3025/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Existenzbedrohung durch „Knoten Obersteiermark“
In der Anfragebeantwortung 2377/AB vom 8. Juli d. J. zur Anfrage 2394/3 vom 7.5. d. 3.
betreffend „Knoten Obersteiermark“ teilen Sie mit, daß das Bauvorhaben Traiderbergtunnel
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prioritär sei. Aus den Medien wiederum ist zu entnehmen,
daß der Tunnelbau von den ÖBB bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 „auf Eis gelegt“ worden sei.
Dennoch ist für einige Hauseigentümer aus der Umgebung des geplanten Bauvorhabens das
Thema nach wie vor von existentieller Bedeutung. Sie können ihre Wohnungen nur mehr sehr
schwer vermieten, zumal potentielle Interessenten aufgrund der allgemeinen Ungewißheit
über den tatsächlichen Baubeginn nicht mehr bereit sind, längerfristig in eine Mietwohnung
zu investieren. Es sind nicht Zweifel an der für den Fall des Baubeginns und des Schleifens
der Wohnhäuser zugesagten Ablöse, die die Hauseigentümer in ihrer Existenz gefährden,
sondern die massiven Einkommensverluste aufgrund realer und noch zu erwartender
Mietzinsausfälle.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, daß das Bauvorhaben Traiderbergtunnel im Zuge der Verwirklichung des
„Knotens Obersteiermark“ nicht vor 2005 bzw. 2010 in Angriff genommen wird?
Wenn ja, gibt es diesbezügliche Zusagen von offizieller Seite?
Wenn nein, gibt es anderslautende Informationen über den tatsächlichen Baubeginn?
2. Ist Ihnen klar, daß durch fehlende offizielle Informationen über den tatsächlichen
Baubeginn eine Verunsicherung in der Region entstanden ist, die geeignet ist,
insbesonders potentielle Wohnungsmieter zu verschrecken?
Wenn ja, warum wurden die in ihrer Existenz bedrohten Hauseigentümer nicht persönlich
über den neuesten Stand der Entwicklungen informiert?
3. Sind Sie bereit, die vom Bauvorhaben betroffenen Hauseigentümer nunmehr über den
neuesten Stand der Entwicklungen zu informieren?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
4. Sind Sie bereit, die betroffenen Haus- und Wohnungseigentümer für die aufgrund der
Verunsicherung zu erwartenden Mietzinsverluste zu entschädigen?
Wenn ja, in welcher Form und welcher Höhe?
Wenn nein, wer ist für die Entschädigung der Wohnungseigentümer zuständig?