2929/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verwendung der zweckgebundenen Strafeinnahmen aus dem Straßenverkehr
(§ 100 Abs. 10 StVO) zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung
Die Effizienz von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen,
strengere Strafen bei höherer Alkoholisierung, etc.) ist wesentlich von deren Kontrolle durch
die Exekutive abhängig. Deshalb wurde im Rahmen der 19. Novelle zur Straßenverkehrs-
ordnung (§ 100 Abs. 10 StVO) beschlossen, 20% der Strafgelder für den Einsatz zusätzlicher
Organe auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung zweckzuwidmen.
Vor allem die im Juli dieses Jahres beschlossenen strengeren Bestimmungen bei höherer
Alkoholisierung bedürfen einer effektiven Überwachung, um den beabsichtigten Zweck -
weniger alkoholisierte Fahrzeuglenker - zu erzielen. Dazu sind aber zusätzliches Personal im
Exekutivbereich und zusätzliche Überwachungsgeräte notwendig, die durch die Bestimmung
des § 100 Abs. 10 StVO finanziert werden sollen. .
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie hoch war der Betrag, der in den Jahren 1994, 1995 und 1996 an zweckgebundenen
Strafeinnahmen gemäß § 100 Abs. 10 StVO eingenommen wurde, und zwar jeweils
aufgeschlüsselt für Autobahnen, Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen?
2. Wie hoch ist der Betrag aus diesem Titel im ersten Halbjahr 1997, aufgeschlüsselt für
Autobahnen, Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen?
3 . Wie hoch wird der geschätzte Betrag aus diesem Titel für 1997, aufgeschlüsselt für
Autobahnen, Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen voraussichtlich sein?
4. Wie lautet die Verteilung der gesamten Strafgeldbeträge jeweils auf Bund, Länder und
Gemeinden für 1994, 1995, 1996 und das erste Halbjahr 1997?
5 . Wie hoch waren die Strafbeträge in den in Frage 4 angeführten Jahren für das Bundesland
Oberösterreich (aufgeteilt auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen)?
6. Wie viele zusätzliche Organe (Dienstposten bzw. Mitarbeiter) wurden aufgrund des § 100
Abs. 10 StVO für die Verkehrsüberwachung in den Jahren 1994, 1995 und 1996
aufgenommen?
7. Wie lautet die Verteilung nach Bundesländern?
8 . Wenn keine zusätzlichen Organe aufgenommen wurden, warum nicht?
9. Wurden zusätzliche Organe (Dienstposten bzw. Mitarbeiter) für die Verkehrsüberwachung
im ersten Halbjahr 1997 aufgenommen?
10. Wenn ja, wie viele und wie lautet die Verteilung nach Bundesländern?
11 . Wenn keine zusätzlichen Organe aufgenommen wurden, warum nicht?
12. Beabsichtigen Sie, weitere Organe für die Verkehrsüberwachung noch in diesem Jahr
aufzunehmen?
13 Wenn ja. wie viele und wie lautet die Verteilung nach Bundesländern?
14. Wenn nein, warum nicht?
15 , Wie viele und welche zusätzliche technische Hilfsmittel (Überwachungsgeräte) wurden für
die Verkehrsüberwachung in den Jahren 1995 und 1996 angeschafft?
16 Wie gestaltet sich die Verteilung nach Bundesländern?
17. Falls keine zusätzlichen technischen Geräte angeschafft wurden, warum nicht?
18. Wie viele und welche zusätzliche technische Geräte wurden für die Verkehrsüberwachung
im ersten Halbjahr 1997 aufgenommen und wie gestaltet sich die diesbezügliche Planung
Ihres Ressorts bis Ende dieses Jahres?
19 Wie gestaltet sich die Verteilung nach Bundesländern?
20. Falls keine zusätzlichen technischen Geräte bis Ende dieses Jahres angeschafft werden,
warum nicht?