2788/J XX.GP
der Abgeordneten Franz Riepl
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen
Die Finanzierung unseres Sozialsystems steht derzeit an der Spitze der öffentlichen Diskussion.
Eine der wichtigsten Säulen in diesem System ist unbestritten unsere allgemeine
Sozialversicherung. Deren Leistungen werden dabei zum größten Teil aus den Beiträgen der
Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Diese paritätische Finanzierungsform wird jedoch in
letzter Zeit immer häufiger von der Wirtschaft in Frage gestellt. Völlig übersehen wird
allerdings in der öffentlichen Diskussion, daß die Dienstgeber beträchtliche Beitragsschulden
bei den Gebietskrankenkassen haben. Einige Unternehmen führen weder die einbehaltenen
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer noch ihren eigenen Dienstgeberanteil
fristgerecht oder überhaupt nicht ab. Zudem kommt es immer häufiger zu Formen illegaler
Beschäftigung bzw. zu Beitragsleistungen, die nur einem Teil des gebührenden
Arbeitsverdienstes im Sinne des § 44, Abs. 1 ASVG entsprechen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1) Wie hoch waren die Beitragsrückstände (Schulden) der Dienstgeber bei den
Gebietskrankenkassen an den Stichtagen 31.12.96 und 31.03.97?
2) Wieviel davon sind Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet wurden?
3) Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beträge im Sinne der Frage 1 auf die einzelnen
Gebietskrankenkassen?
4) Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung
und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch die Dienstgeber betreffend den
§ 114 ASVG wurden von den einzelnen Gebietskrankenkassen im Jahr 1996 und bisher
im Jahr 1997 erstattet?
5) Wie erklären Sie sich allfällige Unterschiede in der Höhe der Beitragsschulden bei
den einzelnen Gebietskrankenkassen im Verhältnis zu den Beschäftigten?
6) Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den von den Gebietskrankenkassen
getätigten Anzeigen und der „Zahlungsmoral“ der Arbeitgeber?
7) Sind Sie bereit weitere Maßnahmen zu setzen bzw. anzuregen, um sicherzustellen, daß
künftig Arbeitgeber ihrer Verpflichtung zur fristgerechten Beitragszahlung verstärkt
nachkommen?