2852/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner, Apfelbeck, Mag. Haupt, Dr. Ofner, DI Schöggl
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die Ausstattung des Bundesheeres mit der Radaranlage RAC-3D der Firma
THOMSON-CSF
Das BMLV hat auf Basis eines Beschlusses des Landesverteidigungsrates vom 23. Februar
1995, im selben Jahr bei der Firma THOMSON-CSF den Ankauf von 6
Tieffliegererfassungsradar und 16 Zielzuweisungsradar der Type RAC-3D vertraglich
abgeschlossen.
In der Anfragebeantwortung 1353/AB XX.GP wird den Anfragestellern in Beantwortung der
Frage 3 mitgeteilt, daß die Radargeräte mit 1997 dem Bundesheer ausgeliefert werden.
Gleichlautende Anfragen im Landesverteidigungsausschuß wurden von seiten des BMLV
ebenfalls dahingehend beantwortet, daß eine Auslieferung dieser für die Fliegerabwehrtruppe,
und hier vor allem für die mit der IFlaL MISTRAL ausgerüsteten Einheiten und Verbande des
Heeres, wichtigen Radars mit April 1997 beginnen wird.
Den unterfertigten Anfragestellern liegen aber gegenteilige Informationen vor. Bis zum
heutigen Tag soll kein einziges dieser, für das Bundesheer wichtigen Radarsysteme der Type
RAC-3D bei den Präsenz- und Mobtruppenkörpern des Heeres eingetroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Wie weit ist der Beschaffungsvorgang zur Einführung der Radaranlage RAD-3C beim
Österreichischen Bundesheer gediehen?
2. Wurden schon Radaranlagen der Type RAD-3C der Firma THOMSON-CFS an das
Bundesheer ausgeliefert?
a. Wenn ja, wieviele und wieviele davon stehen bereits den Präsenz- und Mobverbänden der
Fliegerabwehrtruppe zur Verfügung?
b. Wenn nein, wann wird die erste Radaranlage dem Bundesheer ausgeliefert?
c. Wenn nein wann wird die erste Radaranlage bei der Truppe in Verwendung stehen?
3. Wann wird der Beschaffungsvorgang zur Einführung der Radaranlage RAD-3C
abgeschlossen sein?
4. Zu welchem Zeitpunkt ist die mit dem Radargerät RAD-3C auszurüstende Truppe soweit
ausgebildet und ausgerüstet, daß ein Zusammenwirken mit den Waffen und der Ausrüstung
dieser Einheiten und Verbände gewährleistet ist?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten bietet dem BMLV der mit der Firma THOMSON-CFS
abgeschlossene Vertrag für den Fall einer Verzögerung der Auslieferung der Radaranlagen
über das Jahr 1999 hinaus?
6. Welche rechtlichen Möglichkeiten bietet dem BMLV der mit der Firma THOMSON-CFS
abgeschlossene Vertrag, für den Fall der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
durch die Firma THOMSON-CFS?