3209/J XX.GP

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Verwendung von XENON-Licht für Autoscheinwerfer und deren mögliche

Blendwirkung

Gegenwärtig gehen immer mehr Autohersteller dazu über, ihre Fahrzeuge mit Scheinwerfern

auszustatten, die mit sogenannten XENON-Lampen bestückt sind. Diese High-Tech-Lampen

verdanken ihren Namen der Verwendung des Edelgases XENON.

Die XENON-Lampen erzeugen ein intensives blaues Leuchten, das von vielen

Verkehrsteilnehmern als blendend empfunden wird. Besonders extrem wird die Blendung bei

Reflexion auf nassen Straßen. Somit kommt es zu einer Beeinträchtigung der

Verkehrssicherheit, wobei insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder

Radfahrer besonders gefährdet sind!

Die Hersteller von XENON-Lampen verweisen demgegenüber auf eine bessere Ausleuchtung

der Fahrbahn und der Umgebung, was eine Erhöhung der Sicherheit der Lenker solcherart

ausgerüsteter Kraftfahrzeuge bedeute.

Namhafte Augenfachärzte stellten fest, die Empfindlichkeit der Netzhaut sei für blaues Licht,

wie es die XENON-Lampen intensiv ausstrahlen, deutlich höher als für gelbes. Es werde

daher intensiver wahrgenommen und es komme zu einer höheren Blendungsempfindlichkeit.

Besonders im Alter werde diese Empfindlichkeit deutlich stärker.

Die Verwendung dieser Lampen ist in der europäischen Zulassungsverordnung für XENON-

Scheinwerfer vom 7. April 1996 geregelt. Dem Vernehmen nach hat die Europäische Union

auch eine Testreihe bezüglich der Blendwirkung eingeleitet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr nachstehende

Anfrage:

1. Beschäftigt sich das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit der

Blendwirkung von XENON -Lampen auf die Verkehrsteilnehmer?

2. Wie wird das Blendrisiko insbesondere im Hinblick auf ältere Verkehrsteilnehmer

beurteilt?

3. Liegen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr Gutachten zu diesem

Thema vor?

4. Wenn ja, von wem wurden die Gutachten erstellt und zu welchen Ergebnissen

kommen diese?

5. Welche konkreten Maßnahmen ergeben sich daraus für das Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr?

6. Zu welchen Feststellungen kommt die Europäische Union zu diesem Thema?

7. Denkt das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr an eine europäische

Initiative zur Vermeidung oder Verringerung der Blendwirkung durch XENON

Licht?

8. Wenn ja, welchen Inhalt wird diese Initiative haben?