3058/J XX.GP
der Abgeordneten Dr.Partik-Pable‘
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Werbeplakate des Revolutionsbräuhofes
Am 24.04.1995 erstattete Stadtrat Lothar Gintersdorfer, 1082 Wien, Rathaus,
eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien bezüglich Werbe-
plakate des Revolutionsbräuhofes bei den Hochschülerschaftswahlen, weil in
diesen mit Slogans wie „Anarchie statt Österreich“ oder ,‚Chef‘s Ende" eindeu-
tig zur Anwendung von Gewalt aufgerufen wurde.
Seit April 1995 hat Stadtrat Gintersdorfer nichts vom Schicksal seiner Sachver-
haltsdarstellung gehört.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1) Kennen Sie die erwähnte 5achverhaltsdarstellung vom 24.04.1995 an die
Staatsanwaltschaft Wien?
2) Wurde aufgrund dieser SachverhaItsdarstellung ein Strafverfahren
eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3) Finden Sie Aufrufe, die dazu auffordern, aus Österreich eine Anarchie zu
machen, oder seinen Chef zu „erledigen“ nicht als Aufforderung zu einer
strafbaren Handlung?
4) Wie ist es möglich, daß Stadtrat Gintersdorfer seit mehr als zwei Jahren nicht
von der Staatsanwaltschaft verständigt wurde, wie man seine Eingabe
erledigte, seine Sachverhaltsdarstellung jedoch in der der Anarcho-Szene
zuzurechnenden Zeitschrift „Die Schwarze Distel“ abgedruckt wurde?