2642/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Einkommen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld

Neben dem Arbeitslosengeld besteht die Möglichkeit Einkommen bis zur

Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen. Wer allerdings nur einen einzigen Schilling mehr

verdient, verliert in diesem Monat das ganze Arbeitslosengeld. Auf diese Problematik

angesprochen antwortete der Leiter des AMS Buchinger wie folgt: .'Das ist die unsinnigste

Regelung, die mir untergekommen ist. Nehmen wir an, für die Ballsaison braucht der Wirt

Aushilfskräfte von Freitag bis Montag Er will, daß wir ihm Leute vermitteln. Das können

wir schon, aber wenn diese Leute dann mehr als die Geringfgügigkeitsgrenze verdienen,

müßten wir ihnen die Arbeitslose streichen. Lassen sich die Leute deswegen von uns nicht

vermitteln, müßten wir ihnen eigentlich das Arbeitslosengeld sechs Wochen lang sperren.

Das kriegen wir nicht übers Herz. "

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE :

1. Womit rechtfertigen Sie diese "unsinnige Regelung" bzw ist daran gedacht sie zu

ändern?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

2. Bei wievielen Personen kam diese Regelung bereits zur Anwendung?

3. In wievielen Fällen wurden Personen bisher an Arbeitsplätze vermittelt, bei denen das

daraus bezogene Einkommen zwischen der Geringfügigkeitsgrenze und dem

Ausgleichszulagenrichtsatz lag?

4. Wievielen Personen wurden die Leistungen gestrichen, weil sie eine Vermittlung an

eine Arbeitsstelle verweigerten, deren Entlohnung zwar über der

Geringfügigkeitsgrenze aber

a) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz

b) unter dem vorherigen Einkommen lag?

5. Welche Möglichkeiten haben MitarbeiterInnen des AMS bei Auftreten einer solchen

Vermittlungsmöglichkeit und deren absehbaren Konsequenzen?