3117/J XX.GP
der Abgeordneten Maier
und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend ,,Mehrdienstleistungen von Lehrern an allgemeinbildenden höheren Schulen,
allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen sowie an landwirtschaftlichen Berufs-
und Fachschulen“
Im Bereich der insgesamt rund 5000 Salzburger Hauptschul- und Volksschullehrer tritt
statistisch errechenbar erst im Jahre 2010 wieder eine echte Nachfrage an neuen Lehrkräften
auf. Mehr als 40 Prozent der VS/HS-Lehrer sind zwischen 30 und 40 Jahre alt. Ähnlich ist die
Situation anscheinend auch in den anderen Bundesländern.
Aufgrund der Änderung des Lehrplanes im Bereich der Hauptschulen mußten im Schuljahr
1996/97 50 Dienstposten im Bundesland Salzburg eingespart werden. Außer im Zentralraum
der Stadt Salzburg und im Flachgau verzeichnet man in den zuständigen Gremien des
Landesschulrates einen konstanten Rückgang der Schülerzahlen für die übrigen Bezirke des
Landes.
Im Schuljahr 1995/96 wurden in Salzburg durch den Abbau von dauernden
Mehrdienstleistungen 41 Dienstposten an Hauptschulen besetzt. Trotzdem wurden in diesem
Schuljahr an Salzburger Hauptschulen immer noch durchschnittlich 0,8 Wochenstunden an
dauernden Mehrdienstleistungen pro Lehrer gehalten. Es wird behauptet, daß eine weitere
Reduzierung aus stundenplantechnischen Gründen unmöglich sei.
Von Bildungsexperten wird nun der Vorschlag gemacht, den vollständigen Abbau von
Mehrdienstleistungen durch ein Durchrechnungszeitraum-Modell zu ermöglichen. Dabei soll
Mehrdienstleistungen eines Lehrers durch eine Verminderung der Wochenlehrverpflichtung
in den folgenden Schuljahren gegengesteuert werden. Dadurch soll über einen
Durchrechnungszeitraum von fünf Jahren eine Überschreitung der Wochenlehrverpflichtung
eines vollbeschäftigten Lehrers verhindert werden. Unabhängig davon, ob in einem
bestimmten Schuljahr die Wochenlehrverpflichtung eines vollbeschäftigten Lehrers über-
oder unterschritten wird, soll dieser jedes Jahr wie ein vollbeschäftigter Lehrer ohne
Mehrdienstleistungen entlohnt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
Wie viele Mehrdienstleistungen pro vollbeschäftigten Lehrer fallen durchschnittlich
an allgemeinbildenden höheren Schulen, allgemeinbildenden und berufsbildenden
Pflichtschulen sowie an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen an (in
Wochenstunden, gegliedert nach Schulformen - AHS, VS, HS, landw. Berufsschulen
etc. und nach Bundesländern)?
2. Aus welchen Gründen werden diese Überstunden geleistet?
3. Gibt es für diese Schulen ein generelles Gebot, Mehrdienstleistungen im Hinblick auf
die prekäre Situation von Junglehrern zu vermeiden?
4. Könnten mit dem in der Präambel angeführten Durchrechnungszeitraum-Modell
Mehrdienstleistungen weiter reduziert bzw. gänzlich anbgeschafft werden? Wenn
nein, warum nicht?
5. Wie viele Dienstposten könnten durch eine Umsetzung des genannten Modells
geschaffen werden (gegliedert nach Schulformen - AHS, VS, HS, landw.
Berufsschulen etc. und nach Bundesländer)?
6. Werden Sie sich für eine Umsetzung des genannten Modells einsetzen?
7. Müßten für eine Umsetzung des genannten Modells gesetzliche Bestimmungen
geändert werden? Wenn ja, welche?
8. Wann tritt in den einzelnen Bundesländern eine echte Nachfrage an neuen
Lehrkräften (Salzburg erst im Jahre 2010) auf? (Ersuche um Angabe nach
Bundesländern)