2978/J XX.GP
der Abgeordneten Barmüller
und weitere Abgeordnete
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vereinbarungen über Bußgeldhöhen bei Weinfesten
Aufgrund der zunehmend strengen Kontrollmaßnahmen die zur Bekämpfung des
Problems Alkohol am Steuer gesetzt werden, treten Vorsitzende lokaler Vereine und
Kommunalpolitiker an leitende Gendarmeriebeamtinnen und -beamte heran, um zu
Zeiten von Weinfesten für eingegrenzte regionale Gebiete bestimmte Bußgeldhöhen
zu vereinbaren. Demnach müssen Besucherinnen und Besucher von Weinfesten
nicht mit strengeren Maßnahmen rechnen, wenn Sie sich alkoholisiert und ein Auto
selbst lenkend auf dem Weg vom Weinfest nach Hause befinden.
Die Beamten sind - nicht zuletzt aufgrund der verharmlosenden parlamentarischen
Diskussion bezüglich des Problems Alkohol am Steuer - bei der Vollziehung der
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einem besonderen sozialen Druck
ausgeliefert: Die Interessen der lokalen Wirtschaft und der Lokalpolitik auf der einen
Seite sowie die Mentalität, daß Alkohol am Steuer bestenfalls ein Kavaliersdelikt sei,
auf der anderen Seite bedeuten für die vollziehenden Beamten aus leicht
nachvollziehbaren Gründen ein besonderes Spannungsverhältnis
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist die in der Einleitung aufgezeigte Problematik bereits im Bundesministerium für
Inneres bekannt?
2. Sind nach im Bundesministerium für Inneres herrschender Rechtsauffassung
gesetzliche oder andere verwaltungsinterne Grundlagen vorhanden, aufgrund
derer ein solches Vorgehen möglich wäre?
3. Wenn Frage 1 bejaht wird: Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um dieser
Problematik beizukommen?
4. Wenn Frage 1 verneint wird: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um
Beamtinnen und Beamte vor Ort in der Zurückweisung solcher Ansinnen zu
unterstützen?
5. Wie ist der Versuch, ein solches Vorgehen der Gendarmerie zu bewirken, nach
im Bundesministerium herrschender Rechtsauffassung zu qualifizieren?