2875/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen
an die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend die Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende bezüglich
der „Werkvertragsregelungen“
Aufgrund von zahlreichen Gesprächen zwischen dem damaligen Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Arbeit und
Soziales, der IG Kultur Osterreich und der IG Freie Theaterarbeit kam es zu
einer Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende in Angelegenheiten
„Neuregelung der Werkverträge“, die bis Ende 1997 befristet ist und aufgrund
folgender Überlegungen erarbeitet wurde:
• Bei Kunst- und Kulturschaffenden steht das künstlerische Schaffen im
Vordergrund und nicht der Erwerb
• Viele Kunst- und Kulturschaffende leben jetzt schon am Rande des
Existenzminimums
Kunst- und Kulturschaffende sind als Rechtsperson zumeist in Vereinen
organisiert. Fast durchwegs handelt es sich dabei um Konstruktionen, bei
denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein und dieselbe Person sind. D.h.,
daß Künstler in diesen Fällen über ihre Honorare die volle Höhe der
Sozialabgaben zu tragen haben
• Zusätzliche Kostenbelastung durch Beschäftigung eines Steuerberaters
• Zusätzlicher Administrationsaufwand (An- und Abmelden; für ein paar Tage
Arbeitslosigkeit muß eine private Versicherung abgeschlossen werden, etc.)
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
1.
Wird es zu einer Generalreform der Werkvertragsregelung kommen? Wenn ja,
welchen Zeitraum fassen Sie ins Auge?
2.
Haben Sie die Absicht, die Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende
bis zur endgültigen Neuregelung der Causa „Werkverträge“ zu verlängern?
Wenn nein, warum nicht?
3.
Haben Sie die Absicht, die eingangs angeführten besonderen Umstände von
Kunst- und Kulturschaffenden bei der Neuregelung der „Werkverträge“ zu
berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form können Sie sich das vorstellen?
Wenn nein, warum nicht?
4.
Inwieweit werden bei diesen Überlegungen die Interessenvertretungen IG
Kultur Österreich und IG Freie Theaterarbeit eingebunden? Wenn ja, in
welcher konkreten Form?