2788/J XX.GP

 

der Abgeordneten Franz Riepl

und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen

Die Finanzierung unseres Sozialsystems steht derzeit an der Spitze der öffentlichen Diskussion.

Eine der wichtigsten Säulen in diesem System ist unbestritten unsere allgemeine

Sozialversicherung. Deren Leistungen werden dabei zum größten Teil aus den Beiträgen der

Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Diese paritätische Finanzierungsform wird jedoch in

letzter Zeit immer häufiger von der Wirtschaft in Frage gestellt. Völlig übersehen wird

allerdings in der öffentlichen Diskussion, daß die Dienstgeber beträchtliche Beitragsschulden

bei den Gebietskrankenkassen haben. Einige Unternehmen führen weder die einbehaltenen

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer noch ihren eigenen Dienstgeberanteil

fristgerecht oder überhaupt nicht ab. Zudem kommt es immer häufiger zu Formen illegaler

Beschäftigung bzw. zu Beitragsleistungen, die nur einem Teil des gebührenden

Arbeitsverdienstes im Sinne des § 44, Abs. 1 ASVG entsprechen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

Anfrage:

1) Wie hoch waren die Beitragsrückstände (Schulden) der Dienstgeber bei den

Gebietskrankenkassen an den Stichtagen 31.12.96 und 31.03.97?

2) Wieviel davon sind Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet wurden?

3) Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beträge im Sinne der Frage 1 auf die einzelnen

Gebietskrankenkassen?

4) Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung

und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch die Dienstgeber betreffend den

§ 114 ASVG wurden von den einzelnen Gebietskrankenkassen im Jahr 1996 und bisher

im Jahr 1997 erstattet?

5) Wie erklären Sie sich allfällige Unterschiede in der Höhe der Beitragsschulden bei

den einzelnen Gebietskrankenkassen im Verhältnis zu den Beschäftigten?

6) Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den von den Gebietskrankenkassen

getätigten Anzeigen und der „Zahlungsmoral“ der Arbeitgeber?

7) Sind Sie bereit weitere Maßnahmen zu setzen bzw. anzuregen, um sicherzustellen, daß

künftig Arbeitgeber ihrer Verpflichtung zur fristgerechten Beitragszahlung verstärkt

nachkommen?