2753/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Kier und PartnerInnen

in die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Pensionsversicherungsschutz für Prostituierte

obwohl angeblich „das älteste Gewerbe der Welt" ist Prostitution bis heute weder als eigene

Berufsgruppe noch als Gewerbe gemäß Gewerberecht anerkannt. Prostituierte, die im Besitz

einer sogenannten Kontrollkarte sind, haben jedoch die Pflicht, beim Finanzamt eine Steuer-

einschätzung vornehmen zu lassen. Die unklare berufsrechtliche Definition der Prostitution

hat zur Folge, daß Prostituierte nicht in die Gewerbliche Sozialversicherung aufgenommen

werden und somit weder arbeitslosen- noch unfall- oder pensionsversichert sind. Immerhin

besteht neben der Mitversicherung die Möglichkeit, sich nach den Bestimmungen des ASVG

in der zuständigen Gebietskrankenkasse selbst zu versichern.

Viele dieser Frauen haben den dringenden Wunsch nach einer gesicherten Altersversorgung.

In einer Broschüre des Frauenministeriums, die 1996 erschienen ist, äußerte eine überwälti-

gende Mehrheit der dort befragten 1.000 Frauen den Wusch nach einer Pensionsversicherung

gemäß § 16a oder § 17 ASVG. Eine solche Selbst- bzw. Weiterversicherung ist derzeit aller-

dings nicht möglich, was für Folge hat, daß Prostituierte im Alter zumeist auf den Erhalt der

Sozialhilfe angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1. Ist Ihnen der Umstand bekannt, daß Prostituierten, die im Besitz eines sogenannten Kon-

trollscheines sind, die Selbst- bzw. Weiterversicherung gemäß §§ 16a und 17 ASVG ver-

wehrt wird?

2. Wie begründen Sie diese Tatsache?

3. Teilen Sie die Ansicht, daß es sich hierbei um eine eindeutige Form der

Rechtsverweigerung handelt?

4. Ihr Ressort sticht seit geraumer Zeit nach praktikablen Modalitäten für die Einbeziehung

aller Formen der Erwerbstätigkeit in die gesetzliche Sozialversicherung. Nun wird

registrierte Prostitution in steuerrechtlicher Hinsicht sehr wohl als Erwerbsarbeit betrachtet.

Was gedenken Sie im Sinne Ihrer Reformvorhaben zu unternehmen, daß diesen Frauen

ehestmöglich das Recht auf eine freiwillige, gesetzliche Pensionsversicherung zukommen

kann?

5. Gerade in Ihrer Funktion als Gesundheitsministerin dürfte es Ihnen ein Anliegen sein, daß

sich Prostituierte registrieren lassen, weil diese dadurch verpflichtet sind, sich den regel—

mäßigen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Im Vergleich zu ,,Bardamen" und

Geheimprostituierten befinden sich Kontrollprostituierte aus diesem Grund in einem

gesundheitlich guten Zustand. Durch die fehlende sozialrechtliche Absicherung fehlt aber

jeglicher weitere Anreiz für diese Frauen, sich bei den Gesundheitsbehörden registrieren zu

lassen.

a) Teilen Sie die Ansicht, daß die Verweigerung der Pensionsrechte einer quasi-

Bestrafung Kontrollprostituierter gleichkommt und die wirksame Eindämmung

illegaler Prostitution dadurch erschwert wird?

b) Welche Vorhaben streben Sie konkret an, die sowohl die gesundheitliche

Versorgung Prostituierter sicherstellen als auch deren soziale Situation verbessern?