2533/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin fiir Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend ständig steigende Klassenschülerhöchstzahlen

1994 hat eine Schule noch erfolgreich verhindern können, daß zwei Klassen

zusammenengelegt werden, weil im Sicherstellungserlaß des BMUK eine Zusammenlegung

erst ab einem Vielfachen der Schülerlnnenzahl 14 erlaubt war, d.h. die

Klassenschülerhöchstzahl betrug 28 Schülerlnnen, Seither wurden Klassen auf 30

Schülerlnnen aufgefüllt, und nunmehr werden Klassen auf bis zu 36 Schülerlnnen

aufgefüllt, obwohl die offizielle Klassenschülerhöchstzahl 30 beträgt. In einem

Resümeeprotokoll vom 14. April 1997 äußeren sich Vertreter des BMUKA dahingehend, es

sei aus § 71 SchOG nicht ableitbar, "daß ein Überschreiten der Klassenschülerhöchstzahl

um 20 %. mit dem Ziel, drohende Abweisungen zu vermeiden. nur in den ersten

Jahrgängen möglich ist. Nach Auffassung der Vertreter des Bundesministeriums für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten kann von dieser Überschreitungsmöglichkeit in

allen Jahrgängen Gebrauch gemacht werden, um den Bewegungsspielraum für die Anzahl

der Klassen auf der ersten Jahrgangsstufe möglichst hoch zu halten. " D.h. daß etwa auch

eine Maturaklasse noch zusammengelegt werden kann, was für einen Teil der Schülerlnnen

bedeutet, daß sie neue Lehrerlnnen bekommt. Bisher war das nicht üblich. De facto

bedeutet das, daß die Klassenschülerhöchstzahl von Jahr zu Jahr sukzessive erhöht wird und

damit die Qualität des Unterrichts ebenso sukzessive absinkt.

Die Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl wird auch von Eltern immer wieder

bestätigt, so liegen den Grünen Hinweise vor, daß etwa an der BHAK und BHAS Wien 22

in der HAS vier erste Klassen mit jeweils 34 bzw.35, in der HAK ebenfalls vier erste

Jahrgänge mit jeweils 36 (einmal sogar 37!!) SchülerInnen geführt werden.

Die untertertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 ) Teilt die Ministerin die Auffassung ihrer Beamten im obzitierten Resümeeprotokoll, daß

ein 20-prozentiges Überschreiten der Klassenschülerhöchstzahl in allen Klassen

möglich sein soll , also auch in Maturaklassen?

2) Hält es die Ministerin für pädagogisch sinnvoll, daß in einer Maturaklasse durch eine

Klassenzusammenlegung im Maturajahr die Hälfte der Schülerlnnen neue Lehrerlnnen

bekommt?

3) Was wird die Ministerin gegen die sukzessive Erhöhung der realen Klassenschülerzahlen

unternehmen? Oder ist die Ministerin der Auffassung, daß die Qualität des Unterrichts

nicht darunter leidet, wenn 36 Schüllerlnnen in einer Klasse sitzen?

4) Sind der Ministerin die obzitierten Zahlen aus der BHAK und BHAS Wien 22 bekannt?

Was wird die Ministerin unternehmen?