3019/J XX.GP
Wie aus 2726/AB hervorgeht, wurde für den 4. Februar 1997 vom
Bundeskanzleramt für ein Gespräch, das der amtierende Bundeskanzler mit
dem Bundeskanzler a.D., Dr. Franz Vranitzky, am Flughafen Wien-
Schwechat für eine Stunde ein Sondergastraum angemietet. Wie weiters aus
der Beantwortung hervorgeht, betrug die Gesamtrechnung für Miete und
Konsumation öS 4.852,35,-. Der genannte Betrag wurde vorn
Bundeskanzleramt bezahlt und diesem später von der SPÖ refundiert.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an
den Herrn Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE:
1) Welcher Sondergastraum wurde bestellt?
2) Auf welche Höhe beläuft sich die Rechnung für den Sondergastraum?
3) Warum wurde der Betrag von öS 4.852,35,- zuerst vom Bundeskanzler-
amt übernommen und dann von der SPÖ refundiert?
4) Wann genau wurden die vom Bundeskanzleramt übernommenen Kosten
von der SPÖ refundiert?
5) Unter welchem Titel wurde der betreffende Betrag auf welches Konto
überwiesen?