2900/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend: Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-

Minen und der damit in Zusammenhang stehenden Entschließung des

Nationalrates

Da mit dem Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen

(BGBl 13/1997) einem wichtigen humanitären Anliegen Rechnung getragen und ein

Vorbild für Regelungen in anderen Ländern geschaffen wurde, ist die Vollziehung

dieses Gesetzes und der damit verbundenen Entschließung des Nationalrates vom

13. Dezember 1996 von allgemeinem öffentlichen Interesse. In dieser Entschließung

wird der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten aufgefordert, auf die

österreichische Industrie dahin gehend einzuwirken, daß seitens der Industrie keine

über die Verbote des Bundesgesetzes über Anti-Personen-Minen hinausgehende

Maßnahmen ergriffen werden, die einen Umbau von Richtsplitterladungen in Anti-

Personenen-Minen zulassen.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende

Anfrage

1. In welcher Form und mit welchem Datum sind Sie dem Entschließungsantrag

des Nationalrates nachgekommen?

2. Haben Sie direkt mit jenen Firmen Kontakt aufgenommen, die in der

Vergangenheit in Frage kommende Sprengstoffe und Waffensysteme erzeugt

haben?

3. Hat es Rückäußerungen der Industrie bzw. einzelner Firmen zu den ihnen

übermittelten Aufforderungen gegeben und welche Mitteilung wurden darin

gemacht?

4. Wie konnte, trotz Entschließung des Nationalrates vom 13. 12.1996,

am 19.12.1996 eine Genehmigung für Richtsplitterladungen, die nach

Berichten aus Norwegen, sehr leicht in Anti-Personen-Minen umbaubar sind,

erteilt werden?

5. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um der Entschließung des

Nationalrates in Zukunft nachzukommen?