2799/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Schwimmer
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr.169
Der österreichische Nationalrat hat am 17.Nov.1993 in einer einstimmig gefaßten
Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Ratifikation
des internationalen Übereinkommens ILO Nr.169 über eingeborene und in Stammen lebende
Völker einzuleiten. Dem Vernehmen nach hat damals das Bundeskanzleramt Einwände gegen
eine Ratifizierung erhoben.
Diese Konvention ist ein Instrument, das die Identität eingeborener Völker und deren Rechte
auf die Weiterentwicklung eigener Institutionen im Rahmen der eigenen Kultur verankert. Die
44 Artikel der Konvention betreffen u.a. den Schutz vor Entzug bzw. Zerstörung des
traditionellen Lebensraumes, die Beschäftigungsbedingungen und Berufsausbildung von
Angehörigen dieser Völker, das Bildungswesen (Verwendung der eigenen Sprache etc.) und
das Gesundheitswesen.
Das Übereinkommen ist nach wie vor das einzige verbindliche Rechtsschutzinstrumentarium
für die indigenen Völker der gesamten Welt. Diese Völker, zu welchen ca. 8 % der
Menschheit gehören, stellen laut einer UN-Studie den diskriminiertesten und verletzlichsten
Sektor der Weltbevölkerung dar. Immer noch leben die meisten dieser Gruppen ohne effektive
Sicherung ihrer Landrechte und nach wie vor bleiben sie aus wichtigen, sie betreffenden
politischen Entscheidungsprozessen auf nationaler wie internationaler Ebene ausgeschlossen.
Die ILO-Konvention Nr. 169 ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung menschenrechtlicher
Mindeststandards für diese Völker.
Der Außenpolitische Ausschuß hat am 4. Juli 1997 erneut einen Entschließungsantrag
angenommen, indem die Bundesregierung aufgefordert wird, die notwendigen Schritte zur
Ratifikation des internationalen Übereinkommens ILO Nr. 169 einleiten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Bedenken haben Sie gegen eine Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr.169?
2. Werden Sie Überlegungen anstellen, wie sich diese Bedenken beseitigen lassen?
3. Welche Schritte werden Sie als Mitglied der Bundesregierung setzen, um der neuerlichen
Entschließung des Nationalrates an die Bundesregierung bezüglich der Einleitung von
Schritten zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr.169. nachzukommen?