2580/J XX.GP
der Abgeordneten Wenitsch und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Veräußerung des "Weingutes Oberkirchen" EZZ 5 und 3315, GB 04550 Gainfarn
In Bad Vöslau, Ried Oberkirchen befinden sich Weingärten im Ausmaß von 57.000 m², die zur
Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Gainfarn (Rep. Österreich) gehören und
bereits im September 1989 zum Verkauf durch das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft öffentlich ausgeschrieben wurden. Diese Weingärten waren zum damaligen
Zeitpunkt seit 1977 an zwei Brüder aus Gainfarn bzw. Bad Vöslau verpachtet. Die beiden
Pächter wollten die Fläche käuflich erwerben, es gab jedoch auch andere Kaufinteressenten, die
weit höhere Anbote vorlegten. Im März 1990 teilte das Bundesministerium für Finanzen den
Anbotlegern jedoch mit, "daß das BMF im Hinblick auf die bestehenden langfristigen
Pachtverhältnisse derzeit einen Verkauf der gegenständlichen Grundstücke nicht in Erwägung
zieht."
Im Okt. 1991 wurden die Pachtverträge einvernehmlich gelöst und mit Wirkung 1.1.1992 ein
neuer Pachtvertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft und den beiden "alten" Pächtern Martin und Franz R. auf die Dauer
von 25 Jahren abgeschlossen.
Im Oktober 1996 gab es eine neuerliche Ausschreibung, bei der das "Weingut Oberkirchen" als
eine Einheit verkauft werden soll und nicht geteilt werden darf Am 22. Mai d. J. fand im
Bundesministerium für Finanzen eine Kaufverhandlung statt, bei der die Pächter Franz R. und
Martin R. den Zuschlag mit S 45,--/m² erhielten, obwohl einige Interessenten einen höheren
Kaufpreis geboten hätten.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Warum wurde der Verkauf der genannten Grundstücke im Jahr 1989 nicht durchgeführt?
2. Warum hat man im Jahr 1991 den bestehenden Pachtvertrag zwischen der Republik
Österreich und den Pächtern Martin und Franz R. einvernehmlich gelöst und einen neuen
Pachtvertrag mit einer relativ langen Pachtdauer von 25 Jahren abgeschlossen, obwohl die
Grundstücke schon im Jahr 1989 zur Veräußerung ausgeschrieben waren?
3 . Da ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren andere potentielle Bewerber außer den
derzeitigen Pächtern für die Grundstücke selbstverständlich davon abhält, diese zu
erwerben, tritt eine deutliche Wertverminderung für die Grundstücke ein. Wie hoch
schätzen Sie diese Wertminderung ein?
4. Haben sich auch andere Personen für diese Flächen als Pächter interessiert und beworben?
5. Was war der ausschlaggebende Grund, daß man die Flächen an die beiden derzeitigen
Pächter wieder verpachtet hat?
6. Ist der Pachtschilling von S 0,60 pro m² inkl. Ust ortsüblich?
7. Was ist der Grund, daß die genannten Weingärten nun doch verkauft werden sollen?
8. Warum soll das "Weingut Oberkirchen" nun in einem verkauft werden und nicht, wie bei
der ersten Ausschreibung, in Teilstücken?