3018/J XX.GP

 

der Abgeordneten DI Hofmann, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Ausschreibung für die Privatisierung von Gepäck- und

Personenkontrollen auf dem Flughafen Salzburg

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge gab es für die

Privatisierung der Gepäck- und Personenkontrollen am Flughafen Salzburg

zwei Ausschreibungsverfahren. Weder im Zuge der ersten noch der zweiten

Ausschreibung erhielt einer der Anbieter den Zuschlag.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

Anfrage:

1.) Ist es richtig, daß im Zuge der ersten Ausschreibung für die

Privatisierung von Personen-und Gepäckkontrollen am Flughafen

Salzburg — 31.05.1995 — bereits zwischen dem Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesministeriums für Inneres das

Angebot des Bestbieters betreffend das Einvernehmen hergestellt worden

war und der Bestbieter den Zuschlag erhalten sollte?

2.) Ist es richtig, daß der Best-und zugleich Billigstbieter nur aus formalen

Gründen, d.h. auf Grund der Nichtigerklärung des Vergabeverfahrens

durch das Bundesvergabeamt, den Zuschlag nicht erhalten konnte?

3.) Ist es richtig daß im Zuge der zweiten Ausschreibung — 25.10.1996 — als

Bestbieter dieselbe Firma ermittelt wurde?

4.) Unterscheiden sich die Anbote des zweimaligen Bestbieters insofern, als

diesbezüglich eine Qualitätsverschlechterung durch die Konditionen des

zweiten Anbotes zu befürchten wäre?

Wenn ja, in welcher Hinsicht?

5.) Aus welchen Gründen erhielt der Best-und zugleich Billigstbieter nach

Abschluß des zweiten Ausschreibungsverfahrens nicht den Zuschlag?