2935/J XX.GP

 

der Abgeordneten Apfelbeck

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend unerledigte Anregungen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d.B.,

XX. GP)

Laut Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes - Verwaltungsjahr 1995 gibt es noch immer einige

Anregungen des Rechnungshofes aus den Vorjahren, die nicht bzw. nicht endgültig erledigt

sind.

Da der Rechnungshof Anregungen nur in begründeten Fällen und nach reichlicher Überlegung

ausspricht, die Begründung ihres Ministeriums, weshalb die einzelnen Anregungen nicht bzw.

noch nicht verwirklicht werden könnten bzw. konnten nicht ausreichend und zum Teil nicht

ganz verständlich sind, gibt es zu den meisten der unerledigten Anregungen Fragen bzw. einen

Erklärungsbedarf

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft folgende

ANFRAGE

1. Abgrenzung der Maßnahmen des Wasserbaues von der Tätigkeit der Dienststellen der

Wildbach- und Lawinenverbauung in den Bundesländern

a) Welche der fehlenden Verordnungen wurden mittlerweile erlassen?

b) In welchen Ländern fehlen derzeit entsprechende Verordnungen?

c) Wann werden die noch ausstehenden Verordnungen erlassen werden?

2. Abstandnahme von der dem Forstgesetz 1975 widersprechenden Tragung des Projek-

tierungs- und Durchführungsaufwandes (Wildbach- und Lawinenverbauung) sowie des

Verwaltungsauftwandes (Gebietsbauleitungen der Sektion Salzburg und Kärnten des

Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung) zu Tasten der Baumittel

a) In welchem Stadium befinden sich derzeit die Gespräche über die künftige Organisation und

wie wird diese aussehen?

b) In welchem Stadium befinden sich derzeit die Gespräche über eine Strukturreform und wie

wird diese aussehen?

3. Neuerstellung eines Bauhofkonzeptes mit betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben für die

Bauhöfe im Bereich des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung

sowie Einführung einer Betriebsabrechnung und einer bundeseinheitlichen Verrechnung

von Maschinenmieten an diesen Bauhöfen

a) Wer hat Erhebungen für das Bauhofkonzept durchgeführt?

b) Wann wurden diese Erhebungen abgeschlossen?

c) Welches Ergebnis haben diese Erhebungen gebracht?

d) Wann soll das angekündigte Bauhofkonzept vorliegen?

e) Inwieweit wurden bereits Leistungsdaten betreffend die Baustellen im Bauhofbereich erfaßt

und welche Ergebnisse und Erfahrungen hat man bislang dabei gewonnen?

4. Behebung des im Bereich des Wasserrechtes besonders ausgeprägten Vollzugsdefizites

a) Wann wurde mit den Ländern eine Vorgangsweise nach Prioritäten vereinbart?

b) Welche Prioritäten in den einzelnen Ländern gibt es?

5 Wirksamer Vollzug der Strafbestimmungen nach dem Wasserrechtsgesetz einschließlich

der Vollstreckung behördlich angeordneter Maßnahmen

a) Welche Differenzen innerhalb der Koalition bzw. zwischen den einzelnen Bundesministerien

behindern eine Beschlußfassung der Regierungsvorlage?

b) Sind Deregulierungen, insbesondere die Umwandlung der Bewilligungs- in eine Anzeige-

pflicht für normierte und typisierte Anlagen, vorgesehen?

c) Wird sich nach dem derzeitigen Stand der Dinge die für 1997 geplante Beschlußfassung

einhalten lassen?

6. Schaffung von Begleitmaßnahmen zu den Vollzugshandlungen unter Berücksichtigung der

Intensivlandwirtschaft, wie z.B. Vermeidungs- und Minimierungstechnologien und Maß-

nahmen zur weitergehenden Abwasserreinigung

a) Welche EU-Anpassungen sind in diesem Bereich nötig?

b) Inwieweit wurden EU-Anpassungen bereits durchgeführt?

c) Inwieweit kann die angeführte Verordnung die in sie gesetzten Erwartungen tatsächlich er-

füllen, v.a. welche praktischen Änderungen und Verbesserungen hat der Erlaß dieser Ver-

ordnung mit sich gebracht?

7. Klärung der Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BMF und den Ländern über die

Finanzierung des wasserrechtlichen Vollzuges

a) Welche Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Finanzministerium und dem Bundes-

ministerium für Land- und Forstwirtschaft gibt es betreffend die Finanzierung des wasser-

wirtschaftlichen Vollzuges?

b) In welcher Höhe will das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Mittel zur

Abdeckung des vom Bund zu tragenden Zweckaufwandes erhalten?

c) Wann rechnet man seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft mit einer

Einigung in dieser Frage?