3026/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, DI Schöggl

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Lehrerprofil an den Fachhochschul-Studiengängen

Fachhochschul-Studiengänge mit dem Anspruch, eine wissenschaftlich fundierte praxisbezogene

Ausbildung auf Hochschulniveau anzubieten, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.

Um das hohe Ausbildungsniveau sicherzustellen, wird im Bundesgesetz über Fachhochschul-

Studiengänge (FHStG), BGBI 340/1993 § 12 Abs 2 lit 3, normiert, daß „der Unterricht durch einen

wissenschaftlich, berufspraktisch und pädagogisch-didaktisch qualifizierten Lehrkörper abgehalten

wird“. Darüberhinaus sieht Abs 3 vor, daß im Falle der Anerkennung eines Fachhochschul-

Studienganges mindestens vier Personen des mit seiner Entwicklung betrauten Personenkreises in

demselben zu lehren hätten. „Von diesen müssen zwei wissenschaftlich durch Habilitation oder durch

eine dieser gleichwertigen Qualifikation ausgewiesen sein und zwei über den Nachweis einer Tätigkeit

in einem für den Studiengang relevanten Berufsfeld verfügen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

folgende

Anfrage

1. Wieviele Personen sind zur Zeit mit der Lehre an österreichischen Fachhochschul-studiengängen

betraut?

2. Wieviele davon sind Frauen, wieviele Männer?

3. Wie hoch ist der Akademiker-Anteil in absoluten Zahlen und in Prozent der Gesamtbeschäftigten?

4. Wieviele der Akademiker verfügen über einen Diplomabschluß, wieviele über ein Doktorat,

wieviele weisen eine Habilitation auf und wieviele verfügen über eine dieser gleichwertigen

Qualifikation?

5. Nach welchen Kriterien wird die einer Habilitation gleichwertige Qualifikation bestimmt?

6. Werden wissenschaftliche Publikationen und internationale Referenzen im Curriculum der

Bewerber für eine FH-Lehrstelle berücksichtigt?

Wenn ja, auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht?

7. Werden Bewerber mit höherem vor jenen mit niederem akademischen Grad berücksichtigt?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

8. Werden Bewerber für einen Studiengang mit einschlägiger Ausbildung gegenüber jenen aus

anderen Studienrichtungen bevorzugt?

9. Existiert ein Aufnahmeverfahren zur objektivierung von Qualifikation und Auswahl?

Wenn ja, welches?

Wenn nein, warum nicht?

10. Besteht ein Aufnahmeverfahren ähnlich dem bundesdeutschen Modell (Probevorlesungen,

wissenschaftliche Ausarbeitung eines Themas, Expertenanhörung etc.)?

11. Stehen Beschwerde- oder Berufungsverfahren für den Fall, daß jemand trotz hoher Qualifikation

eine Ablehnung seiner Bewerbung erhält und sich benachteiligt fühlt, zur Verfügung?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

12. Wie hoch ist der Anteil jener Lehrkräfte, die u. a. auch an HTLs und HAKs unterrichten, in

absoluten Zahlen und in Prozent der Gesamtlehrkräftezahl?

13. Wird die Qualität der wissenschaftlichen Leitung eines Studienganges u. a. auch dadurch

sichergestellt, daß die betreffende Person über eine wissenschaftliche Ausbildung auf einem dem

Studiengang entsprechenden Gebiet verfügt?

14. Wird von FH-Lehrern ein Nachweis der pädagogisch-didaktischen Qualifikation verlangt?

Wenn ja, wie sieht er aus?

Wenn nein, warum nicht?

15. Werden derzeit Forschungsprojekte an Fachhochschul-Studiengängen durchgeführt?

Wenn ja, von welchen Personen werden sie betreut und welche Studiengänge betreffen sie?

Wenn nein, warum nicht?

16. Wird die wissenschaftliche Praxis der Bewerber berücksichtigt?

Wenn ja, auf welche Weise?

Wenn nein, warum nicht?

17. Gibt es Richtlinien zur Anerkennung des Nachweises „einer Tätigkeit in einem für den

Studiengang relevanten Berufsfeld“?

Wenn ja, welche sind dies?

Wenn nein, warum nicht?

18. Wird ein solcher Nachweis in der Praxis verlangt?

19. Wie hoch ist der Anteil der HTL-Absolventen im Lehrkörper sowohl absolut als auch im

Verhältnis zur Gesamtzahl der Lehrenden?

20. Wieviele Lehrende üben neben ihrer Tätigkeit an Fachhochschul-Studiengängen noch eine weitere

berufliche Tätigkeit aus?

Wieviele sind dies in absoluten Zahlen, wieviele in Prozent?

21. Im Falle einer weiteren beruflichen Tätigkeit:

In wievielen Fällen ist diese Haupt- bzw. Nebenberuf (in Prozent aller Fachhochschullehrer)?

Welches sind diese weiteren beruflichen Tätigkeiten?

22. Gibt es eine steigende Tendenz in der Beschäftigung von nebenberuflich Tätigen im Lehrkörper

der österreichischen Fachhochschul-Studiengänge?

Wenn ja, wie erklären sie eine solche Tendenz?

23. Wird der großen Junglehrerarbeitslosigkeit Rechnung getragen, indem man bei gleichwertiger

Qualifikation diese in der Anstellung bevorzugt?

Wenn ja, gibt es konkrete Beispiele aus der Praxis?

Wenn nein, warum nicht?