2778/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Entgang von Lkw-Mauteinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe durch fehlende

Umsetzung der parlamentarischen Entschließung vom November 1995.

Die Republik Österreich verzichtet auf jährliche Mauteinnahmen in dreistelliger Millionen-

höhe.

In der Entschließung des Nationalrates vom 16. November 1995 betreffend Neuregelung

der Mautgebühren am Brenner wurde unter Punkt 2 festgelegt: „Sowohl lärm- als auch

schadstoffarme Lastkraftwagen erhalten den oben genannten, aus ökologischen Gründen

ermäßigten Tarif der Kategorie F nur im Kartenvorverkauf, wobei diese Tarife nur fahr-

zeuggebunden gegen die entsprechenden Nachweise abgegeben werden dürfen. Als schad-

stoffarm wird derzeit ein Lastkraftwagen mit einem COP-Wert von max. 9 (entspricht max.

9 g NOx/kWh) definiert; nach Inkrafttreten der Euro 2 - Norm ist dieser COP-Grenzwert

auf 7 abzusenken.“

Die Euro 2-Norm ist mit 1. Oktober 1996 in Kraft getreten (RL 91/542/EWG u. BGBI.

214/1995, 40. KDV-Novelle). Dessen ungeachtet wird der aus ökologischen Gründen er-

mäßigte Tarif nach wie vor auch für LKW gewährt, die nicht den Standards der Euro 2-

Norm entsprechen.

Nach Hochrechnungen entsteht der Republik Österreich durch die Nichtumsetzung der ge-

nannten Entschließungen ein täglicher finanzieller Schaden in Höhe von rund 1 Million S.

Ebenfalls werden vor allem diejenigen österreichischen Frächter nachhaltig geschädigt, die

im Vertrauen auf die „ökologische Begünstigung“ hohe Investitionen in ihren Fuhrpark ge-

tätigt haben und nun um ihren „Ökobonus“ umfallen. Desweiteren entgehen den Wipptaler

Gemeinden durch die Mautmindereinnahmen Millionenbeträge zur Abgeltung der ärgsten

Umweltschäden. Es ist der Bevölkerung gerade in „Sparzeiten“ sicher nicht verständlich,

daß die Republik Österreich auf dreistellige Millionenbeträge leichtfertig verzichtet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

ANFRAGE:

1. Warum wurde von Ihnen die Entschließung des Nationalrates vom 16. November

1995 hinsichtlich der Gestaltung der Mauttarife nach Inkrafttreten der Euro 2-Norm

nicht umgesetzt?

2. Sind Sie bereit, diese Entschließung des Nationalrates unverzüglich umzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wie hoch ist der Entgang an Mauteinnahmen für die Republik Österreich seit 1.

Oktober 1996 durch die nicht erfolgte Absenkung des COP-Grenzwertes für

begünstigte Mauttarife? Bitte führen Sie den Mautentgang für jedes einzelne Monat

an.

4. Auf welche Summen werden sich die Mautentgäng in der a) zweiten Jahreshälfte 97,

b) erste Jahreshälfte 98 und c) zweite Jahreshälfte 98 voraussichtlich in etwa belaufen?

5. Sind die Berechnungen korrekt, wonach durch die nicht erfolgte Absenkung des COP-

Grenzwertes der Republik Österreich zwischen 1. Oktober 96 und Ende Juni 97 ein

Schaden von mehr als 200 Mio. S entstanden ist?

6. Wieviele COP-Ausweise mit einem NOx-Wert von 8 g NOx/kWh bzw. 9 g

NOx/kWh sind im Zeitraum a) 1. Oktober 1996 bis Ende Juni 97 und b) seit 1. Juli

97 von der Hauptmautstelle Schönberg bzw. von der Zentrale Innsbruck ausgestellt

worden?

7. Durch die Ausstellung dieser COP-Ausweise der Alpenstraßen AG sind Ihrem Ressort

die Fahrzeughalter bekannt bzw. zugänglich.

Sind Sie bereit, von diesen Fahrzeughaltern die zu Unrecht bezogene

Mautbegünstigung von 350 S pro Fahrt nachzufordern oder stehen diesem legitimen

Verlangen gesetzliche Bestimmungen entgegen?