2648/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes für Arbeitslosengeldanspruch
Die im Rahmen des Sparpaketes durchgeführte Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes
für die Bemessung des Arbeitslosengeldanspruches hat in der Praxis zu einigen Problemen
geführt. Besonders gravierende Ungerechtigkeiten treten offensichtlich dann auf, wenn sich
im nun ganzjährigen Durchrechnungszeitraum sowohl voll als auch Teilzeitarbeitsperioden
befinden. Problematisch wird dies insbesondere in jenen Fällen, wo bereits eine
vorhergehende Arbeitslosenperiode vorliegt und der Versuch unternommen wird, mittels
einer vorübergehenden Teilzeitbeschäftigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in eine
Vollzeitbeschäftigung übergeht, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Dies hat
für einzelne Betroffene die Auswirkung, daß ihr Arbeitslosengeld bei einer neuerlichen
Arbeitslosigkeit wesentlich niedriger ausfällt, als es gewesen wäre, wenn sie diesen Versuch
des erneuten Einstiegs in den Arbeitsmarkt nicht unternommen hätten. Wir sind nicht der
Meinung, daß dies im Sinne des Gesetzgebers sein kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Bei wievielen Personen (getrennt nach Frauen und Männern) kam es seit der
Änderung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Berechnung der
Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes zu einer Berücksichtigung
von sowohl Teilzeit als auch Vollzeitarbeitsperioden?
2. Welche Auswirkungen hatten die berücksichtigten Teilzeitarbeitsperioden auf die
Höhe des Arbeitslosengeldes in diesen Fällen?
3. Welche Einkommensjahre wurden seit der Änderung der entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt?
* Für wieviele Personen war es das Jahr 1996?
* Für wieviele Personen war es das Jahr 1995?
* Für wieviele Personen war es das Jahr 1994?
* Für wieviele Personen waren es noch
weiter zurückliegende Zeiträume?
4. Wie wirkten sich die weiter als 1996 zurückliegenden Berechnungszeiträume auf die
Höhe des Arbeitslosengeldes für die betroffenen Personen aus?
5 . Welche positiven und negativen Erfahrungen wurden auf den Arbeitsämtern seit der
gesetzlichen Änderung des Durchrechnungszeitraumes mit diesen neuen
Bestimmungen gemacht und welche Auswirkungen hatten diese für die betroffenen
Arbeitslosen?
6. Ist daran gedacht, ungewollte Härten, welche durch diese neuen Bestimmungen
entstanden sind, zu korrigieren?
Wenn ja, welche, in welcher Form und wann?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wie hoch sind die bisherigen Einsparungen aus dieser Maßnahme?