3161/J XX.GP
der Abgeordneten Rosenstingl
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend vermeintliche Rechtswidrigkeiten im Zuge des Vergabeverfahrens über die
Produktion von Zeit- und Motorradvignetten 1998
Nach dem erfolglosen Versuch eines offenen Verfahrens zur Vergabe der Produktion von
Zeit - und Motorradvignetten, in welchem sämtliche Anbote ausgeschieden wurden, leitete die
ausschreibende Österreichische Autobahn und Schnellstraßen AG ein Verhandlungsverfahren
ein. Im Zuge dieses Verhandlungsverfahrens wurde unter anderem die Fa Swarco als Bieter
zugelassen, die aus nachstehenden Gründen Rechtswidrigkeiten im Zuge des genannten
Vergabeverfahrens ortet:
Den Zuschlag erhielt nämlich ein Anbieter, welcher sowohl hinsichtlich der Anbotshöhe als
auch hinsichtlich der technischen Qualität des Anbotes eindeutig nach der o.a. Firma Swarco
zu reihen gewesen wäre. Das von der Fa Swarco gelegte Anbot war gegenüber jenem der den
Zuschlag erhaltenden Firma mit einem Preis von 18,75 Mio öS um rund 9 Mio öS günstiger
und, wie durch entsprechende Gutachten untermauert, technisch zumindest gleichwertig.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1) Welche Gründe waren dafür maßgeblich, daß im Zuge des ersten offenen Verfahrens alle
Anbote auszuscheiden waren?
2) Wie viele und welche Firmen und Unternehmungen wurden im darauffolgenden
Verhandlungsverfahren als Bieter zugelassen?
3) In welcher Höhe lag das betragmäßig günstigste Anbot?
4) Welche Unternehmung legte das betragsmäßig günstigste Anbot?
5) In welcher betragsmäßigen Höhe lag das Anbot jener Unternehmung, die letztendlich den
Zuschlag erhielt?
6) Welche Gründe waren letztendlich für die Zuschlagserteilung maßgeblich?
7) Können Sie ausschließen, daß es im Zuge des genannten Vergabeverfahrens zu
rechtswidrigen und damit gegen das Bundesvergabegesetz oder gegen hiezu ergangene
Verordnungen verstoßenden Vorgängen gekommen ist?