2642/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Einkommen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld
Neben dem Arbeitslosengeld besteht die Möglichkeit Einkommen bis zur
Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen. Wer allerdings nur einen einzigen Schilling mehr
verdient, verliert in diesem Monat das ganze Arbeitslosengeld. Auf diese Problematik
angesprochen antwortete der Leiter des AMS Buchinger wie folgt: .'Das ist die unsinnigste
Regelung, die mir untergekommen ist. Nehmen wir an, für die Ballsaison braucht der Wirt
Aushilfskräfte von Freitag bis Montag Er will, daß wir ihm Leute vermitteln. Das können
wir schon, aber wenn diese Leute dann mehr als die Geringfgügigkeitsgrenze verdienen,
müßten wir ihnen die Arbeitslose streichen. Lassen sich die Leute deswegen von uns nicht
vermitteln, müßten wir ihnen eigentlich das Arbeitslosengeld sechs Wochen lang sperren.
Das kriegen wir nicht übers Herz. "
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1. Womit rechtfertigen Sie diese "unsinnige Regelung" bzw ist daran gedacht sie zu
ändern?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
2. Bei wievielen Personen kam diese Regelung bereits zur Anwendung?
3. In wievielen Fällen wurden Personen bisher an Arbeitsplätze vermittelt, bei denen das
daraus bezogene Einkommen zwischen der Geringfügigkeitsgrenze und dem
Ausgleichszulagenrichtsatz lag?
4. Wievielen Personen wurden die Leistungen gestrichen, weil sie eine Vermittlung an
eine Arbeitsstelle verweigerten, deren Entlohnung zwar über der
Geringfügigkeitsgrenze aber
a) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz
b) unter dem vorherigen Einkommen lag?
5. Welche Möglichkeiten haben MitarbeiterInnen des AMS bei Auftreten einer solchen
Vermittlungsmöglichkeit und deren absehbaren Konsequenzen?