2641/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend geplante Entnahmen aus der AUVA für Zwecke der Pensionssicherung
Den Zeitungen war zu entnehmen, daß seitens des Bundesministeriums für Arbeit,
Gesundheit & Soziales auch für das Budget 98/99 geplant ist, der AUVA einen namhaften
Betrag für Zwecke der Pensionssicherung zu entnehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Stimmt es, daß Entnahmen aus dem Budget der AUVA geplant sind?
Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?
2. Welche Beträge wurden der AUVA seit 1980 entnommen und wofür wurde sie
verwendet? (Bitte aufgliedern nach einzelnen Jahren)
3. Halten Sie eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung unter solchen Vorzeichen für
möglich bzw. welche Haltung nehmen die Gremien der Selbstverwaltung dazu ein?
4. Handelte es sich bei den bisherigen Entnahmen um solche aus den laufenden Budgets
oder um Überschüsse?
5. Mußte die AUVA wegen der Budgetentnahmen Rückstellungen auflösen oder Kredite
aufnehmen?
Wenn ja, in welcher Höhe (aufgegliedert nach Jahren)?
6. Ist es richtig, daß die Entnahmen in den vergangenen Jahren immer wieder dazu geführt
haben, daß die budgetierten Ansätze für Unfallverhütung und Vorbeugung von
Berufskrankheiten nicht eingehalten werden konnten?
7. Wie hoch waren jeweils die Differenzen zwischen Voranschlag und Budgetabschluß in
den Jahren seit 1990 im Bereich Unfallverhütung und Vorbeugung von
Berufskrankheiten?
8. Im ASchG 1994 wurde vereinbart, daß mit 1.1.1999 Arbeitsstätten zwischen 11 und 50
ArbeitnehmerInnen und mit 1.1.2000 Arbeitsstätten zwischen 1 und 10
ArbeitnehmerInnen durch den Bund und die AUVA eine arbeitsmedizinische und
sicherheitstechnische Betreuung erhalten sollen. Der Aufbau dieser sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Betreuung macht entsprechende finanzielle Sicherungen
notwendig .
* Wie hoch sind die Beträge, die die AUVA für den Aufbau dieser
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung für das Jahr 1998 bzw. 1999
vorgesehen hat?
* Wurden in den vergangenen Jahren schon entsprechende Rückstellungen getroffen?
* Wurde bzw. wird der Aufbau der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Betreuung für Klein- und Mittelbetriebe durch die Budgetentnahmen des Bundes
beeinträchtigt?
9. Welche budgetäre Vorsorge bzw. Bedeckung im Dienstpostenplan hat der Bund
getroffen, um seine Verpflichtung aus dem ASchG einhalten zu können?
10. Wird der Artikel V1 des ASchG zeit- und fristgerecht umgesetzt werden können,
sodaß mit 1.1. 1999 die Arbeitsstätten zwischen 11 und 50 ArbeitnehmerInnen und ab
1.1.2000 die Arbeitsstätten mit 1 bis 10 AN tatsächlich eine arbeitsmedizinische und
sicherheitstechnische Betreuung erhalten?