2739/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablè, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Leistungskürzungen der SV-Träger
Die österreichischen Sozialversicherungsträger schränken seit 1993 verstärkt den Umfang ihrer
Leistungen ein. Andererseits werden aber seit der letzten ASVG-Novelle die SV-Träger vermehrt
zum Einsatz von Rehabilitationsmaßnahmen aufgefordert, was jedoch die gesetzten Einsparungen
in diesem Bereich nahezu verunmöglichen. Es steht zu befürchten, daß Personen durch
ineffizienten Einsatz von Rehabilitationsmaßnahmen künstlich zu ,,Fällen" für die Sozialhilfe
gemacht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
ANFRAGE
1) Welche Einzelleistungen für Maßnahmen der Rehabilitation wurden von den einzelnen SV-
Trägern in den Jahren 1993, 1994, 1995, 1996 erbracht, aufgeschlüsselt nach Art der
jeweiligen Leistung?
2.)Wie groß ist die Anzahl der Bezieher oben angeführter Leistungen im gleichen
Berichtszeitraum?
3.)Auf welche Höhe belaufen sich jeweils die Zuschüsse im Verhältnis zu den Gesamtkosten der
Leistung bzw. des Hilfsmittels?
4.)Welche Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, wie z.B. Arbeitsplatzadaptierungen oder
Umschulungen, gibt es?
5.)Auf welche Höhe beläuft sich die Gesamtsumme der Leistungen aus dem Unterstützungsfönds,
wie viele und welche Einzelleistungen sind das?
6.)Auf welche Höhe beläuft sich der Gesamtbetrag der derzeit verfügbaren Mittel des
Unterstützungsfonds und wie ist er veranlagt?
7.)Welche Leistungen wurden Personen gewährt, die für Maßnahmen der Rehabilitation nicht
mehr in Frage kommen, aufgeschlüsselt nach medizinischer Nahversorgung und Versorgung
mit Hilfsmitteln?
8.)Wie vielen Personen wurden die unter 7.) angeführten Leistungen gewährt und welcher Art
genau waren diese Leistungen?
9.)Welche Leistungen wurden durch Änderung der Definition, z.B. ,,Krankenpflegeartikel“
anstatt „Hilfsmittel", aus dem
Leistungskatalog der SV-Träger genommen?
10.) Welche Änderungen weist der derzeit gültige Hilfsmittelkatalog gegenüber dem vor
21. Oktober 1992 gültigen Hilfsmittelkatalog auf?