3175/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Beendigung der Dienstverhältnisse von refundierten VertragsassistentInnen
Wie den Grünen bekannt wurde, soll es ein Schreiben des Ministeriums vom August 1997
geben, daß Dienstverträge für refundierte VertragsassistentInnen nicht mehr verlängert
werden dürfen. Begründet wird das angeblich mit der Streichung der entsprechenden
Planstellen. Diese Planstellen wurden jedoch bereits mit dem Bundesfinanzgesetz 1994
gestrichen, was damals zu einem Stopp der Neueinstellungen aber nicht der Verlängerungen
geführt hat, sodaß diese Begründung etwas vorgeschoben erscheint. An der Universität für
Bodenkultur wären von dieser Maßnahme zum Beispiel etwa 30 Leute betroffen. Für die
Betroffenen bedeutet das den Verlust der Hochschullehrereigenschaft, der Vertretung durch
den Dienststellenausschuß, der Möglichkeit, Reisekostenzuschüsse der Universität zu
erhalten, sowie der Möglichkeit, Diplomarbeiten zu betreuen und andere Einschränkungen,
sich an der Lehre zu beteiligen (vor allein im Hinblick auf die Kürzung der Kontingente für
remunerierte Lehraufträge mit der Dienstrechtsreform).
Der damalige Wissenschaftsminister Erhard Busek hat 1994 in einer Anfragebeantwortung
an die Grünen betont, das Ministerium habe eine Empfehlung abgegeben, teilrechtsfähige
Angestellte nicht schlechter als nach dem VBC zu bezahlen. So schrieb BM Busek wörtlich:
„Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat auch mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gespräche aufgenommen, um durch
entsprechende Gesetzesänderungen eine weitgehend einheitliche arbeitsrechtliche Gestaltung
der Dienstverhältnisse im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit der Universitäten und
Hochschulen künstlerischer Richtung - auch hinsichtlich der Entlohnung - zu erzielen.“
Im Widerspruch dazu haben sowohl der FWF als auch die Nationalbank fixe
Gehaltssummen für das Projektpersonal in ihren Richtlinien, was bedeutet, daß
jemand mit einem gewissen Dienstalter und/oder Qualifikation NICHT entsprechend
bezahlt werden kann also mit der „Ausgliederung“ der Projektangestellten
tatsächlich ein Lohndumping im öffentlichen Bereich betrieben wird.
Die unterfertigten Abgeodneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, daß im Sommer 1997 ein Schreiben an die Universitäten erging, mit dem
Inhalt, daß die Dienstverträge für refundierte VertragassistentInnen nicht mehr
verlängert werden?
2) Wenn ja: Was ist der genaue Inhalt dieses Schreibens?
3) Wieviele Personen wären von einer derartigen Maßnahme an den verschiedenen
Universitäten betroffen?
4) Ist es richtig, daß eine derartige Maßnahme einer Änderungskündigung gleichkommt?
Halten Sie das für eine saubere Vorgangsweise?
5) Was werden Sie tun, damit der FWF und andere Stellen, die staatliche Projektgelder
vergeben, eine Bezahlung des Projektpersonals an Universitäten analog zur Bezahlung
von Vertragsassistenten ermöglichen?
6) Wie sehen Sie die Frage der Abfertigungsansprüche in diesen Fällen, in denen die
Beendigung (Nichtverlängerung) des Dienstverhältnisses weder auf einen Wunsch der
DienstnehmerInnen, noch der Dienstgeber (Universitäten) oder ProjektleiterInnen,
sondern auf einen Wunsch des Ministers zurückgeht?
7) Wie verhält sich die Herausgabe einer solchen Weisung zum proklamierten politischen
Ziel einer selbständigeren Verwaltung der Universitäten?