung, daß die auf Grund des Gesellschaftervertrages gegebene Situation
den Interessen Österreichs entspricht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
12.Wie beurteilen Sie nunmehr den Verkauf der Bundesanteile der CA an die Bank Austria vor
dem Hintergrund des bekanntgewordenen Gesellschaftervertrages im Hinblick auf die im
Ermächtigungsgesetz enthaltene Verpflichtung zur Wahrung der österreichischen
Interessen?
13.Wird die nunmehr bekanntgewordene Situation an der Absicht, die Bundesanteile an der
Bank Austria noch im Jahr 1997 in möglichst breiter Streuung an Private zu veräußern,
etwa ändern?
Wenn ja, inwieweit?
Wenn nein, warum und welche Schritte sind seitens der Bundesregierung konkret zu
welchem Zeitpunkt beabsichtigt?
14.Teilen Sie die Auffassung, daß eine wesentliche Geschäftsgrundlage des CA Verkaufes
infolge des Verkaufsrechtes der WestLB an den Bank Austria Aktien der AVZ nicht
gegeben ist, nämlich die Forderung, daß das österreichische Interesse durch den Verkauf
gefördert werden müssen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
15.Wird die Bundesregierung die Forderung von Bundesminister Johannes Farnleitner
aufgreifen und Maßnahmen zur Rückabwicklung des CA-Verkaufes ergreifen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
16.Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Abschaffung der Gemeindehaftung bzw, der Schaffung eines Haftungsentgeltes setzen?
17.Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Haftungsgemeinde durch die Satzungen der AVZ
die den Bank Austria Betriebsräten ein Vetorecht einräumt, in der AVZ praktisch den
Einfluß auf wesentliche Entscheidungen verloren hat und welche konkreten Maßnahmen
planen Sie zur Änderungen dieser Situation, z.B. durch eine Novelle zum
Sparkassengesetz?
18.Wann ist mit der Vorlage des angekündigten Privatisierungsgesetzes zu rechnen und was
wird der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes sein?
19.Welche konkreten Privatisierungsschritte sind seitens der Bundesregierung in den Jahren
1997 und 1998 geplant?
20.Wie wird die Bundesregierung hinsichtlich des Konsolidierungszeitraumes, der nunmehr
auch für andere Großbanken von
Bedeutung ist, weiter vorgehen?
21.Wann ist mit der angekündigten Erstellung eines Übernahmerechtes zu rechnen?
22.Wie wollen Sie im Zusammenhang mit der beabsichtigten Umwandlung der Wiener Börse
in eine AG sicherstellen, daß die bestehende Verflechtung der Banken und der Börse in
personeller und institutioneller Hinsicht beendet und eine vom Einfluß der Banken und
Emittenten unabhängige Börse installiert wird?
23.Ist Ihnen das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982, BGBI.Nr. 521/1982, über die öffentliche
Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder oder
Gemeinden beteiligt sind, bekannt?
Wenn ja, seit wann?
24.In wie vielen Fällen wurde das Gesetz in Ansehung von Bundesbeteiligungen angewendet?
25.Wie erklären Sie sich, daß trotz dieses Gesetzes bei der Besetzung von Führungsfunktionen
in staatsnahen Unternehmen immer wieder Postenschacher übelster Sorte betrieben wurde?
26.Worauf gründen Sie Ihre Hoffnung, daß auf Grund Ihres sensationellen 5-Punkte-
Programmes nunmehr weiterem Postenschacher der Riegel vorgeschoben wird?
27.Entspricht Ihre Vorgangsweise bei der Bestellung des neuen Burgtheaterdirektors Klaus
Bachler, die Sie in der Anfragebeantwortung 2150/AB dargestellt haben ("Es erschien nicht
zweckmäßig, öffentliche Hearings durchzuführen, schon allein deshalb, weil dies Konflikte
mit aufrechten Vertragsverhältnissen von möglichen Kandidaten ergeben hätte können. Es
erwies sich als effizienter, Expertinnen und Experten in internen Gesprächen um ihre
Meinung zu befragen. Da diese Gespräche vertraulichen Charakter hatten, bitte ich um
Verständnis dafür, daß die
Namen der Gesprächspartner nicht bekanntgegeben werden
können. Es handelte sich dabei um Vertreter aus dem Kunst- und Geistesleben, aus der
Theaterszene, um TheaterkritikerInnen aus dem In- und Ausland, aber auch um
Theaterwissenschafter. Sie gaben ihre Meinung unentgeltlich ab."), und offenbar nur aus
sogenannten "internen Gesprächen" bestand, den Grundsätzen des 5-Punkte-Programmes
und wer waren die Gesprächspartner der internen Gespräche?
28.Welche Vorkehrungen werden Sie zusätzlich treffen, die Objektivität bei der Besetzung von
Führungsfunktionen im Bereich staatsnaher Unternehmungen sicherzustellen?
29.Halten Sie in diesem Zusammenhang die begleitende Kontrolle durch einen Ausschuß einer
gesetzgebenden Körperschaft für zielführend?
Wenn nein, warum nicht?
30.Trifft es zu, daß Sie die Absicht haben, eine Kommission unter Vorsitz des
Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz Fiedler mit der Ausarbeitung der leistungsorientierten
Standardverträge gemäß Punkt 2 des sensationellen 5-Punkte-Programmes zu betrauen?
Wenn ja, warum erfüllen Sie diese schwierige Aufgabe nicht selbst?
Wenn nein, wer soll dann diese schwierige Aufgabe übernehmen?
31.Trifft es zu, daß die Festlegung marktgerechter Bezüge für Führungsfunktionäre gemäß
Punkt 3 des 5-Punkte-Programmes ebenfalls durch eine derartige Kommission erfolgen
soll?
Wenn ja, warum erfüllen Sie diese schwierige Aufgabe nicht selbst?
Wenn nein, wer soll dann diese schwierige Aufgabe übernehmen?
32.Ist daraus zu schließen, daß bisher die Bezüge der Führungsfunktionäre nicht martkonform
festgelegt wurden?
Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich und welche Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn nein, worauf gründet sich Ihre Auffassung, daß die Bezüge etwa in der OeNB und
OeKB bisher marktkonform festgelegt wurden?
33.In welcher Form sollen die verantwortlichen Entscheidungsträger gemäß Punkt 4 des
sensationellen 5-Punkte-Programmes veröffentlicht werden und welche Entscheidungs-
träger sollen darin einbezogen werden?
34.Wer wird mit den Ermittlungen der offenzulegenden Einkommen gemäß Punkt 5 des 5-
Punkte-Programmes betraut werden?
35.Wann ist mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zu rechnen, mit dem das sensationelle
5-Punkte-Programm umgesetzt werden soll?
In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum
ehestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.