2712/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Graf

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Überweisungsbetrag von Pensionsbeiträgen

Herr Paul Sulzer ist mit 4.8.1987 durch Dienstentsagung aus dem pensionsversicherungsfreien

(öffentlich-rechtlichen) Dienstverhältnis (Wiener Stadtwerke - \Verkehrsbetriebe)

ausgeschieden, ohne daß ein Anspruch auf einen laufenden Ruhegenuß entstanden ist. Die

Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe haben daher gemäß §3 11 ASVG einen

Überweisungsbetrag geleistet.

Die im Jahr 1987 in Kraft gewesen Fassung des § 311 ASVG sah nicht vor, Zeiten beim

Überweisungsbetrag zu berücksichtigen, für die ein Dienstnehmer besondere Pensionsbeiträge

geleistet hatte. Diese Möglichkeit brachte erst die 50 Novelle zum ASVG, BGBl. Nr.

676/ 1991 und zwar rückwirkend mit 1.1.1988.

Da Herr Sulzer mit 4.8.1987 ausgeschieden ist, ist eine Überweisung des von ihm geleisteten

besonderen Pensionsbeitrages nicht erfolgt. Ebenso ist ein Rückzahlung inkl. Zinsen des

besonderen Pensionsbeitrages nicht möglich.

Angesichts der oben angeführten Tatsachen und in Anbetracht der bevorstehenden

Pensionsreform richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit

Gesundheit und Soziales nachstehende

Anfrage

1. Gibt es eine Erhebung, wie viele derartige Fälle, die durch die willkürliche Wahl eines

Stichtages betroffen sind, es gibt?

Wenn ja, wie lautet die Erhebung?

Wenn nein, warum nicht?

Wen nein, wie viele derartige Fälle gibt es nach Ihrer Schätzung?

2. In welcher Höhe belaufen sich durchschnittlich die den Pensionsversicherungsanstalten

getätigten besondern Pensionsbeiträgen?

3. In welcher Höhe belaufen sich durchschnittlich die den pensionsversicherungsanstalten

getätigten besonderen Pensionsbeiträgen, die weder überwiesen noch zurückgezahlt werden?

4 Welche Gesamtsumme, haben die Pensionsversicherungsanstalten dadurch an Körberlgeld

eingenommen?

5. Finden Sie es gerechtfertigt, daß besondere Pensionsbeiträge von Arbeitnehmern, die vor

dem 1.1.1988 aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis ausgeschieden sind

ohne daß ein Anspruch auf einen laufenden Ruhegenuß entstanden ist weder überwiesen noch

zurückgezahlt werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, wann wird es eine diesbezügliche Gesetzesänderung/Verordnung geben?

Wenn nein, werden Sie sich dafür einsetzen, daß es eine entsprechende

Gesetzesänderung geben wird?

5. Wird es bei der geplanten Pensionsreform ebenfalls willkürlich gewählte Stichtage geben,

wodurch Pensionisten/zukünftige Pensionisten einbezahltes Geld verlieren werden?

Wenn ja, welche Stichtage sind geplant?