2978/J XX.GP

 

der Abgeordneten Barmüller

und weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vereinbarungen über Bußgeldhöhen bei Weinfesten

Aufgrund der zunehmend strengen Kontrollmaßnahmen die zur Bekämpfung des

Problems Alkohol am Steuer gesetzt werden, treten Vorsitzende lokaler Vereine und

Kommunalpolitiker an leitende Gendarmeriebeamtinnen und -beamte heran, um zu

Zeiten von Weinfesten für eingegrenzte regionale Gebiete bestimmte Bußgeldhöhen

zu vereinbaren. Demnach müssen Besucherinnen und Besucher von Weinfesten

nicht mit strengeren Maßnahmen rechnen, wenn Sie sich alkoholisiert und ein Auto

selbst lenkend auf dem Weg vom Weinfest nach Hause befinden.

Die Beamten sind - nicht zuletzt aufgrund der verharmlosenden parlamentarischen

Diskussion bezüglich des Problems Alkohol am Steuer - bei der Vollziehung der

einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einem besonderen sozialen Druck

ausgeliefert: Die Interessen der lokalen Wirtschaft und der Lokalpolitik auf der einen

Seite sowie die Mentalität, daß Alkohol am Steuer bestenfalls ein Kavaliersdelikt sei,

auf der anderen Seite bedeuten für die vollziehenden Beamten aus leicht

nachvollziehbaren Gründen ein besonderes Spannungsverhältnis

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1. Ist die in der Einleitung aufgezeigte Problematik bereits im Bundesministerium für

Inneres bekannt?

2. Sind nach im Bundesministerium für Inneres herrschender Rechtsauffassung

gesetzliche oder andere verwaltungsinterne Grundlagen vorhanden, aufgrund

derer ein solches Vorgehen möglich wäre?

3. Wenn Frage 1 bejaht wird: Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um dieser

Problematik beizukommen?

4. Wenn Frage 1 verneint wird: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um

Beamtinnen und Beamte vor Ort in der Zurückweisung solcher Ansinnen zu

unterstützen?

5. Wie ist der Versuch, ein solches Vorgehen der Gendarmerie zu bewirken, nach

im Bundesministerium herrschender Rechtsauffassung zu qualifizieren?