2608/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Zweytick, Stampler
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Rundholztransporte
Die Österreichische Rechtsordnung sieht im Kraftfahrgesetz eine
Gewichtsbeschränkung für Rundholztransporte von 38 Tonnen vor. Ausnahmen von
dieser Gewichtsbeschränkung sind nur in eingeschränktem Maß möglich. In anderen
europäischen Staaten sind höhere Limits für Rundholztransporte vorgesehen. Zum
Beispiel sind in Schweden 60 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt. Dadurch ergibt sich im
Vergleich der österreichischen Vorschriften mit anderen europäischen Vorschriften ein
Nachteil für die holzexportierende Wirtschaft mit über 100% der Kosten. Diese
Tatsache gefährdet nicht nur Arbeitsplätze (konkret geht es um 300 Arbeitsplätze, die
durch mangelnde Rahmenbedingungen in Preding gefährdet sind) sondern entspricht
auch in keiner Weise dem Umweltschutzgedanken, denn durch die
Gewichtsbeschränkung entstehen alleine bei zwei steirischen Sägewerken ca. 10 000
mehr LKW-Fahrten, was wiederum einen Mehrverbrauch von ca. 3 Mio. Liter Diesel
ausmacht.
Die Probleme bei Rundholztransporten bestehen auch darin, daß die Lkws einerseits
mit Kran, Allrad, Aufbauten, usw. ausgestattet sein müssen, was schon ohne
Transportgewicht ein hohes Eigengewicht darstellt und das andererseits aufgrund von
Witterungseinflüssen wie Frost und Regen die Befahrbarkeit der Forststraßen leidet,
wodurch Transportspitzen entstehen, die bewältigt werden müssen.
Besonders wichtig wäre wenigstens eine Erhöhung des zugelassenen
Transportgewichts auf 44 Tonnen mit einer 5% Toleranz innerhalb der
Nahverkehrszone für Transporte vom Waldort zum Werk bzw. vom Waldort zum
Verladebahnhof Die Holzwirtschaft könnte sich innerhalb von wenigen Jahren zu
einem bedeutenden Exportbereich entwickeln, wenn die Rahmenbedingungen geändert
würden. Zum Beispiel erlaubt das Kraftfahrgesetz dem Containerverkehr im Vor- und
Nachlaufverkehr bereits jetzt eine Überschreitung der 38 Tonnen ohne
Ausnahmegenehmigung.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende
Anfrage:
1) Sehen Sie eine Möglichkeit, wenigstens für den Nahverkehrsbereich die
Gewichtsbeschränkung für Rundholztransporte von 38 auf 44 Tonnen plus 5%
Toleranz zu erhöhen?
2) Wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen eine Erhöhung und warum ist ein
Angleichung an die Regelungen für den Containerverkehr nicht möglich?