3018/J XX.GP
der Abgeordneten DI Hofmann, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Ausschreibung für die Privatisierung von Gepäck- und
Personenkontrollen auf dem Flughafen Salzburg
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge gab es für die
Privatisierung der Gepäck- und Personenkontrollen am Flughafen Salzburg
zwei Ausschreibungsverfahren. Weder im Zuge der ersten noch der zweiten
Ausschreibung erhielt einer der Anbieter den Zuschlag.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1.) Ist es richtig, daß im Zuge der ersten Ausschreibung für die
Privatisierung von Personen-und Gepäckkontrollen am Flughafen
Salzburg — 31.05.1995 — bereits zwischen dem Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesministeriums für Inneres das
Angebot des Bestbieters betreffend das Einvernehmen hergestellt worden
war und der Bestbieter den Zuschlag erhalten
sollte?
2.) Ist es richtig, daß der Best-und zugleich Billigstbieter nur aus formalen
Gründen, d.h. auf Grund der Nichtigerklärung des Vergabeverfahrens
durch das Bundesvergabeamt, den Zuschlag nicht erhalten konnte?
3.) Ist es richtig daß im Zuge der zweiten Ausschreibung — 25.10.1996 — als
Bestbieter dieselbe Firma ermittelt wurde?
4.) Unterscheiden sich die Anbote des zweimaligen Bestbieters insofern, als
diesbezüglich eine Qualitätsverschlechterung durch die Konditionen des
zweiten Anbotes zu befürchten wäre?
Wenn ja, in welcher Hinsicht?
5.) Aus welchen Gründen erhielt der Best-und zugleich Billigstbieter nach
Abschluß des zweiten Ausschreibungsverfahrens nicht den Zuschlag?