2884/J XX.GP

 

der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend das leibliche Wohl des Bundeskanzlers a. D.

Dr. Franz Vranitzky flog am 4. Februar, begleitet von zwei Bodygards des GEK,

mit seiner Gattin nach Florida, um dort seinen Urlaub zu verbringen.

Der Personenschutz durch Beamte des Gendarmerieeinsatzkommandos stehe ihm,

laut Auskünften des Bundesministeriums für Inneres, zu.

Was aber bei den unterfertigten Abgeordneten doch einige Fragen aufwirft, ist der

Umstand, daß nicht nur die Kosten für den Personenschutz des Bundes-

kanzlers a.D. letztendlich vom Steuerzahler getragen werden müssen.

Denn sowohl die Rechnung für den Sondergastraum, den der ehemalige

Bundeskanzler am 4. Februar vor seinem Abflug nach Miami für eine Stunde

beanspruchte als auch die Rechnung über seine Konsumation am Flughafen Wien-

Schwechat ( Rechnungsnummer 70212 ) gingen an das Bundeskanzleramt.

Es liegt auf der Hand, daß der ehemalige Bundeskanzler seine Pensionsansprüche,

die durchaus nicht gering sind, für ,,Privatsache" hält ( News 27/97), im Gegenzug

aber sein leibliches Wohl - zumindest in dem uns bekannten Fall - einstuft als

Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Anders läßt es sich nicht erklären, daß

die Rechnung über 4 kleine Espressi, 2 Mineral, 2 Orangensäfte, 3 Buttersemmeln

und 5 Melange an das Bundeskanzleramt ging und somit letztlich vom Steuerzahler

zu tragen ist

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE:

1) Warum wurde der Sondergastraum für den ehemaligen Bundeskanzler, der in

diesem Fall keine offizielle, sondern lediglich eine Urlaubsreise antrat, vom

Bundeskanzleramt bestellt?

2) Welche rechtliche Begründung gibt es dafür, daß Dr. Vranitzky seine

Konsumationsrechnung und die Rechnung für den Sondergastraum an das

Bundeskanzleramt gehen ließ?

3) Welche Kosten warfen die Miete für den Sondergastraum und die Konsumation auf ?

4) Hat das Bundeskanzleramt die beiden Rechnungen bereits beglichen?

Wenn ja, warum?

5) Gehört es zu den Gepflogenheiten ehemaliger Regierungsmitglieder, private Konsumationen

auf Rechnung der Republik zu tätigen oder ist dieses Vorgehen eine persönliche Eigenheit

von Bundeskanzler a. D. Dr. Franz Vranitzky?