2875/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt und PartnerInnen

an die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend die Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende bezüglich

der „Werkvertragsregelungen“

Aufgrund von zahlreichen Gesprächen zwischen dem damaligen Ministerium

für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Arbeit und

Soziales, der IG Kultur Osterreich und der IG Freie Theaterarbeit kam es zu

einer Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende in Angelegenheiten

„Neuregelung der Werkverträge“, die bis Ende 1997 befristet ist und aufgrund

folgender Überlegungen erarbeitet wurde:

• Bei Kunst- und Kulturschaffenden steht das künstlerische Schaffen im

Vordergrund und nicht der Erwerb

• Viele Kunst- und Kulturschaffende leben jetzt schon am Rande des

Existenzminimums

Kunst- und Kulturschaffende sind als Rechtsperson zumeist in Vereinen

organisiert. Fast durchwegs handelt es sich dabei um Konstruktionen, bei

denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein und dieselbe Person sind. D.h.,

daß Künstler in diesen Fällen über ihre Honorare die volle Höhe der

Sozialabgaben zu tragen haben

• Zusätzliche Kostenbelastung durch Beschäftigung eines Steuerberaters

• Zusätzlicher Administrationsaufwand (An- und Abmelden; für ein paar Tage

Arbeitslosigkeit muß eine private Versicherung abgeschlossen werden, etc.)

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die

Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

ANFRAGE

1.

Wird es zu einer Generalreform der Werkvertragsregelung kommen? Wenn ja,

welchen Zeitraum fassen Sie ins Auge?

2.

Haben Sie die Absicht, die Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende

bis zur endgültigen Neuregelung der Causa „Werkverträge“ zu verlängern?

Wenn nein, warum nicht?

3.

Haben Sie die Absicht, die eingangs angeführten besonderen Umstände von

Kunst- und Kulturschaffenden bei der Neuregelung der „Werkverträge“ zu

berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form können Sie sich das vorstellen?

Wenn nein, warum nicht?

4.

Inwieweit werden bei diesen Überlegungen die Interessenvertretungen IG

Kultur Österreich und IG Freie Theaterarbeit eingebunden? Wenn ja, in

welcher konkreten Form?