3166/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Gleichbehandlung und Vergabe öffentlicher Förderungen

Das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in allen Bereichen und Ebenen des

Erwerbslebens ist noch lange nicht erreicht. Die Einflußnahme des Staates auf das

Wirtschaftsleben mittels öffentlicher Aufträge und Vergabewesen kann diesem Ziel zunutze

gemacht werden. Eine Möglichkeit, auf die Betriebe hinsichtlich der Verwirklichung des

Gleichbehandlungsgebotes einzuwirken, liegt in der Verbindung dieser Frage mit der

Gewährung von Förderungsmaßnahmen. So normiert § 2 b des Gleichbehandlungsgesetzes,

daß einem diskriminierenden Betrieb öffentliche Förderungsmittel zu versagen sind. Neben

einem zu fordernden Ausbau der diesbezüglichen Normen ist nach der realen Umsetzung

dieser Bestimmung zu fragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. 1995 betrug das Förderungsvolumen des Bundes für die Land- und Forstwirtschaft

14,7 Mrd 5 (Gesamtförderungsvolumen: 36,8 Mrd 5); 1996 betrug das

Förderungsvolumen des Bundes 10,2 Mrd 5 (Gesamtförderungsvolumen 32,1 Mrd 5).

Wieviele Förderungszusagen hinsichtlich Förderungen des Bundes wurden 1995 und

1996 vergeben?

2. Wird die Frage der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern lt § 2b

Gleichbehandlungsgesetz vor der Erteilung von Förderungszusagen geprüft?

Wenn ja, wie wird dieser Sachverhalt geprüft?

3. Wieviele Förderungszusagen des Bundes wurden laut § 2b Gleichbehandlungsgesetz

1995 und 1996 verweigert?