3103/J XX.GP

 

der Abg. Dr. Haider, Dr. Pumberger

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend menschenunwürdiges Verhalten eines Chefarztes der PVA OÖ

Der LKW -Fahrer H.K. aus G., OÖ war nach 25 Berufsjahren seit 1992 wegen eines Lungen -

karzinoms im Krankenstand. Vor ca. 1 1/2 Jahren suchte er um Frühpensionierung an. Der

Chefarzt der GKK OÖ hatte den Patienten wegen Ausweglosigkeit des Krankheitszustandes

nicht mehr vorgeladen und dies auch in der Krankenakte vermerkt. Im Juni 1997 lud die PVA

in Linz den Patienten zu einer ca. 9 stündigen Untersuchung vor, um 1 ½ Jahre nach dem

Ansuchen die Frühpensionswürdigkeit feststellen zu können.

Auf Ersuchen der Gattin des H.K. ersuchte dessen früherer Dienstgeber die zuständige Sach -

bearbeiterin bei der PVA, von einer Vorladung Abstand zu nehmen, da der Patient auf Grund

seines schlechten Gesundheitszustandes weder die Reise noch die umfangreiche Untersuchung

aushalten würde, es seien ohnehin alle relevanten Daten im Zentralcomputer gespeichert. Dies

erklärte die Sachbearbeiterin jedoch für irrelevant.

Daraufhin meldete sich der Chefarzt der PVA bei der Familie des Patienten zu dessen Unter-

suchung am Wohnort für 2. Juli 1997 an. Laut Aussagen der Familienmitglieder erfolgte die

Untersuchung in "menschenunwürdiger und menschenverachtender" Art und Weise. Wegen

seiner enormen Schmerzen war H.K. nicht mehr in der Lage, sich zu entkleiden oder zu

bewegen, trotzdem führte der Arzt bei dem an einem Lungenkarzinom Erkrankten eine Anal -

spiegelung (!?) durch. Am folgenden Tag um 9 Uhr vormittags verstarb H.K.

Die schockierten Angehörigen schließen einen Zusammenhang zwischen der rüden Unter-

suchung durch den Chefarzt und dem wenige Stunden später erfolgten Tod des Patienten nicht

aus.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Ist Ihrem Ressort bekannt, welche Gründe dafür maßgeblich waren, daß im Falle H.K. aus

G. die Prüfung der Frühpensionswürdigkeit durch die PVA in Linz erst 1 1/2 Jahre nach dem

Pensionsansuchen erfolgte?

2. Wie viel Zeit verstreicht durchschnittlich zwischen dem Ansuchen und der ersten Vorla-

dung zur Überprüfung der Zuerkennungswürdigkeit?

3. Hat die PVA generell oder unter gewissen Voraussetzungen Zugriff auf die von der GKK

erhobenen bzw. bei ihr aufliegenden und im Computer gespeicherten Daten aus der

Krankenakte des Frühpensionsbewerbers?

4. Nimmt die PVA üblicherweise oder unter gewissen Voraussetzungen Zugriff auf diese

Daten?

Wenn nein: warum nicht?

Wenn ja: warum erfolgte dies nicht im Fall des schwerkranken H.K.?

5. In wie vielen Fällen erfolgte 1996 und im 1. Halbjahr 1997 österreichweit eine Doppel -

gleisigkeit der Untersuchungen von kranken Frühpensionisten sowohl durch Chefärzte der

jeweiligen Krankenkassen als auch durch Chefärzte der jeweiligen Pensionsinstitute der

einzelnen Frühpensionsbewerber?

6. Welche Kosten entstehen den einzelnen Krankenversicherungsträgern jährlich durch die

von Chefärzten durchgeführten Untersuchungen?

7. Welche Kosten entstehen den einzelnen Pensionsinstituten jährlich durch die von Chef -

ärzten durchgeführten Untersuchungen an Frühpensionsbewerbern und Frühpensionisten?

8. Welches Einsparungspotential liegt nach Auffassung Ihres Ressorts in der Vermeidung von

Doppelgleisigkeiten bei chefärztlichen Untersuchungen beider Institutionen?

9. Welchen Betrag (Reisespesen, Prämien, sonstige Vergütungen, Zulagen usw.) erhält ein

Chefarzt in den verschiedenen Institutionen der Krankenversicherung bzw. der Pensions -

versicherung für die Durchführung einer Untersuchung eines Patienten an dessen Wohnort?

10.Unter welchen Voraussetzungen wird eine chefärztliche Untersuchung am Wohnort des

Patienten durchgeführt?

11.Gehört es nach Auffassung Ihres Ressorts zur üblichen Praxis, an einem, Lungenkarzinom -

Patienten eine Analspiegelung durchzuführen?

12.Haben Sie von der PVA in Linz zum Fall H.K. einen Bericht angefordert?

Wenn ja: wie lautet dieser?

13.Konnte ein Zusammenhang zwischen der menschenunwürdigen Untersuchung durch den

Chefarzt und den wenige Stunden später erfolgten Tod des Patienten eindeutig ausge -

schlossen werden?

Wenn nicht: welche dienst - und disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden ergriffen?

14.Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, daß sich solche Fälle eines menschenunwür-

digen und menschenverachtenden Verhaltens gegenüber schwer erkrankten Frühpensions -

bewerbern nicht wiederholen?