2574/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Auswirkungen des Pensionssplittings

Das Frauenvolksbegehren wurde von rund 645.000 Österreicherinnen und Österreichern

unterschrieben. Diese massive Unterstützung für den in Einzelpunkten durchaus nicht unum-

strittenen Forderungskatalog stellt der Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte ein katastrophal

schlechtes Zeugnis aus, da die Grundprobleme der Gleichbehandlung offenbar immer noch als

ungelöst empfunden werden.

Ein Schwerpunkt der Forderungen des Volksbegehrens liegt im Bereich des Pensionsrechts.

Noch immer werden sowohl Kinder als auch pflegebedürfte Verwandte überwiegend von

Frauen betreut, die deshalb vielfach nur kürzere und von der Bemessungsgrundlage her

niedrigere Versicherungszeiten erwerben. Wenn sie verheiratet sind, kommen ihnen die

Beitragszeiten, die der Ehemann während der im Interesse der gesamten Familie liegenden

häuslichen Tätigkeit der Frau erwirbt, in keiner Weise zugute. Die bedeutet oftmals, daß Frauen

gar keinen eigenen oder nur einen sehr niedrigen Pensionsanspruch erwerben und daher von

Unterhaltszahlungen bzw. der Witwenpension abhängig sind.

Die Anfragesteller meinen, daß die typischerweise von Frauen erbrachten familären Leistungen

im Bereich des Pensionsrechts nicht länger ignoriert werden sollten; sie haben daher als einen

Teil der Umsetzung der Anliegen des Frauenvolksbegehrens mit einem Antrag im Nationalrat

eine gleichmäßige Aufteilung der während der Ehe erworbenen Pensionsversicherungszeiten

auf die Ehepartner und eine volle pensionsrechtliche Berücksichtigung intensiver familiärer

Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten gefordert. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen

beider Maßnahmen werden in der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich eingeschätzt; die unter-

zeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit

und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Wie würde sich ein Splitting aller während der Ehe erworbenen Pensionsversicherungs-

zeiten auf die durchschnittliche Höhe der Pensionen von Frauen und Männern auswir-

ken?

2. Welcher Prozentsatz an Pensionen würde bei Anwendung des Splittings in etwa unter

dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen?

3. Welche zusätzlichen Kosten würden durch die volle pensionsrechtliche Berücksich-

tigung intensiver familiärer Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten entstehen?

4. Wenn derartige Berechnungen bisher nicht existieren, werden Sie ihre Durchführung

angesichts der intensiven öffentlichen Debatte veranlassen und die Öffentlichkeit von

den Ergebnissen in Kenntnis setzen?