2508/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Trattner, Dolinschek
an den Herrn Bundesminister für Finanzen
betreffend Goldeck
Bereits im Jahre 1988 hat die Bauholding das Schigebiet Goldeck mit den darauf
befindlichen Aufstiegshilfen zum symbolischen Kaufpreis von S 1 ,-- von der Kärntner
Bergbahnen Ges.m.b.H. (KBB), an der u. a. das Land Kärnten und der Bund beteiligt
sind, erworben.
Im Gegenzug hat sich der damalige Vorstandsvorsitzende Dr. Hans Peter Haselsteiner
verpflichtet, bis Ende 1996 einen Gesamtbetrag von S 2 14 Mio. zur Errichtung von
Gastgewerbebetrieben jeder Art, Erneuerung und Erweiterung der bestehenden
Liftanlagen und Abfahrten sowie zur Erhöhung der Förderkapazität der bestehenden
Anlagen zu investieren.
Im Falle einer teilweisen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen sollte die Bauholding
ein Pönale von S 50 Mio. je zur Hälfte an Bund und Land bezahlen.
Es wurden zwar immer wieder Ausbau- und Sanierungspläne für das Goldeck
vorgelegt, verwirklicht wurde jedoch nichts.
Das Jahr 1996 ist nun verstrichen, ohne daß eine vertragskonforme Investition am
Goldeck erfolgte.
Der jetzige Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Erwin Soravia hat sich in Verhandlungen
mit zuständigen Vertretern des Landes Kärnten jedoch bereit erklärt, für das Schigebiet
Goldeck eine Betriebsgarantie von fünf Jahren abzugeben, wenn das Land Kärnten und
die Republik Österreich auf das Pönale in Höhe von S 50 Mio verzichten.
Das Land Kärnten hat zwischenzeitlich dieser Lösung zugestimmt und auf seinen
Anteil des Pönales verzichtet. Der Bund hat sich diesbezüglich noch nicht geäußert.
Es haben zwar, wie aus 1492/AB zu 1511/J vom 27. November 1996 hervorgeht, zur
damaligen Zeit Gespräche zwischen Ihrem Ressort und dem Land Kärnten
stattgefunden, jedoch ist eine Entscheidung von seiten des Bundes noch immer
ausständig.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Finanzen nachstehende
A n f r a g e
1. Mit welcher Begründung hat das Finanzministerium im Jahr 1988 trotz
Ankündigung, "daß die Republik einer Maßnahme, die einer Schenkung gleichkäme,
keinesfalls zustimmen würde", dann letztendlich doch dieser ,.Schenkung"
zugestimmt?
2. Mit welcher Begründung wurde das
Pönale mit S 50 Mio. festgelegt?
3 . Ist in der Zwischenzeit eine Entscheidung gefallen, ob der Bund auf seinen Anteil
der Pönalstrafe verzichten wird?
Wenn nein, wann gedenken Sie, eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen?
4. Sollte Ihr Ressort nicht auf die Pönalstrafe verzichten, wann werden Sie die fällige
Summe einklagen?
5. Sollte Ihr Ressort auf die Pönalstrafe verzichten, könnte dies eventuell mit weiteren
Auflagen für die Bauholding verbunden sein?
Wenn ja, welche Auflagen könnten dies konkret sein?
6. Wie hoch waren bzw. sind Ihrer Meinung nach die Steuervorteile, die die
Bauholding seit diesem äußerst günstigen "Kauf" lukriert hat?