2696/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Partik-Pablè

an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend die Nichtbeantwortung von Briefen

Dem Erstanfragesteller wurden Unterlagen übermittelt, aus denen hervorgeht, daß

Briefe an Ihr Ressort mit dem Ersuchen um Auskunft gem. Auskunftspflichtgesetz aus

dem Jahre 1990 (05.09.90) und ein weiteres Mal aus dem Jahre 1994 (13.09.94) bis

heute unbeantwortet blieben. Der Erstanfragesteller hat dem Herrn Bundesminister für

Inneres diese Unterlagen bereits letztes Jahr übergeben, mit der Bitte, sich um diese

Angelegenheit zu kümmern.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1. Entspricht es dem Normalfall, daß Briefe von Bürgern an Ihr Ressort jahrelang

unbeantwortet bleiben?

2. Wenn nein, aus welchen Gründen sind o. g. Schreiben bis heute nicht beantwortet

worden?

3. Wie lange muß man im Regelfall auf die Beantwortung eines Briefes durch Ihr

Ressort warten?