3019/J XX.GP

 

Wie aus 2726/AB hervorgeht, wurde für den 4. Februar 1997 vom

Bundeskanzleramt für ein Gespräch, das der amtierende Bundeskanzler mit

dem Bundeskanzler a.D., Dr. Franz Vranitzky, am Flughafen Wien-

Schwechat für eine Stunde ein Sondergastraum angemietet. Wie weiters aus

der Beantwortung hervorgeht, betrug die Gesamtrechnung für Miete und

Konsumation öS 4.852,35,-. Der genannte Betrag wurde vorn

Bundeskanzleramt bezahlt und diesem später von der SPÖ refundiert.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an

den Herrn Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE:

1) Welcher Sondergastraum wurde bestellt?

2) Auf welche Höhe beläuft sich die Rechnung für den Sondergastraum?

3) Warum wurde der Betrag von öS 4.852,35,- zuerst vom Bundeskanzler-

amt übernommen und dann von der SPÖ refundiert?

4) Wann genau wurden die vom Bundeskanzleramt übernommenen Kosten

von der SPÖ refundiert?

5) Unter welchem Titel wurde der betreffende Betrag auf welches Konto

überwiesen?