3058/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr.Partik-Pable‘

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Werbeplakate des Revolutionsbräuhofes

Am 24.04.1995 erstattete Stadtrat Lothar Gintersdorfer, 1082 Wien, Rathaus,

eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien bezüglich Werbe-

plakate des Revolutionsbräuhofes bei den Hochschülerschaftswahlen, weil in

diesen mit Slogans wie „Anarchie statt Österreich“ oder ,‚Chef‘s Ende" eindeu-

tig zur Anwendung von Gewalt aufgerufen wurde.

Seit April 1995 hat Stadtrat Gintersdorfer nichts vom Schicksal seiner Sachver-

haltsdarstellung gehört.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

ANFRAGE:

1) Kennen Sie die erwähnte 5achverhaltsdarstellung vom 24.04.1995 an die

Staatsanwaltschaft Wien?

2) Wurde aufgrund dieser SachverhaItsdarstellung ein Strafverfahren

eingeleitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3) Finden Sie Aufrufe, die dazu auffordern, aus Österreich eine Anarchie zu

machen, oder seinen Chef zu „erledigen“ nicht als Aufforderung zu einer

strafbaren Handlung?

4) Wie ist es möglich, daß Stadtrat Gintersdorfer seit mehr als zwei Jahren nicht

von der Staatsanwaltschaft verständigt wurde, wie man seine Eingabe

erledigte, seine Sachverhaltsdarstellung jedoch in der der Anarcho-Szene

zuzurechnenden Zeitschrift „Die Schwarze Distel“ abgedruckt wurde?