2966/J XX.GP
der Abg.Mag.Trattner, Ing.Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Nichtbeantwortung der Anfrage zum Thema: Mautinkasso
A13 Brennerautobahn
Am 06.Juni 1997 richtete der Sprecher des Transitforums Austria-
Tirol, Herr Fritz Gurgiser, folgende Anfrage gem. Bundes-
auskunftspflichtgesetz an das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Der österreichische Gesetzgeber( Nationalrat) hat in der
Entschließung vom l6.November 1995 betreffend Neuregelung der
Mautgebühren auf der A13 Brennerautobahn(E43-NR/XIX.GP) wie
folgt beschlossen:
l.Der Tarif der Kategorie F ist für Lastkraftwagen über l,3m
Höhe und mit mehr als 3 Achsen, die sowohl lärm- als auch
schadstoffarm sind, mit S 1500.- festzusetzen, der Tarif der
Kategorie C für nicht lärm- und schadstoffarme Lastkraftwagen
über l,3m Höhe und mit mehr als 3 Achsen ist mit S 1500.-
festzulegen. Die Kurzstreckentarife sind beizubehalten.
2.Sowohl lärm- als auch schadstoffarme Lastkraftwagen erhalten
den oben genannten, aus Ökologischen Gründen ermäßigten Tarif
der Kategorie F nur im Kartenvorverkauf, wobei diese Tarife nur
fahrzeuggebunden gegen die entsprechenden Nachweise abgegeben
werden dürfen. Als schadstoffarm wird derzeit ein LKW mit einem
COP-Wert von max.9 (entspricht max.9g NOx/kWh) definiert; nach
Inkrafttreten der Euro 2-Norm ist dieser COP-Grenzwert auf 7
abzusenken.
Die Euro 2-Norm ist mit l.Oktober 1996 in Kraft getreten (RL
91/542/EWG u. BGBL. 214/1995, 40.KDV-Novelle)
Dessenungeachtet wurde bis zum heutigen Tag diese Entschließung
des Nationalrates von Ihrem für die Regelung der Tarifgestaltung
zuständigen Ressort nicht umgesetzt. Diesbezüglich verweisen wir
auf die aktuelle Mautübersicht der Alpenstraßen AG, gültig ab
l.Jänner 1997 einerseits, sowie auf eine telefonische Anfrage
vom 05.Juni 1997 andererseits. In diesem Telefonat wurde uns
bestätigt, daß für die Erreichung des begünstigten Tarifes von S
1500.- ein COp-Wert von 9g NOxIkWh festgelegt ist und ein
entsprechender COP-Ausweis von der Hauptmautstelle Schönberg
bzw. der Zentrale Innsbruck ausgestellt wird.
Anfrage
1. Ist Ihrem Ressort, die von uns zitierte Entschließung des
Nationalrates bekannt ?
2. Ist Ihrem Ressort bekannt, daß die Euro 2-Norm mit l.Oktober
1996 in Kraft getreten ist ?
3. Ist Ihrem Ressort bekannt, daß durch die Nicht-Umsetzung
dieser Entschließung des Nationalrates der Republik Österreich
ein Schaden in Höhe von ca.200 Mio.Schilling entstanden ist ?
4. Sind Sie bereit, diese Entschließung des Nationalrates
unverzüglich umzusetzen ?
5. Wieviele COP-Ausweise mit einem NOX-Wert von 8g bzw. 9g
NOX/kwh sind in der Zeit vom l.Oktober 1996 bis zum heutigen
Tag von der Hauptmautstelle Schönberg bzw. von der Zentrale
Innsbruck ausgestellt worden ?
6. Durch die Ausstellung dieser COP-Ausweise der Alpenstraßen AG
sind Ihrem Ressort die Fahrzeughalter bekannt. Sind Sie bereit,
von diesen Fahrzeughaltern die zu Unrecht bezogene
Mautbegünstigung von S 350. - pro Fahrt nachzufordern, oder
stehen diesem Verlangen gesetzliche Bestimmungen entgegen ?
7. Teilen Sie unsere Meinung, daß es sich in dieser
Angelegenheit um ein offensichliches Fehlverhalten Ihres
Ressorts handelt ?
Der §3 des Bundesauskunftspflichtgesetzes lautet
‚Auskünfte sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen
8 Wochen nach Hinlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen."
Kann aus besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten
werden, so ist der Auskunftswerber jedenfalls zu verständigen.
Da bis zum heutigen Tag, den 16.Septernber 1997, weder eine
Beantwortung dieser Anfrage, noch eine Benachrichtigung seitens
Ihres Bundesministeriums eingelangt ist, sehen sich die
unterfertigten Abgeordneten zu folgender Anfrage an den Herrn
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten veranlaßt.
Anfrage
1. Warum wurde entgegen den Richtlinien des Bundesauskunfts-
pflichtgesetzes diese Anfrage des Transitforums Austria-Tirol
noch immer nicht beantwortet ?
2. Stellt diese Nichtbeantwortung, oder Nichtbenachrichtigung
nicht einen klaren Verstoß gegen den §3 des Bundesauskunfts-
pflichtgesetzes dar?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen
3. Auf welche Tatsache ist es laut Ihrer Meinung zurückzuführen,
daß die Beantwortung dieser Anfrage durch Ihr Bundesministerium
immer noch auf sich warten läßt ?
4. Welche widrigen Umstände haben Ihr Bundesministerium bisher
davon abgehalten, dem Transitforum Austria-Tirol wenigstens eine
Benachrichtigung über die Gründe der Verzögerung bei der
Anfragebeantwortung zukommen zu lassen ?
5. Verstehen Sie als ressortzustdändiges Regierungsmitglied das
Verhalten Ihres Bundesministeriums in dieser Angelegenheit als
die vielgepriesene Bürgernähe, welche ja von der Bundesregierung
immer wieder propagiert wird ?
6. Sehen Sie sich im Stande, die vom Transitforum Austria-Tirol
gestellten Anfragen 1. bis 6. wenigstens den unterfertigten
Abgeordneten fristgerecht zu beantworten ?