2966/J XX.GP

 

der Abg.Mag.Trattner, Ing.Meischberger und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Nichtbeantwortung der Anfrage zum Thema: Mautinkasso

A13 Brennerautobahn

Am 06.Juni 1997 richtete der Sprecher des Transitforums Austria-

Tirol, Herr Fritz Gurgiser, folgende Anfrage gem. Bundes-

auskunftspflichtgesetz an das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Der österreichische Gesetzgeber( Nationalrat) hat in der

Entschließung vom l6.November 1995 betreffend Neuregelung der

Mautgebühren auf der A13 Brennerautobahn(E43-NR/XIX.GP) wie

folgt beschlossen:

l.Der Tarif der Kategorie F ist für Lastkraftwagen über l,3m

Höhe und mit mehr als 3 Achsen, die sowohl lärm- als auch

schadstoffarm sind, mit S 1500.- festzusetzen, der Tarif der

Kategorie C für nicht lärm- und schadstoffarme Lastkraftwagen

über l,3m Höhe und mit mehr als 3 Achsen ist mit S 1500.-

festzulegen. Die Kurzstreckentarife sind beizubehalten.

2.Sowohl lärm- als auch schadstoffarme Lastkraftwagen erhalten

den oben genannten, aus Ökologischen Gründen ermäßigten Tarif

der Kategorie F nur im Kartenvorverkauf, wobei diese Tarife nur

fahrzeuggebunden gegen die entsprechenden Nachweise abgegeben

werden dürfen. Als schadstoffarm wird derzeit ein LKW mit einem

COP-Wert von max.9 (entspricht max.9g NOx/kWh) definiert; nach

Inkrafttreten der Euro 2-Norm ist dieser COP-Grenzwert auf 7

abzusenken.

Die Euro 2-Norm ist mit l.Oktober 1996 in Kraft getreten (RL

91/542/EWG u. BGBL. 214/1995, 40.KDV-Novelle)

Dessenungeachtet wurde bis zum heutigen Tag diese Entschließung

des Nationalrates von Ihrem für die Regelung der Tarifgestaltung

zuständigen Ressort nicht umgesetzt. Diesbezüglich verweisen wir

auf die aktuelle Mautübersicht der Alpenstraßen AG, gültig ab

l.Jänner 1997 einerseits, sowie auf eine telefonische Anfrage

vom 05.Juni 1997 andererseits. In diesem Telefonat wurde uns

bestätigt, daß für die Erreichung des begünstigten Tarifes von S

1500.- ein COp-Wert von 9g NOxIkWh festgelegt ist und ein

entsprechender COP-Ausweis von der Hauptmautstelle Schönberg

bzw. der Zentrale Innsbruck ausgestellt wird.

Anfrage

1. Ist Ihrem Ressort, die von uns zitierte Entschließung des

Nationalrates bekannt ?

2. Ist Ihrem Ressort bekannt, daß die Euro 2-Norm mit l.Oktober

1996 in Kraft getreten ist ?

3. Ist Ihrem Ressort bekannt, daß durch die Nicht-Umsetzung

dieser Entschließung des Nationalrates der Republik Österreich

ein Schaden in Höhe von ca.200 Mio.Schilling entstanden ist ?

4. Sind Sie bereit, diese Entschließung des Nationalrates

unverzüglich umzusetzen ?

5. Wieviele COP-Ausweise mit einem NOX-Wert von 8g bzw. 9g

NOX/kwh sind in der Zeit vom l.Oktober 1996 bis zum heutigen

Tag von der Hauptmautstelle Schönberg bzw. von der Zentrale

Innsbruck ausgestellt worden ?

6. Durch die Ausstellung dieser COP-Ausweise der Alpenstraßen AG

sind Ihrem Ressort die Fahrzeughalter bekannt. Sind Sie bereit,

von diesen Fahrzeughaltern die zu Unrecht bezogene

Mautbegünstigung von S 350. - pro Fahrt nachzufordern, oder

stehen diesem Verlangen gesetzliche Bestimmungen entgegen ?

7. Teilen Sie unsere Meinung, daß es sich in dieser

Angelegenheit um ein offensichliches Fehlverhalten Ihres

Ressorts handelt ?

Der §3 des Bundesauskunftspflichtgesetzes lautet

‚Auskünfte sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen

8 Wochen nach Hinlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen."

Kann aus besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten

werden, so ist der Auskunftswerber jedenfalls zu verständigen.

Da bis zum heutigen Tag, den 16.Septernber 1997, weder eine

Beantwortung dieser Anfrage, noch eine Benachrichtigung seitens

Ihres Bundesministeriums eingelangt ist, sehen sich die

unterfertigten Abgeordneten zu folgender Anfrage an den Herrn

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten veranlaßt.

Anfrage

1. Warum wurde entgegen den Richtlinien des Bundesauskunfts-

pflichtgesetzes diese Anfrage des Transitforums Austria-Tirol

noch immer nicht beantwortet ?

2. Stellt diese Nichtbeantwortung, oder Nichtbenachrichtigung

nicht einen klaren Verstoß gegen den §3 des Bundesauskunfts-

pflichtgesetzes dar?

a. Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen

3. Auf welche Tatsache ist es laut Ihrer Meinung zurückzuführen,

daß die Beantwortung dieser Anfrage durch Ihr Bundesministerium

immer noch auf sich warten läßt ?

4. Welche widrigen Umstände haben Ihr Bundesministerium bisher

davon abgehalten, dem Transitforum Austria-Tirol wenigstens eine

Benachrichtigung über die Gründe der Verzögerung bei der

Anfragebeantwortung zukommen zu lassen ?

5. Verstehen Sie als ressortzustdändiges Regierungsmitglied das

Verhalten Ihres Bundesministeriums in dieser Angelegenheit als

die vielgepriesene Bürgernähe, welche ja von der Bundesregierung

immer wieder propagiert wird ?

6. Sehen Sie sich im Stande, die vom Transitforum Austria-Tirol

gestellten Anfragen 1. bis 6. wenigstens den unterfertigten

Abgeordneten fristgerecht zu beantworten ?