2574/J XX.GP
der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Auswirkungen des Pensionssplittings
Das Frauenvolksbegehren wurde von rund 645.000 Österreicherinnen und Österreichern
unterschrieben. Diese massive Unterstützung für den in Einzelpunkten durchaus nicht unum-
strittenen Forderungskatalog stellt der Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte ein katastrophal
schlechtes Zeugnis aus, da die Grundprobleme der Gleichbehandlung offenbar immer noch als
ungelöst empfunden werden.
Ein Schwerpunkt der Forderungen des Volksbegehrens liegt im Bereich des Pensionsrechts.
Noch immer werden sowohl Kinder als auch pflegebedürfte Verwandte überwiegend von
Frauen betreut, die deshalb vielfach nur kürzere und von der Bemessungsgrundlage her
niedrigere Versicherungszeiten erwerben. Wenn sie verheiratet sind, kommen ihnen die
Beitragszeiten, die der Ehemann während der im Interesse der gesamten Familie liegenden
häuslichen Tätigkeit der Frau erwirbt, in keiner Weise zugute. Die bedeutet oftmals, daß Frauen
gar keinen eigenen oder nur einen sehr niedrigen Pensionsanspruch erwerben und daher von
Unterhaltszahlungen bzw. der Witwenpension abhängig sind.
Die Anfragesteller meinen, daß die typischerweise von Frauen erbrachten familären Leistungen
im Bereich des Pensionsrechts nicht länger ignoriert werden sollten; sie haben daher als einen
Teil der Umsetzung der Anliegen des Frauenvolksbegehrens mit einem Antrag im Nationalrat
eine gleichmäßige Aufteilung der während der Ehe erworbenen Pensionsversicherungszeiten
auf die Ehepartner und eine volle pensionsrechtliche Berücksichtigung intensiver familiärer
Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten gefordert. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen
beider Maßnahmen werden in der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich eingeschätzt; die unter-
zeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Wie würde sich ein Splitting aller während der Ehe erworbenen Pensionsversicherungs-
zeiten auf die durchschnittliche Höhe der Pensionen von Frauen und Männern auswir-
ken?
2. Welcher Prozentsatz an Pensionen würde bei Anwendung des Splittings in etwa unter
dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen?
3. Welche zusätzlichen Kosten würden durch die volle pensionsrechtliche Berücksich-
tigung intensiver familiärer Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten entstehen?
4. Wenn derartige Berechnungen bisher nicht existieren, werden Sie ihre Durchführung
angesichts der intensiven öffentlichen Debatte veranlassen und die Öffentlichkeit von
den Ergebnissen in Kenntnis setzen?