2900/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend: Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot von Anti-Personen-
Minen und der damit in Zusammenhang stehenden Entschließung des
Nationalrates
Da mit dem Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen
(BGBl 13/1997) einem wichtigen humanitären Anliegen Rechnung getragen und ein
Vorbild für Regelungen in anderen Ländern geschaffen wurde, ist die Vollziehung
dieses Gesetzes und der damit verbundenen Entschließung des Nationalrates vom
13. Dezember 1996 von allgemeinem öffentlichen Interesse. In dieser Entschließung
wird der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten aufgefordert, auf die
österreichische Industrie dahin gehend einzuwirken, daß seitens der Industrie keine
über die Verbote des Bundesgesetzes über Anti-Personen-Minen hinausgehende
Maßnahmen ergriffen werden, die einen Umbau von Richtsplitterladungen in Anti-
Personenen-Minen zulassen.
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende
Anfrage
1. In welcher Form und mit welchem Datum sind Sie dem Entschließungsantrag
des Nationalrates nachgekommen?
2. Haben Sie direkt mit jenen Firmen Kontakt aufgenommen, die in der
Vergangenheit in Frage kommende Sprengstoffe und Waffensysteme erzeugt
haben?
3. Hat es Rückäußerungen der Industrie bzw. einzelner Firmen zu den ihnen
übermittelten Aufforderungen gegeben und welche Mitteilung wurden darin
gemacht?
4. Wie konnte, trotz Entschließung des Nationalrates vom 13. 12.1996,
am 19.12.1996 eine Genehmigung für Richtsplitterladungen, die nach
Berichten aus Norwegen, sehr leicht in Anti-Personen-Minen umbaubar sind,
erteilt werden?
5. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um der Entschließung des
Nationalrates in Zukunft nachzukommen?