2508/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Trattner, Dolinschek

an den Herrn Bundesminister für Finanzen

betreffend Goldeck

Bereits im Jahre 1988 hat die Bauholding das Schigebiet Goldeck mit den darauf

befindlichen Aufstiegshilfen zum symbolischen Kaufpreis von S 1 ,-- von der Kärntner

Bergbahnen Ges.m.b.H. (KBB), an der u. a. das Land Kärnten und der Bund beteiligt

sind, erworben.

Im Gegenzug hat sich der damalige Vorstandsvorsitzende Dr. Hans Peter Haselsteiner

verpflichtet, bis Ende 1996 einen Gesamtbetrag von S 2 14 Mio. zur Errichtung von

Gastgewerbebetrieben jeder Art, Erneuerung und Erweiterung der bestehenden

Liftanlagen und Abfahrten sowie zur Erhöhung der Förderkapazität der bestehenden

Anlagen zu investieren.

Im Falle einer teilweisen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen sollte die Bauholding

ein Pönale von S 50 Mio. je zur Hälfte an Bund und Land bezahlen.

Es wurden zwar immer wieder Ausbau- und Sanierungspläne für das Goldeck

vorgelegt, verwirklicht wurde jedoch nichts.

Das Jahr 1996 ist nun verstrichen, ohne daß eine vertragskonforme Investition am

Goldeck erfolgte.

Der jetzige Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Erwin Soravia hat sich in Verhandlungen

mit zuständigen Vertretern des Landes Kärnten jedoch bereit erklärt, für das Schigebiet

Goldeck eine Betriebsgarantie von fünf Jahren abzugeben, wenn das Land Kärnten und

die Republik Österreich auf das Pönale in Höhe von S 50 Mio verzichten.

Das Land Kärnten hat zwischenzeitlich dieser Lösung zugestimmt und auf seinen

Anteil des Pönales verzichtet. Der Bund hat sich diesbezüglich noch nicht geäußert.

Es haben zwar, wie aus 1492/AB zu 1511/J vom 27. November 1996 hervorgeht, zur

damaligen Zeit Gespräche zwischen Ihrem Ressort und dem Land Kärnten

stattgefunden, jedoch ist eine Entscheidung von seiten des Bundes noch immer

ausständig.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Finanzen nachstehende

A n f r a g e

1. Mit welcher Begründung hat das Finanzministerium im Jahr 1988 trotz

Ankündigung, "daß die Republik einer Maßnahme, die einer Schenkung gleichkäme,

keinesfalls zustimmen würde", dann letztendlich doch dieser ,.Schenkung"

zugestimmt?

2. Mit welcher Begründung wurde das Pönale mit S 50 Mio. festgelegt?

3 . Ist in der Zwischenzeit eine Entscheidung gefallen, ob der Bund auf seinen Anteil

der Pönalstrafe verzichten wird?

Wenn nein, wann gedenken Sie, eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen?

4. Sollte Ihr Ressort nicht auf die Pönalstrafe verzichten, wann werden Sie die fällige

Summe einklagen?

5. Sollte Ihr Ressort auf die Pönalstrafe verzichten, könnte dies eventuell mit weiteren

Auflagen für die Bauholding verbunden sein?

Wenn ja, welche Auflagen könnten dies konkret sein?

6. Wie hoch waren bzw. sind Ihrer Meinung nach die Steuervorteile, die die

Bauholding seit diesem äußerst günstigen "Kauf" lukriert hat?