2608/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Zweytick, Stampler

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Rundholztransporte

Die Österreichische Rechtsordnung sieht im Kraftfahrgesetz eine

Gewichtsbeschränkung für Rundholztransporte von 38 Tonnen vor. Ausnahmen von

dieser Gewichtsbeschränkung sind nur in eingeschränktem Maß möglich. In anderen

europäischen Staaten sind höhere Limits für Rundholztransporte vorgesehen. Zum

Beispiel sind in Schweden 60 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt. Dadurch ergibt sich im

Vergleich der österreichischen Vorschriften mit anderen europäischen Vorschriften ein

Nachteil für die holzexportierende Wirtschaft mit über 100% der Kosten. Diese

Tatsache gefährdet nicht nur Arbeitsplätze (konkret geht es um 300 Arbeitsplätze, die

durch mangelnde Rahmenbedingungen in Preding gefährdet sind) sondern entspricht

auch in keiner Weise dem Umweltschutzgedanken, denn durch die

Gewichtsbeschränkung entstehen alleine bei zwei steirischen Sägewerken ca. 10 000

mehr LKW-Fahrten, was wiederum einen Mehrverbrauch von ca. 3 Mio. Liter Diesel

ausmacht.

Die Probleme bei Rundholztransporten bestehen auch darin, daß die Lkws einerseits

mit Kran, Allrad, Aufbauten, usw. ausgestattet sein müssen, was schon ohne

Transportgewicht ein hohes Eigengewicht darstellt und das andererseits aufgrund von

Witterungseinflüssen wie Frost und Regen die Befahrbarkeit der Forststraßen leidet,

wodurch Transportspitzen entstehen, die bewältigt werden müssen.

Besonders wichtig wäre wenigstens eine Erhöhung des zugelassenen

Transportgewichts auf 44 Tonnen mit einer 5% Toleranz innerhalb der

Nahverkehrszone für Transporte vom Waldort zum Werk bzw. vom Waldort zum

Verladebahnhof Die Holzwirtschaft könnte sich innerhalb von wenigen Jahren zu

einem bedeutenden Exportbereich entwickeln, wenn die Rahmenbedingungen geändert

würden. Zum Beispiel erlaubt das Kraftfahrgesetz dem Containerverkehr im Vor- und

Nachlaufverkehr bereits jetzt eine Überschreitung der 38 Tonnen ohne

Ausnahmegenehmigung.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr folgende

Anfrage:

1) Sehen Sie eine Möglichkeit, wenigstens für den Nahverkehrsbereich die

Gewichtsbeschränkung für Rundholztransporte von 38 auf 44 Tonnen plus 5%

Toleranz zu erhöhen?

2) Wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen eine Erhöhung und warum ist ein

Angleichung an die Regelungen für den Containerverkehr nicht möglich?