3167/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Gleichbehandlung und Vergabe öffentlicher Förderungen
Das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in allen Bereichen und Ebenen des
Erwerbslebens ist noch lange nicht erreicht. Die Einflußnahme des Staates auf das
Wirtschaftsleben mittels öffentlicher Aufträge und Vergabewesen kann diesem Ziel zunutze
gemacht werden. Eine Möglichkeit, auf die Betriebe hinsichtlich der Verwirklichung des
Gleichbehandlungsgebotes einzuwirken, liegt in der Verbindung dieser Frage mit der
Gewährung von Förderungsmaßnahmen. So normiert § 2 b des Gleichbehandlungsgesetzes,
daß einem diskriminierenden Betrieb öffentliche Förderungsmittel zu versagen sind. Neben
einem zu fordernden Ausbau der diesbezüglichen Normen ist nach der realen Umsetzung
dieser Bestimmung zu fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Förderungszusagen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz wurden
1995 und 1996 vergeben?
Wieviele Förderungszusagen nach dem KMV-Förderungsgesetz wurden 1995 und
1996 vergeben?
2. Wird die Frage der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern lt § 2b
Gleichbehandlungsgesetz vor der Erteilung von Förderungszusagen geprüft?
Wenn ja, wie wird dieser Sachverhalt geprüft?
3. Wieviele Förderungszusagen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz wurden
laut § 2b Gleichbehandlungsgesetz 1995 und 1996 verweigert?
Wieviele Förderungszusagen nach dem KMV-Förderungsgesetz wurden laut § 2b
Gleichbehandlungsgesetz 1995 und 1996 verweigert?