2853/J XX.GP

 

der Abgeordneten DI Hofmann, Dr. Partik-Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausschreibung für die Privatisierung von Gepäck- und

Personenkontrollen auf dem Flughafen Salzburg

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge gab es für die

Privatisierung der Gepäck- und Personenkontrollen am Flughafen Salzburg zwei

Ausschreibungsverfahren. Weder im Zuge der ersten noch der zweiten

Ausschreibung erhielt einer der Anbieter den Zuschlag. Daher sei nun, laut eines

Sprechers des Innenministeriums, das Vorhaben ,, auf Eis gelegt".

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.) Wann fand die erste Ausschreibung statt?

2.) Wieviele Anbote gab es?

3.) Welche Firmen beteiligten sich an der Ausschreibung?

4.) Welche Anforderungskriterien hatten die sich bewerbenden Firmen zu erfüllen?

5.) Wer war der Bestbieter?

6.) War der Bestbieter zugleich auch Billigstbieter?

7.) Ist es richtig, daß bezüglich des Anbotes des Bestbieters der Vorwurf der

Unterpreisigkeit erhoben wurde?

Wenn ja, von wem und mit welcher Begründung?

8.) Ist es richtig, daß daraufhin zwei Gutachten erstellt wurden, die beide diesen

Vorwurf entkräfteten?

9.) Von wem wurden die genannten Gutachten erstellt?

10.) Aus welchen Gründen erhielt der Bestbieter nicht den Zuschlag, obwohl der

Vorwurf der Unterpreisigkeit mittels Gutachten entkräftet wurde, bereits

zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für

Verkehr das Anbot betreffend das Einvernehmen hergestellt war, und der

Zuschlag erteilt werden sollte?

lt.) Warum fand eine zweite Ausschreibung statt?

12.) Wann fand die zweite Ausschreibung statt?

13.) Welche Änderungen formaler und inhaltlicher Natur - abgesehen vom Datum -

wurden in der zweiten Ausschreibung im Vergleich zur ersten vorgenommen

und haben diese Änderungen irgendeine Relevanz hinsichtlich der Ermittlung

des besten Anbotes?

14.) Wie viele Firmen beteiligten sich an der zweiten Ausschreibung?

15.) Welche Firmen beteiligten sich an der zweiten Ausschreibung?

16.) Welche Anforderungskriterien hatten die sich bewerbenden Firmen zu erfüllen?

17.) Ist es richtig, daß die sich bewerbenden Firmen unter anderem über bereits

bestehendes Personal verfügen mußten?

Wenn ja, sollte es sich dabei um frei verfügbares Personal handeln, wie hoch

mußte der Personalstand sein und welche Firmen konnten diese Kriterien nicht

erfüllen?

18.) Ist es richtig, daß es sich beim Bestbieter um eine renommierte Firma handelt,

die in diesem Bereich auch international tätig ist und somit über die nötige

Erfahrung verfügt?

19.) Unterscheiden sich die Anbote des zweimaligen Bestbieters insofern, als

diesbezüglich eine Qualitätsverschlechterung durch die Konditionen des zweiten

Anbotes zu befürchten wäre?

Wenn ja, in welcher Hinsicht?

20.) Aus welchen Gründen stuft nun das Verkehrsministerium unter Bundesminister

Dr. Caspar Einem das Anbot des Bestbieters als qualitativ nicht entsprechend

ein, während sich bereits im Zuge der ersten Ausschreibung das Innen-

ministerium unter Bundesminister Dr. Caspar Einem mit dem Verkehrs-

ministerium ins Einvernehmen gesetzt hatte und der Bestbieter den Zuschlag

erhalten sollte?

21.) Was genau bedeutet die Aussage eines Sprechers des Innenministeriums, daß

das Vorhaben „auf Eis gelegt“ sei bzw. wann ist mit einer Vergabe der Gepäck-

und Personenkontrolle an eine private Firma zu rechnen und wovon hängt eine

diesbezügliche Entscheidung ab‘?

22) Ist es richtig, daß die für den Flughafen Salzburg zur Ausschreibung gelangten

Tätigkeiten am Flughafen Wien Schwechat bereits von einer privaten Firma

durchgeführt werden und die dadurch aufgeworfenen Kosten wesentlich höher

sind, als es das Angebot des Bestbieters für den Flughafen Salzburg erwarten

läßt?

23.) Ist es richtig, daß der Vertrag mit besagter Firma bereits verlängert wurde bzw.

werden wird?

24.) Ist es richtig, daß durch die Verlängerung oben genannten Vertrages und den

Verzicht auf eine neuerliche Ausschreibung es bereits von vornherein verab-

säumt wird, eine qualitativ entsprechende und gleichzeitig kostengünstigere

Lösung zu finden?

Wenn ja, warum findet keine Ausschreibung statt?