2884/J XX.GP
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend das leibliche Wohl des Bundeskanzlers a. D.
Dr. Franz Vranitzky flog am 4. Februar, begleitet von zwei Bodygards des GEK,
mit seiner Gattin nach Florida, um dort seinen Urlaub zu verbringen.
Der Personenschutz durch Beamte des Gendarmerieeinsatzkommandos stehe ihm,
laut Auskünften des Bundesministeriums für Inneres, zu.
Was aber bei den unterfertigten Abgeordneten doch einige Fragen aufwirft, ist der
Umstand, daß nicht nur die Kosten für den Personenschutz des Bundes-
kanzlers a.D. letztendlich vom Steuerzahler getragen werden müssen.
Denn sowohl die Rechnung für den Sondergastraum, den der ehemalige
Bundeskanzler am 4. Februar vor seinem Abflug nach Miami für eine Stunde
beanspruchte als auch die Rechnung über seine Konsumation am Flughafen Wien-
Schwechat ( Rechnungsnummer 70212 ) gingen an das Bundeskanzleramt.
Es liegt auf der Hand, daß der ehemalige Bundeskanzler seine Pensionsansprüche,
die durchaus nicht gering sind, für ,,Privatsache" hält ( News 27/97), im Gegenzug
aber sein leibliches Wohl - zumindest in dem uns bekannten Fall - einstuft als
Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Anders läßt es sich nicht erklären, daß
die Rechnung über 4 kleine Espressi, 2 Mineral, 2 Orangensäfte, 3 Buttersemmeln
und 5 Melange an das Bundeskanzleramt ging und somit letztlich vom Steuerzahler
zu tragen ist
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE:
1) Warum wurde der Sondergastraum für den ehemaligen Bundeskanzler, der in
diesem Fall keine offizielle, sondern lediglich eine Urlaubsreise antrat, vom
Bundeskanzleramt bestellt?
2) Welche rechtliche Begründung gibt es dafür, daß Dr. Vranitzky seine
Konsumationsrechnung und die Rechnung für den Sondergastraum an das
Bundeskanzleramt gehen ließ?
3) Welche Kosten warfen die Miete für den Sondergastraum und die Konsumation auf ?
4) Hat das Bundeskanzleramt die beiden Rechnungen bereits beglichen?
Wenn ja, warum?
5) Gehört es zu den Gepflogenheiten ehemaliger Regierungsmitglieder, private Konsumationen
auf Rechnung der Republik zu tätigen oder ist dieses Vorgehen eine persönliche Eigenheit
von Bundeskanzler a. D. Dr. Franz Vranitzky?