2852/J XX.GP

 

der Abgeordneten Scheibner, Apfelbeck, Mag. Haupt, Dr. Ofner, DI Schöggl

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Ausstattung des Bundesheeres mit der Radaranlage RAC-3D der Firma

THOMSON-CSF

Das BMLV hat auf Basis eines Beschlusses des Landesverteidigungsrates vom 23. Februar

1995, im selben Jahr bei der Firma THOMSON-CSF den Ankauf von 6

Tieffliegererfassungsradar und 16 Zielzuweisungsradar der Type RAC-3D vertraglich

abgeschlossen.

In der Anfragebeantwortung 1353/AB XX.GP wird den Anfragestellern in Beantwortung der

Frage 3 mitgeteilt, daß die Radargeräte mit 1997 dem Bundesheer ausgeliefert werden.

Gleichlautende Anfragen im Landesverteidigungsausschuß wurden von seiten des BMLV

ebenfalls dahingehend beantwortet, daß eine Auslieferung dieser für die Fliegerabwehrtruppe,

und hier vor allem für die mit der IFlaL MISTRAL ausgerüsteten Einheiten und Verbande des

Heeres, wichtigen Radars mit April 1997 beginnen wird.

Den unterfertigten Anfragestellern liegen aber gegenteilige Informationen vor. Bis zum

heutigen Tag soll kein einziges dieser, für das Bundesheer wichtigen Radarsysteme der Type

RAC-3D bei den Präsenz- und Mobtruppenkörpern des Heeres eingetroffen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Landesverteidigung folgende

ANFRAGE

1. Wie weit ist der Beschaffungsvorgang zur Einführung der Radaranlage RAD-3C beim

Österreichischen Bundesheer gediehen?

2. Wurden schon Radaranlagen der Type RAD-3C der Firma THOMSON-CFS an das

Bundesheer ausgeliefert?

a. Wenn ja, wieviele und wieviele davon stehen bereits den Präsenz- und Mobverbänden der

Fliegerabwehrtruppe zur Verfügung?

b. Wenn nein, wann wird die erste Radaranlage dem Bundesheer ausgeliefert?

c. Wenn nein wann wird die erste Radaranlage bei der Truppe in Verwendung stehen?

3. Wann wird der Beschaffungsvorgang zur Einführung der Radaranlage RAD-3C

abgeschlossen sein?

4. Zu welchem Zeitpunkt ist die mit dem Radargerät RAD-3C auszurüstende Truppe soweit

ausgebildet und ausgerüstet, daß ein Zusammenwirken mit den Waffen und der Ausrüstung

dieser Einheiten und Verbände gewährleistet ist?

5. Welche rechtlichen Möglichkeiten bietet dem BMLV der mit der Firma THOMSON-CFS

abgeschlossene Vertrag für den Fall einer Verzögerung der Auslieferung der Radaranlagen

über das Jahr 1999 hinaus?

6. Welche rechtlichen Möglichkeiten bietet dem BMLV der mit der Firma THOMSON-CFS

abgeschlossene Vertrag, für den Fall der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen

durch die Firma THOMSON-CFS?