2577/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Franz Steindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Studienbeihilfegesetz
Aufgrund eines Ansuchens auf Gewährung der Studienbeihilfe bei der Studienbeihilfenbehörde
in Wien, das unter Anwendung der gesetzlichen Grundlage abgelehnt wurde, zeigt sich, daß im
Rahmen der Berechnung der Studienbeihilfe wünschenswerte Änderungen gesetzt werden
sollten. , .
Im konkreten Fall hat die Antragstellerin am 25 .9.1996 in Ernährungswissenschaften
inskribiert. Sie ist seit 7 Jahren verheiratet und hat zwei Kinder. Da sie nicht Selbsterhalterin
ist, wird das Einkommen der Eltern und des Ehegatten zur Berechnung herangezogen' Das
Einkommen der Eltern umfaßt letztlich auch die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen sowie
Zupachtungen' Bei Landwirten wird zwar auf den Einheitswert abgestellt, aber nur 20% in die
Berechnung einbezogen. Bei diesem Antrag war aber nicht der Einheitswert (ca. 400.000.-)
ausschlaggebend, sondern vielmehr die Zupachtung von landwirtschaftlichen Flächen
(ca' I'6 Mio.) der Eltern' Vom Einkommen des Ehegatten kommen weitere Abzüge (30.000.-)
von der Bemessungsgrundlage, dazu weiters müßte die Antragstellerin noch zwei Jahre
88'000'- verdienen, um einen Studienbeihilfeanspruch zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
ANFRAGE
1 ) Nach welchen Kriterien erfolgen generell die Berechnungen?
2) Ist in nächster Zeit eine Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen vorgesehen?
3) Wieso wird in diesem konkreten Fall das Einkommen der Eltern zur Berechnung
herangezogen, obwohl die Antragstellerin seit sieben Jahren verheiratet ist?
4) Welche Begründung spricht dafür, das Einkommen der Eltern in diesem Fall zu
berücksichtigen?
5) Nach welchem Schema werden die landwirtschaftlichen Zupachtungen berechnet?
6) Welche Abzugsposten wurden bei der Berechnung berücksichtigt?
7) Wieso müßte die Antragstellerin noch mindestens zwei Jahre- verdienen, um einen
Studienbeihilfeanspruch zu erhalten?