2580/J XX.GP

 

der Abgeordneten Wenitsch und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Veräußerung des "Weingutes Oberkirchen" EZZ 5 und 3315, GB 04550 Gainfarn

In Bad Vöslau, Ried Oberkirchen befinden sich Weingärten im Ausmaß von 57.000 m², die zur

Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Gainfarn (Rep. Österreich) gehören und

bereits im September 1989 zum Verkauf durch das Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft öffentlich ausgeschrieben wurden. Diese Weingärten waren zum damaligen

Zeitpunkt seit 1977 an zwei Brüder aus Gainfarn bzw. Bad Vöslau verpachtet. Die beiden

Pächter wollten die Fläche käuflich erwerben, es gab jedoch auch andere Kaufinteressenten, die

weit höhere Anbote vorlegten. Im März 1990 teilte das Bundesministerium für Finanzen den

Anbotlegern jedoch mit, "daß das BMF im Hinblick auf die bestehenden langfristigen

Pachtverhältnisse derzeit einen Verkauf der gegenständlichen Grundstücke nicht in Erwägung

zieht."

Im Okt. 1991 wurden die Pachtverträge einvernehmlich gelöst und mit Wirkung 1.1.1992 ein

neuer Pachtvertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft und den beiden "alten" Pächtern Martin und Franz R. auf die Dauer

von 25 Jahren abgeschlossen.

Im Oktober 1996 gab es eine neuerliche Ausschreibung, bei der das "Weingut Oberkirchen" als

eine Einheit verkauft werden soll und nicht geteilt werden darf Am 22. Mai d. J. fand im

Bundesministerium für Finanzen eine Kaufverhandlung statt, bei der die Pächter Franz R. und

Martin R. den Zuschlag mit S 45,--/m² erhielten, obwohl einige Interessenten einen höheren

Kaufpreis geboten hätten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft folgende

Anfrage:

1. Warum wurde der Verkauf der genannten Grundstücke im Jahr 1989 nicht durchgeführt?

2. Warum hat man im Jahr 1991 den bestehenden Pachtvertrag zwischen der Republik

Österreich und den Pächtern Martin und Franz R. einvernehmlich gelöst und einen neuen

Pachtvertrag mit einer relativ langen Pachtdauer von 25 Jahren abgeschlossen, obwohl die

Grundstücke schon im Jahr 1989 zur Veräußerung ausgeschrieben waren?

3 . Da ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren andere potentielle Bewerber außer den

derzeitigen Pächtern für die Grundstücke selbstverständlich davon abhält, diese zu

erwerben, tritt eine deutliche Wertverminderung für die Grundstücke ein. Wie hoch

schätzen Sie diese Wertminderung ein?

4. Haben sich auch andere Personen für diese Flächen als Pächter interessiert und beworben?

5. Was war der ausschlaggebende Grund, daß man die Flächen an die beiden derzeitigen

Pächter wieder verpachtet hat?

6. Ist der Pachtschilling von S 0,60 pro m² inkl. Ust ortsüblich?

7. Was ist der Grund, daß die genannten Weingärten nun doch verkauft werden sollen?

8. Warum soll das "Weingut Oberkirchen" nun in einem verkauft werden und nicht, wie bei

der ersten Ausschreibung, in Teilstücken?